Darlehenskonto 550 oder 1705 bei Ratenkauf?

  • Hallo liebe Leute,


    Eckdaten: 4/3-Rechner, EÜR, Ist-Versteuerung, WISO Sparbuch


    Ich habe im März einen dicken Staubsauger für mein Ladenlokal gekauft. Das ganze läuft per Ratenkauf über 2 Jahre. Meine Herangehensweise war, den Staubsauger ins Betriebsvermögen zu packen, VSt abzuziehen und als Gegenkonto ein Darlehenskonto zu nutzen.
    Die monatlichen Raten würde ich dann entsprechend Tilgungsplan mit Zinsaufwand als Betriebsausgabe und Tilgung des Darlehenskontos gegen Bank verbuchen.
    Nun gibt es im WISO-Sparbuch die Konten 505 und 1705 als Darlehen. Die Anschaffung hatte ich über 1705 verbucht. Wenn ich jetzt die Splitbuchung für Zins und Tilgung anlege, wird mir als Darlehenskonto zur Verrechnung nur die 505 angeboten. Kann mir jemand erklären warum? Ich habe hier schon gelesen, dass 505 wohl nicht korrekt für diesen Fall wäre, eine Begründung bzw. Unterscheidung habe ich bisher aber noch nicht gefunden.


    Danke schon mal!

  • Wenn du ein Darlehn aufnimmst so wird 1705 gebucht, wenn du Geld ausleihst so wird 550 gebucht.
    Was hat das mit einem Staubsauger zu tun :?:
    Die Rückzahlung des Darlehns dann eben auch 1705.


    Ein Staubsauger wird aktiviert und abgeschrieben (Afa), das war alles.


    MfG Günter

  • Hmm, soweit ist mir das Prinzip ja bekannt. Ok, und nun verstehe ich auch grundsätzlich den Unterschied der beiden Darlehenskonten.
    ABER ...
    Den Staubsauger (oder egal welches AV) habe ich gegen das Konto 1705 gebucht. Wenn ich nun aber die Rückzahlung/Tilgung verbuchen will, wird mir als Gegenkonto nur die 505 angeboten. Konto 1705 kann ich dabei irgendwie nicht auswählen. Das hat mich ja eben so durcheinander gebracht.

  • Den Staubsauger (oder egal welches AV) habe ich gegen das Konto 1705 gebucht. Wenn ich nun aber die Rückzahlung/Tilgung verbuchen will, wird mir als Gegenkonto nur die 505 angeboten. Konto 1705 kann ich dabei irgendwie nicht auswählen.


    ...doch, als freie Buchung, wenn du EÜR machst.
    Ansonsten hat die Rückzahlung eines Darlehns doch auch nichts bei der Erfassung deiner Betriebsausgaben zu suchen, weil das eine private Kapitalverschiebung ist.
    Wichtig ist allein die Erfassung als Anlagegut und dann die Abschreibung. Ferner kannst du nur die Zinsen als Kosten absetzen, und nicht die Rückzahlung des Darlehnsbetrages.
    MfG Günter