Meine Tochter hat im April 2009 ihr Studium beendet und promoviert seit Mitte Mai. Aufgrund der Vergütung musste ich das Kindergeld 2009 zurückzahlen. Gibt es noch Steuervorteile für die Studienmonate? Macht es Sinn, sie in der Lohnsteuererklärung überhaupt anzugeben?
Studiumende - Berufsbeginn
- angela_bw
- Erledigt
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Musste das Kindergeld denn auch für die Monate Januar bis April 2009 zurückgezahlt werden ?
Da hat sie ja noch nichts verdient, oder ?
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ja, das stimmt; ich musste eine Zurückzahlung des Kindergeldes leisten, weil sie bezogen auf das ganze Jahr durch die Promotionsvergütung ca. 10 000 € verdient hat.
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hmpf, hat sie denn die Promotionsvergütung auch schon ab Januar erhalten oder erst ab Mai ?
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erst ab Mitte Mai.
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Dann steht Euch aber Kindergeld für die ersten 4 Monate zu !
Ist der Bescheid von der Familienkasse schon bestandskräftig ?
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Also die Rückforderung kam am 21.10.2009. Der Hinweis auf der Forderung lautete: Nach § 70 Abs. 4 EStG ist eine Kindergeldfestsetzung aufzuheben oder zu ändern, wenn nachträglich bekannt wird, das die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 EStG überschreiten.
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Die Begründung ist ja richtig.
Aber man muss das monatsgenau betrachten.
Und da sie bis April keine Einkünfte hatte, hätte Euch bis April noch Kindergeld zugestanden.
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habe nochmals recherchiert: monatsgenau wird gerechnet, wenn man nicht das ganze Jahr Kindergeldberechtigt war. Dann darf man nur anteilig die Summe von 8004 € verdienen. Wenn man aber über die Einkommensgrenze kommt, dann ist das ganze Kindergeld des Jahres weg. Leider, leider.
Siehe http://www.studis-online.de/St…indergeld.php?seite=2#p4c -
Das ist so nicht richtig.