aus ://www.steuer-sparbuch.de/
Sind diese Angaben richtig??????
Im WISO-Sparbuch wird eine Pauschale nicht angeführt oder erwähnt
Bestattungskosten
Für Erbfallkosten (hierzu gehören auch die
Bestattungskosten) kann ein Pauschbetrag von 10.300 € abgezogen werden, ohne dass es eines
Nachweises bedarf.
Nur bei einem höheren Betrag lohnt sich die Vorlage der
Einzelnachweise. Tragen
mehrere Erben die angefallenen Aufwendungen gemeinsam, wird die
Pauschale nach
dem jeweiligen Erbanteil unter den Erben aufgeteilt. Reicht die
Erbschaft nicht
aus, um entstandene Erbfallkosten auszugleichen, können
außergewöhnliche
Belastungen entstehen.
Für folgende Sachverhalte könnten im Erbfall
Kosten entstehen:
- übliche Bestattung des Erblassers
(Beerdigung oder Feuerbestattung), - angemessenes Grabdenkmal,
- übliche Grabpflege,
- Nachlaßregelung (wie z.B. für die Erteilung
des Erbscheins) , - eventuelle Rechtsstreits um den Nachlaß,
- Todesanzeigen,
- Anreise von Verwandten zur Beerdigung (wenn
die Erben die Kosten tragen), ???????? - kirchlichen und bürgerlichen
Trauerfeierlichkeiten, -
Trauerkleidung (wenn sie zur Beerdigung
angeschafft wird), ?????? - Überführung der Leichnams,
- Danksagungen,
- Todeserklärung,
- Eröffnung des Testamentes,
- Gerichts-, Notariats- und Anwaltskosten für
die gerichtliche und außergerichtliche
Nachlaßregelung (z.B. für das Erwirken eines Erbscheins), - Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
(für die Abwicklung des Erbfalls
und die Erbauseinandersetzung), - Steuerberater, der die
Erbschaftsteuererklärung erstellt.
Praxistipp:
Der Erblasser sollte im Testament Anordnungen
über die Gestaltung seines Grabmales
treffen. Dies hat den Vorteil, daß die Kosten für ein Grabmal in
voller Höhe
anerkannt werden, ohne daß geprüft wird, ob das Grabmal auch
angemessen ist.