Kontoauszüge im PDF-Format

  • Erstmal ein "Hallo" an alle Wissenden und Unwissenden.
    Ich bin der Neue :D


    Mein Nick ist Programm ;(


    Seit einigen Wochen benutze ich WISO Mein Geld 2010 und habe mich auch schon recht detailliert damit beschäftigt und mit gutem Erfolg eingearbeitet. Dennoch will sich mir eine Sache nicht erschließen - so sehr ich auch gesucht ( AUCH hier im Forum ) und probiert habe:


    Mein bisheriges Banking-Programm war Starmoney 7. Bei jedem Aktualisierungsauftrag für meine Konten fragte mich das Programm, ob ich für meine Girokonten auch gleich die Kontoauszüge mit abholen möchte, was ich während eines laufenden Monats ablehnte und nur direkt am letzten Tag eines Monats bzw. am ersten Tag eines Monats zuließ ( warum auch immer ). Die Kontoauszüge wurden mir dann unter einem gesonderten "Reiter" im jeweiligen Girokonto fein säuberlich nach Jahr, Monat/Kontoauszugsnummer dargestellt.


    Nun meine Frage: Warum finde ich eine solche Abrufmöglichkeit nicht auch in MG 2010? Was mache ich falsch? Was übersehe ich? ?(


    HILFE !!!

  • Hallo,


    um dir sagen zu können, was mit deiner Bank bzgl. elektronische Kontoauszüge geht und was nicht
    müsstest du uns mal die Bankleitzahl und die Zugangsart (HBCI mit PIN/TAN, HBCI mit Chipkarte, etc.) verraten.
    Nicht jede Bank stellt die Kontoauszüge im erforderlichen Format zur Verfügung.
    siehe auch:
    Kontoauszug abrufen

    Ich dachte, dass die Antwort schon durch die Tatsache, dass mein "altes" Banking-Programm ( Starmoney 7 ) das konnte, impliziert sei. Das heißt, dass meine Bank ( Sparkasse 731 500 00 ) sehr wohl Kontoauszüge auf diesem Weg zur Verfügung stellt. Und da sich ja weder an meiner Sparkasse noch an meinem Zugang über HBCI mit Chipkarte etwas geändert hat sondern ich lediglich ein anderes Programm benutze, sollte diese Kontoauszugsübermittlung auch mit MG 2010 funktionieren - nicht zuletzt ja auch deswegen, weil die Auszüge sonst ja nach einer gewissen Zeit postalisch "zwangsübermittelt" werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo DAU 48,
    es ist leider so wie ich es vermutet hatte.
    Deine Bank (Sparkasse mit dem Rechenzentrum der Finanz Informatik) bietet über die HBCI Schnittstelle nur den Abruf der elektronischen Kontoauszüge als Typ 1 (MT940) an.
    Mein Geld benötigt diese aber zum Abrufen als Typ 3 (pdf). Dieses Format wird von deiner Bank aber nur über das Internetbanking angeboten.


    Genaueres kannst du hier unter "Bankspezifische Hinweise" nachlesen:
    Bankspezifische Hinweise zur Kontoeinrichtung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und herzlich willkommen,


    noch eine Ergänzung zu Stephans Ausführungen:


    Entscheidend für den elektronischen Kontoauszug ist die Art der Anlieferung. Die Sparkassen stellen den ELKA über HBCI als MT940 (Kontoauszugsformat Typ 1) zur Verfügung. Das ist das was SM kann. Dieser wird nach Abholung auf der Registerkarte "Kontoauszüge" unveränderbar dargestellt. Es handelt sich nicht um das PDF welches die Sparkassen zum Download im Internetbanking anbieten, kann jedoch über "Drucken --> als PDF-Datei speichern" exportiert werden. Sichtbarer Unterschied zum Original-PDF aus dem Internetbanking: das Original ist farbig (S-Symbol), das aus SM s/w.


    Mein Geld unterstützt das Kontoauszugsformat Typ 3. Das bedeutet es handelt sich um ein echtes PDF. Dieses Format wird u.a. von der Postbank, Commerzbank sowie von vielen Volks-und Raiffeisenbanken unterstützt, nicht aber von den Sparkassen.


    Nachteil in der Lösung von SM: der elektronische Kontoauszug wird direkt in der Datenbank gespeichert. Ist die Datenbank hinüber sind auch die Kontoauszüge verloren. Abgesehen davon dass man den in SM abgebildeten ELKA über einen PDF-Drucker ausgeben kann, gibt es keine mir bekannte Möglichkeit für den Export. Und selbst wenn du regelmäßig exportiert hast besitzt du immer noch nicht das Original.


    In Mein Geld bleibt der elektronische Kontoauszug - da als externes PDF gespeichert - erhalten. Als Lösung empfehle ich daher den elektronischen Kontoauszug über das Internetportal herunterzuladen und manuell in der Dokumentenverwaltung zu hinterlegen.


    Gruß
    Jürgen

  • Ich danke Euch für diese kompetenten Antworten, die mir - zusammen mit den weiterführenden Links - doch sehr geholfen haben. Zumindest verstehe ich jetzt die Problematik, die dahinter steckt - auch wenn ich doch recht "unbefriedigt" über all das Gelesene bin. Es ist ja wohl - von den rein rechtlichen Aspekten einmal abgesehen - irgendwie ein Witz, dass ich jetzt "gezwungen" bin, meine Kontoauszüge entweder unter Benutzung einer TAN von der Sparkassenseite herunterzuladen oder - zumindest den Typ 1 - weiterhin über StarMoney zu beziehen ( zumindest, um der "Zwangszustellung" zu entgehen ). Und was mich sehr betrübt ist die Tatsache, dass ich nicht einmal weiß, worüber ich mich mehr ärgern soll - über WISO Mein Geld oder über die Sparkasse ;) .


    Nochmals Danke


    Gerd

  • Wobei man immer eines Bedenken sollte (jedenfalls steht auf der Rückseite der passende "Sebstbezichtigungssatz" auf den Kontoauszügen meiner Spk, die ich am Auszugsdrucker abhole). Dort heißt es:


    "Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,


    - Bla, Blub ...
    - Dieser Kontoauszug gilt im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Verträgen laut angegebener Kontonummer als Rechnung im Sinne des UStG.
    ..."


    Man beachte insbesondere die Worte RECHNUNG und UStG.


    In Bezug zur Übermittlung der Kontoauszüge auf elektronischem Wege lese man doch bitte mal INTENSIV den Paragraphen 14 des UStG. Um es leichter zu machen: http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html


    Da der Datenaustausch über HBCI wohl nicht dem EDI Verfahren gemäß dem Amtblatt 94/820/EG ( http://eur-lex.europa.eu/RECH_celex.do und dann diese Nummer hier: 31994H0820 )nach §14, Abs. 3 Ziffer 2 des UStG entspricht und auch keine Qualifizierte elektronische Signatur nach Signaturgesetz (siehe § 14 Abs. 3 Ziffer 1) verwendet wird, ist diese Art von "Rechnungs"-Zustellung prinzipiell ein Verstoß gegen das UStG.


    Also nicht aufregen. Sie sind im Grunde genommen alle (in bezug auf die Gültigkeit als Rechnung/Umsatzsteuerrechtlich) sowieso nicht gültig!


    Falk