Hallo,
in o.g. Paragraphen steht das Folgende:
ZitatDer Arbeitgeber kann abweichend von Satz 2 den Betrag in Höhe der Beiträge des Vormonats zahlen, wenn Änderungen der Beitragsabrechnung regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel oder variable Entgeltbestandteile dies erfordern; für einen verbleibenden Restbetrag bleibt es bei der Fälligkeit zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats.
Wie kann ich das denn in Lohn & Gehalt 2010 umsetzen?
Meine Krankenversicherung möchte von mir, dass ich die Beitragsberechnung (und die Beitragszahlung) für Juni bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des Juni vollzogen habe. Ich soll "einfach" einen Beitragsnachweis in Höhe der Maibeiträge an sie abschicken und entsprechend zahlen.
Den müsste ich dann aber ja für die endgültige Abrechnung der Mitarbeiterin am 15. Juli korrigieren. Dabei fällt dann ein (zum Beispiel höherer Beitrag) an, den ich wieder melde?
Dann mache ich eine vorläufige Anmeldung für Juli auf Grund der Beiträge des Juni.
Dann zahle ich Differenz und tatsächlich für Juni berechneten Beitrag (als Juli-Beitrag) an die Krankenkasse.
Das heißt ich muss jeden Monat zweimal abrechnen. Überweisen alleine wäre ja kein Problem, aber die doppelte Beitragserstellerei nervt etwas.
Wie mache ich das am geschicktesten?
Viele Grüße,
ThomasMuster