Bestattungskosten

  • aus ://www.steuer-sparbuch.de/


    Sind diese Angaben richtig??????


    Im WISO-Sparbuch wird eine Pauschale nicht angeführt oder erwähnt


    Bestattungskosten


    Für Erbfallkosten (hierzu gehören auch die
    Bestattungskosten) kann ein Pauschbetrag von 10.300abgezogen werden, ohne dass es eines
    Nachweises bedarf.
    Nur bei einem höheren Betrag lohnt sich die Vorlage der
    Einzelnachweise. Tragen
    mehrere Erben die angefallenen Aufwendungen gemeinsam, wird die
    Pauschale nach
    dem jeweiligen Erbanteil unter den Erben aufgeteilt. Reicht die
    Erbschaft nicht
    aus, um entstandene Erbfallkosten auszugleichen, können
    außergewöhnliche
    Belastungen entstehen.


    Für folgende Sachverhalte könnten im Erbfall
    Kosten entstehen:


    • übliche Bestattung des Erblassers
      (Beerdigung oder Feuerbestattung),
    • angemessenes Grabdenkmal,
    • übliche Grabpflege,
    • Nachlaßregelung (wie z.B. für die Erteilung
      des Erbscheins) ,
    • eventuelle Rechtsstreits um den Nachlaß,
    • Todesanzeigen,
    • Anreise von Verwandten zur Beerdigung (wenn
      die Erben die Kosten tragen), ????????
    • kirchlichen und bürgerlichen
      Trauerfeierlichkeiten,
    • Trauerkleidung (wenn sie zur Beerdigung
      angeschafft wird), ??????
    • Überführung der Leichnams,
    • Danksagungen,
    • Todeserklärung,
    • Eröffnung des Testamentes,
    • Gerichts-, Notariats- und Anwaltskosten für
      die gerichtliche und außergerichtliche
      Nachlaßregelung (z.B. für das Erwirken eines Erbscheins),
    • Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
      (für die Abwicklung des Erbfalls
      und die Erbauseinandersetzung),
    • Steuerberater, der die
      Erbschaftsteuererklärung erstellt.


    Praxistipp:


    Der Erblasser sollte im Testament Anordnungen
    über die Gestaltung seines Grabmales
    treffen. Dies hat den Vorteil, daß die Kosten für ein Grabmal in
    voller Höhe
    anerkannt werden, ohne daß geprüft wird, ob das Grabmal auch
    angemessen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Das WISO Sparbuch ist ein Programm für die Einkommensteuererklärung.


    Sie zitieren einen Pauschbetrag, der für eine Erbschaftsteuererklärung gilt.


    Oder habe ich Ihr Problem nicht verstanden ?



    fragt der ratlose Petz

    • Offizieller Beitrag

    In dem von Dir zitierten Beitrag "Beerdigungskosten" geht es um den Bereich Erbschaftsteuer.


    edit:
    Petz war schon wieder schneller.

  • Danke!


    Die Beerdigungskosten übersteigen den Nachlass! Ich musste von außerhalb (ca. 330 km) anreisen.

    Kann ich denn
    die Fahrtkosten für Erledigungen
    im Zusammenhang mit der Beerdigung, zu Ämtern und Behörden, Pfarrer,
    Bestattungsinstitut, Leichenhalle usw.
    ansetzen?


    Wie sieht es mit den Übernachtungskosten (Hotelrechnung) ggf. auch Verpflegungspauschale und den Fahrkosten / Hotelkosten zur eigentlichen Trauerfeier und späteren Urnenbeisetzung aus.


    Vorab schon mal DANKE!
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    • Offizieller Beitrag

    Nur die reinen Beerdigungs-/Bestattungskosten kann der Erbe ggf. als aufwendungen i.S. § 33 EStG berücksichtigen. Und dies auch nur soweit der Wert des Nachlasses überschritten wird. Dazu zählen die Reisekosten etc. mangels Außergewöhnlichkeit i.S. § 33 EStG eben nicht. Kannst Du im Sparbuch übrigens in der Hilfe unter dem Stichwort "Beerdigung" nachlesen. Und bestimmt auch mit Hilfe der Suchfunktion irgendwo hier im Forum.