Lieferanten Rechnung falsche Vorsteuer

  • Hallo,


    ich bin gerade am Testen von WISO-Kaufmann.


    Dabei habe ich festgestellt das einige Lieferanten die Vorsteuer nicht richtig berechnen.
    Sind warscheinlich Rundungsfehler. Aber wie korrigiere ich die Vorsteuer wenn ich eine
    Eingangsrechnung erstelle?


    Beispiel:


    Lieferantenrechnung:


    Summe: 163,81
    19% 31,13
    Gesamtsumme: 194,94


    Richtig wäre und wird auch vom Kaufmann so errechnet:


    Summe: 163,81
    19% 31,12
    Gesamtsumme: 194,93


    Die offenen Posten und der Buchungssatz sind damit um 0,01 falsch.


    Habe schon versucht eine Artikel anzulegen mit abweichendem Erlöskonto.
    Aber dort kann das Konto Vorsteuer 1576 nicht angegeben werden.


    Hat dazu jemand eine Idee wie ich das lösen kann?


    Die Suchfunktion hat dazu nichts gefunden.


    Viele Grüsse

  • Hat dazu jemand eine Idee wie ich das lösen kann?


    So etwas nennt man Rundungsdifferenzen und kommt im kaufmännischen Bereich immer vor.
    Aber du buchst doch das, was dein Lieferant berechnet, korrigieren brauchst du da nichts.
    MfG Günter


  • Hallo ElToro13,
    das ist mit einem abweichende Erloeskonto auch nicht aenderbar.
    Im Kaufmann gibt es da nichts anzupassen, da Du vermutlich auch die Lieferantenatikel in der ER erfasst hast und die EK-Preise korrekt sind.


    Selbst wenn Du eine Position um 0,01EUR veraenderst, duerfte keine Uebereinstimung erzielt werden. Du kannst es ja mal probieren.


    Bitte also Deinen Lieferanten, Dir eine korrekte Rechnung auszustellen. Sende ihm als Muster fuer eine richtige Berechnung eine Kopie der von Dir erstellen ER.


    Vielleicht stellt dann Dein Lieferant auf WISO Kaufmann um ;)

    • Offizieller Beitrag

    Der Lieferant schuldet den zu hoch ausgeweisenen Steuerbetrag nach § 14c Absatz 1 Satz 1 UStG. In diesem Fall halt theoretisch 0,01€. Ggf. weiteres Vorgehen nach § 14c Absatz 1 Satz 2 UStG möglich (siehe u.a. Ausführungen Franco).

  • Grundsätzlich haben Unternehmer 2 Möglichkeiten die Umsatzsteuer zu berechnen, und zwar nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode.


    Bei der Bruttomethode wird die Umsatzsteuer ausgehend vom Gesamtbetrag der Rechnung ermittelt. Der so ermittelte Umsatzsteuerbetrag wird vom Bruttorechnungsbetrag abgezogen. Der verbleibende Betrag stellt das Entgelt nach dem Umsatzsteuergesetz da.
    Die in einem Bruttobetrag enthaltene Umsatzsteuer lässt sich mittels eines Multiplikators berrechnen. Dieser beträgt

    • bei 19% USt= 15,97 %
    • bei 7% USt = 6,54 %


    Zitat von ElToro13

    Lieferantenrechnung:


    Summe: 163,81
    19% 31,13
    Gesamtsumme: 194,94


    194,94 * 15,97% = 31,13
    194,94 - 31,13 = 163,81


    Demnach ist die Leferantenrechnung korrekt und nicht zu beanstanden.

    3 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

    • Offizieller Beitrag

    2 Möglichkeiten die Umsatzsteuer zu berechnen, und zwar nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode

    Hast Du mal die Quelle dazu? Ich kenne die 15,97% bzw. 6,54% nur aus der überschlägigen Verprobung. Eine gesetzliche Fundstelle kenne ich dazu nicht.

