Rücklastschriftgebühren

    • Offizieller Beitrag

    Hallo

    Komme gleich mit einer Anfrage.Dürfen Banken für eine Rücklastschrift Gebühren verlangen ?

    & herzlich willkommen in unserem Forum. Es wäre sicherlich noch zu klären, aus welchem Grund die Rücklastschrift erfolgte, aber ich würde behaupten, daß Du mit dieser speziellen Frage besser in einem Jura-Forum aufgehoben wärst. Per Google habe ich z.B. diese Diskussion zu Deinem Thema gefunden. Da kannst Du vielleicht anknüpfen.


    Gruß
    Dirk

  • Gegenfrage. Meinst du deine eigene Bank oder die des Gläubigers. Deine eigene Bank wird sicherlich dir keine Gebühren berechnen. Die wird den Betrag einfach abziehen, egal welchen Kontostand du hast. Die Bank des Gläubigers darf eigentlich nach (AZ: XI ZR 197/00) keine Gebühren berechnen. Aber offenbar haben die Banken hier eine Hintertür entdeckt, um dieses Gesetz zu hintergehen. Hier kann sich der Geschädigte wohl kaum gegen wehren.

  • So gut wie in jeder Bank gibt es Rücklastschriften. Du hättest dich vorher informieren sollen wie hoch die Rücklastschriften sind. Das steht meistens in den AGB's und ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Nur über die Höhe kann man sich natürlich streiten.