Hallo Zusammen,
bereits bei der ersten Einrichtung ergibt sich eine Frage: wenn ich als Kleinunternehmer nicht Umsatzsteuerpflichtig bin aber trotzdem Rechnungen usw. mit USt. ausweisen möchte---muss ich dann umsatzsteuerpflichtig angeben? Plicht also mehr im Sinne von willig. Hat diese Einstellung später irgendwelche Änderungen zur Folge ausser eben, dass ich immer mit den 19% arbeiten muss?
Vielen Dank
S.