Schwerbehinderung - Aufwendungen für eine Begleitperson auf Urlaubsreisen neben Pauschbetrag

  • Hallo,


    Behinderung 100%, Merkzeichen G, H.


    In diesem Fall sind - neben dem Pflegepauschbetrag und Behindertenpauschbetrag - auch (u.a.) Fahrtkosten und Kosten für eine Begleitperson als außergewöhnliche Belastungen ansetzbar (Urteil des BFH vom 04.07.2002, Az. III R 58/98; H 33.1 – 33.4 „Begleitperson“ EStH 2007)).


    Ich habe im WISO Sparbuch und Pflege- und Betreuungsleistungen diese Kosten der Urlaubsbegleitung (genau wie den Pflegepauschbetrag) eingetragen. Die Fahrtkosten habe ich im Bereich Persönliches - Angaben zur Behinderung eingetragen.


    Bei der Steuerberechnung berücksichtigt das Programm nun zwar die zwei Pauschbeträge und die Fahrtkosten, allerdings tauchen die Kosten der Urlaubsbegegleitung nicht auf. Ich kann nur vermuten, dass das Programm diese - fälschlicherweise - gegen die Pauschale anrechnet und dann nur die Pauschale ansetzt. Die Kosten sind aber gem. Urteil ZUSÄTZLICH zu den Pauschalen anzusetzen.


    Wie kann ich das im Programm machen?


    Vielen Dank für einen Tip ...

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß ja nicht, wo genau diese eingetragen wurden.


    Sie gehören unter
    > Krankheitskosten und andere Besonderheiten
    > weitere Kosten
    > Sonstiges


    und unterliegen damit der zumutbaren Eigenbelastung.


    Vielleicht ist diese noch unterschritten.

  • Hallo!


    Auch wenn das Thema schon 10 Jahre alt ist stelle ich dei Frage: Werden die Kosten für die Begleitperson noch genau so für 2019 eingetragen?