Hallo zusammen,
mein Steuersatz ist definitiv kleiner 25 % und meine Kapitalerträge übersteigen den Sparerpauschbetrag, so dass die Günstigerprüfung zu dem Schluss kommen sollte, dass die Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz besser ist.
Wiso Sparbuch 2010 weigert sich allerdings standhaft, die Günstigerprüfung zu beantragen, mit der Begründung:
"Die verbleibende Einkommensteuer im Fall der Abgeltungswirkung beträgt -2556 EUR und im Fall der tariflichen Besteuerung -2561 EUR. In diesem Fall führt die tarifliche Besteuerung zwar zu einem günstigeren Ergebnis, jedoch überprüft das Programm zusätzlich die Gesamtsteuerbelastung.
Die Gesamterstattung im Fall der Abgeltungswirkung beträgt 2925 EUR und im Fall der tariflichen Besteuerung beträgt die Gesamterstattung 2882 EUR.
Da der Antrag auf Günstigerprüfung insgesamt zu einem schlechteren Ergebnis führt, wird seitens des Programms kein Antrag gestellt. Dies kann vorkommen, wenn beispielsweise der Bank die Kirchensteuerpflicht nicht erklärt worden ist und die Kirchensteuer nachträglich berechnet wird."
Die Günstigerprüfung ist doch genau dafür da, den für mich günstigeren Fall zu bestimmen, oder? Wie kann es sein, dass ich allein durch den Antrag auf Günstigerprüfung schon einen Nachteil habe?
Vielen Dank für die Antworten und viele Grüße!