Doppelbesteuerungsabkommen in der EU 2008 und 2009

  • Hallo und guten Tag,


    meine Frau erhält eine Sozialversicherungsrente aus Frankreich.


    1.In 2008 haben wir diese Rente gemäss dem DBA unter Einnahme unter Progressionsvorbehalt deklariert. Das Programm und das Finanzamt hat dies auch akzeptiert. Im Vergleich mit dem Elster-Steuerbescheid taucht die Eingabe in der Kolonne Programm nicht auf.


    2.Ich lese, daß für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung innerhalb der EU es ab 2009 keinen Progressionsvorbehalt mehr gibt. Nun weiss ich nicht, ob dies nur auf diese Einnahmen oder auf alle aus der EU anzuwenden ist.


    Danke im voraus denen, die mir antworten.


    am--06

    • Offizieller Beitrag

    Im § 2a EStG sind die Einnahmen aufgeführt, für die diese Regelung gilt.


    Da Renteneinkünfte dort nicht aufgeführt sind, unterliegen diese weiterhin dem Progressionsvorbehalt.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......