Freib. Dozent - Ungeklärte Positionen

  • Hi.


    Erstmal: WISO Sparbuch - eine tolle Erfindung :o)


    Zu meiner Situation und damit verbundenen Fragen.
    Seit Mitte 2009 arbeite ich (hauptberuflich) als freiberuflicher Dozent (bei insgesamt versch. Bildungsträgern) - Leistungen sind USt'-befreit.Davor nur unbedeutende Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit. Nun steht die Einkomenssteuer an und ich habe noch ein paar Positionen / Kosten, bei denen ich nicht weiß, wo ich sie unterbringen kann, bzw. ob ich sie überhaupt steuermindernd anbringen kann ....


    - Krankenversicherung
    - Umzugskosten (um einen Bildungsträger besser erreichen zu können)
    - Arbeitszimmer (Teil des Wohnzimmers einer gemieteten Wohnung. Ich bin nur zugezogen, ist nun ein zwei Personen Haushalt)
    - KfZ-Steuer, bzw. -Versicherung (ist aber bestimmt schon in der Kilometerpauschale von 0,30 € * km eingerechnet, richtig?)



    Ein Sonderfall:
    Ich bin in einem Dozentenpool, heißt, ich werden von einem "Oberdozenten" an Bildungsträger vermittelt. Diese Bildungsträger würden mir als 'freier' Dozent (also wenn ich nicht in einem Dozentenpool wäre) ein paar € mehr die Stunde zahlen (also ich schreibe die Rechnung an diesen "Oberdozenten" und nicht an den Bildungsträger selber)!
    Jetzt die Frage:
    Ist dieser Differenzbetrag zwischen von mir in Rechnung gestellter Stundenlohn zu dem, den ich als 'freier' Dozent hätte bekommen können als eien Art Vermittlungsgebühr geltend machen?! Also als "bezogenen Leistungen" bei der Betriebsasgabenrechnung? :whistling:
    Weil der "Oberdozent" bekommt meines Wissens diesen Differenzbetrag ausgezahlt (klar, weil er will mit uns Pool-Dozenten ja auch ein paar Mäuse machen). Jedoch muss ich diesen Differenzbetrag nich bezahlen, er wird mir nur einfach nicht ausbezahlt, weil meine Rechnung einen geringeren Stundenlohn aufweißt!
    Zahlenbeispiel: Ich stelle dem "Oberdozenten" 10€ / Std. in Rechnung, würde aber, wenn ich da ohne Zwischenschaltung des Dozentenpools 12€ / Std. bekommen (2€ / Std. Gewinn für ihn, für mich "Verlust").


    Besonders für die Klärung des Sonderfalls wäre ich Euch extremst dankbar! :)
    Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Krankenversicherung

    Vorsorgeaufwand - Anlage Vorsorgeaufwand

    Umzugskosten (um einen Bildungsträger besser erreichen zu können)

    M.E. nicht abziehbar. Zum anderen (ggf. neuen) Auftraggeber ist es dafür weiter.

    Arbeitszimmer (Teil des Wohnzimmers einer gemieteten Wohnung. Ich bin nur zugezogen, ist nun ein zwei Personen Haushalt)

    Nicht abziehbar.

    KfZ-Steuer, bzw. -Versicherung (ist aber bestimmt schon in der Kilometerpauschale von 0,30 € * km eingerechnet, richtig?)

    Richtig.


    Ansonsten gilt: jede durch Deine Tätigkeit veranlasste Einnahme ist Betriebseinnahme - jeder unternehmerisch veranlasste (tatsächliche) Aufwand ist Betriebsausgabe (ausschließliche unternehmerische Veranlassung ist durch Dich nachzuweisen)

  • Hi.


    Danke für die Antwort!


    Hab die Sachen soweit alle ins WISO Sparbuch eingegeben und hab eine weitere Frage / Problem:
    Ich habe im Abschnitt "Versicherungen und Altersvorsorge" den Teil " Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung lt. Lohnstuerbescheid einen Wert von knapp 100€ stehen (für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, welche bis Mitte des Jahres ging).


    Im Teil "Kranken- und Pflegeversicherung" unter dem o.g. Teil wird mir vor der Eingabe folgendes gesagt:
    "Die Angaben zur Art der Krankenversicherung ergeben sich auf Grund der bisherigen Angaben bei Lohnsteuerbescheinigungen, Abgeordnetenbezügen oder Renten.
    Der Höchstbetrag für die übrigen Vorsorgeaufwendungen beträgt 1.500 €."


    Für das halbe Jahr als freiberuflicher Dozent habe ich aber knapp 2.300 € zahlen müssen!


    Was nun?
    An der falschen Stelle (im Programm) eingetragen?!


    Dank & Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst es an den jeweils erforderlichen Stlenn im Programm eintragen. Die Beträge laut Lohnsteuerbescheinigung eben in diesem Bereich und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen direkt im Bereich private Vorsorgeaufwendungen. Was dann letztlich nach den diversen Höchstbetrags- bzw. Vergleichsberechnungen als Vorsorgeaufwand im Rahmen der Sonderausgaben abziehbar ist (verschiedene Gesetzesänderungen im Laufe der Jahre), kannst Du dann dem Sparbuch und später dem Steuerbescheid entnehmen (siehe auch Hinweis des Sparbuchs).