§23 Abs. 1 Satz 3 SGB IV - variable Entgeltbestandteile

  • Hallo,
    in o.g. Paragraphen steht das Folgende:

    Zitat

    Der Arbeitgeber kann abweichend von Satz 2 den Betrag in Höhe der Beiträge des Vormonats zahlen, wenn Änderungen der Beitragsabrechnung regelmäßig durch Mitarbeiterwechsel oder variable Entgeltbestandteile dies erfordern; für einen verbleibenden Restbetrag bleibt es bei der Fälligkeit zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats.

    Wie kann ich das denn in Lohn & Gehalt 2010 umsetzen?
    Meine Krankenversicherung möchte von mir, dass ich die Beitragsberechnung (und die Beitragszahlung) für Juni bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des Juni vollzogen habe. Ich soll "einfach" einen Beitragsnachweis in Höhe der Maibeiträge an sie abschicken und entsprechend zahlen.


    Den müsste ich dann aber ja für die endgültige Abrechnung der Mitarbeiterin am 15. Juli korrigieren. Dabei fällt dann ein (zum Beispiel höherer Beitrag) an, den ich wieder melde?
    Dann mache ich eine vorläufige Anmeldung für Juli auf Grund der Beiträge des Juni.
    Dann zahle ich Differenz und tatsächlich für Juni berechneten Beitrag (als Juli-Beitrag) an die Krankenkasse.


    Das heißt ich muss jeden Monat zweimal abrechnen. Überweisen alleine wäre ja kein Problem, aber die doppelte Beitragserstellerei nervt etwas.


    Wie mache ich das am geschicktesten?


    Viele Grüße,
    ThomasMuster

  • Hallo ThomasMuster,


    das Prinzip hast Du schon richtig dargestellt, jedoch gibt es jeden Monat nur eine Meldung der Beitragsnachweise am jeweiligen 20.
    Die Aenderungen, die Du z.B. fuer die Gehaltsabrechnung Mai vornimmst werden ja erst ind er Regel im Juni vorgenommen. Dein Beitragsnachweise zum 20; Mai kenne diese ja noch gar nicht enhalten.
    Das Programm erstellt dann automatishen ein Korrektur fuer Mai in der Beitragsmeldung am 20. Juni.

  • Hallo Franco,


    danke für die freundliche Antwort. Na, wenn Lohn&Gehalt das automatisch macht, dann muss ich mir ja nur halb soviele Sorgen machen. Dann erstelle ich einfach am 15.07. die endgültige Abrechnung für den Juni und die vorläufige für den Juli und zahle, wie vorgeschrieben, die Beiträge vom Juni.
    Kann ich denn die Daten vom Vormonat automatisch übernehmen lassen wenn ich einen Monat abschließe?


    Viele Grüße,
    Thomas

  • Hallo Thomas,


    gerne geschehen.


    Ja, einfach uebernehmen. Voraussetzung ist, dass in der Bruttolohnerfassung in der Spalte "Fest" ein Ja eintragen.
    Das bedeutet nicht "festes Gehalt" sondern "Vorgabe wird uebertragen in den Folgemonat".