Nicht Umsatzsteuerpflichtig aber -willig

  • Hallo Zusammen,


    bereits bei der ersten Einrichtung ergibt sich eine Frage: wenn ich als Kleinunternehmer nicht Umsatzsteuerpflichtig bin aber trotzdem Rechnungen usw. mit USt. ausweisen möchte---muss ich dann umsatzsteuerpflichtig angeben? Plicht also mehr im Sinne von willig. Hat diese Einstellung später irgendwelche Änderungen zur Folge ausser eben, dass ich immer mit den 19% arbeiten muss?


    Vielen Dank
    S.

  • Du solltest die freiwillige Beendigung des Status des Kleinunternehmers gem. § 19 UStG dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Weiterhin ist ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Status des Kleinunternehmers gem. § 19 UStG eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung via Elster dem Finanzamt zu übermitteln. Beachte bitte, dass Du an diese Änderung 5 Jahre lang gebunden bist. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums kannst Du wieder in den Status des Kleinunternehmers gem. § 19 UStG wechseln.


    Es empfiehlt sich vor dem Wechsel, die Angelenheit mit einem Steuerberater zu besprechen.

  • wenn ich als Kleinunternehmer nicht Umsatzsteuerpflichtig bin aber trotzdem Rechnungen usw. mit USt. ausweisen möchte


    ...hast du schon mal etwas von Vorschriften und Gesetzen gehört ? Du darfst doch nicht nach Lust und Laune MwSt. ausweisen.
    MfG Günter

  • ...hast du schon mal etwas von Vorschriften und Gesetzen gehört ? Du darfst doch nicht nach Lust und Laune MwSt. ausweisen.
    MfG Günter

    Hallo Günter,


    vielen Dank für Deine Hilfe. Natürlich möchte ich nicht nach Lust und Laune ausweisen. Und ja, ich habe mal etwas von Vorschriftgen gehört. ;)


    @khmcologne
    Die Frage ob/ob nicht ist mit dem Steuerberater bereits abgeklärt. Die eigentliche Frage lautet eigentlich nur, ob es bei der Bedienung des Programmes einen Unterschied macht....kann man innerhalb von EÜR dieses ohne Neuanlage der Stammdaten ändern?