  • Hallo miwe4,


    in den Gesetzestexten ist immer von "Bemessungsgrundlage" die Rede und auch auf den amtlichen USt Voranldungen und USt Erklaerungen ist dieses der Fall.
    Und hier wird grundsaetzich die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer(dieses ist der Nettobetrag) eingetragen und die Steuer wird in einem nicht veraenderbaren Feld selbst berechnet und ist emzufolge ein Aufschlag.


    § 10 (1) UStG
    Zitatanfang
    "Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage."
    Zitatende


    § 16 (1) UStG
    Zitatanfang
    "Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 auszugehen, soweit für sie die Steuer in dem Besteuerungszeitraum entstanden und die Steuerschuldnerschaft gegeben ist."
    Zitatende


    Ich denke mal das dieses die Sache hinreichend erklaert und die USt als Aufschlag zu sehen ist (Netto + USt = Nettomethode), und insofern ist die von khmcologne genannnte "Bruttomethode" nicht anzuwenden.

  • Die Multiplikatoren wirst Du auch nicht im Gesetz finden, das sind allgemein anerkannte Rechenformeln.


    Das UStG stellt bekanntlich bei der Ermittlung der Umsatzsteuer auf den Begriff des "Entgelts" ab. Das Entgelt beinhaltet alles, was der Leistungsempfänger für die an ihn bewirkte Leistung aufwendet - abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Im Gesamtbetrag der Rechnung ist daher grundsätzlich immer die Umsatzsteuer enthalten (= Bruttorechnungsbetrag). Das Entgelt wird ermittelt, indem von dem Bruttobetrag die Umsatzsteuer in der richtigen Höhe abgezogen wird (= Nettorechnungsbetrag).

    Zitat von § 10 Bemessungsgrundlagen UStG

    § 10 UStG ...Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. ...


    Die Bruttomethode wird i.d.R. bei der Kleinstbetragsrechnungen unter 150,00 EUR angewandt. In Online-Shops wird die Bruttomethode auch noch häufig angewandt, da der im Online-Shop angebotene Preis i.d.R die Umsatzsteuer bereits beinhaltet. Wer z.B. seine Büroartikel immer auf eBay einkauft, wird regelmäßig mit der Bruttomethode zu tun haben, da der End-Preis erst mit dem Ende der "Auktion" feststeht.


    Die Bruttomethode lässt im Übrigen auch noch eine andere Berechnung zu. Hier würde bei dem hier genannten Beispiel folgendes Ergebnis herauskommen:
    194,94 * 100 / 119 = gerundet 163,82 * 19 % Ust = gerundet 31,13 EUR.
    Nehme ich die Rundung aber erst am Schluss vor, so komme ich auf einen Betrag von 31,12 EUR bei Rundung nach der dritten Stelle. Runde ich nach der vierten Stelle komme ich auf 31,13 EUR.


    Zu beachten ist weiterhin, dass die Bruttomethode nach meinem Kenntnisstand handelsrechtlich nicht mehr zulässig ist. In der Handelsbilanz muss seit dem 01.01.2010 nach der Nettomethode gebucht werden. Da ich EÜRler bin, habe ich dies in meiner ersten Antwort unterschlagen.


    Ich bleibe bei meiner Feststellung, dass die Berechnung des Leferanten nicht zu beanstanden ist.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für die vielen Antworten!


    Leider hilft mir das bei meinem Problem nicht wirklich weiter.
    Der Lieferant weigert sich die Rechnung zu ändern.
    Jetzt habe ich sogar eine Rechnung bei der 0,02 Vorsteuer Differenz ist.


    Das komische, mal zuviel, mal zu wenig Vorsteuer.


    Viele Grüsse

  • Der Lieferant weigert sich die Rechnung zu ändern.

    ... aus meiner Sicht zu Recht.


    Ich möchte dies noch einmal an einem eBay-Beispiel verdeutlichen:
    Der Kaufspreis nach Auktionsende beträgt 194,94 EUR. In Diesem Kaufpreis ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten.


    Nach Francos Ansicht könnte der gewerbliche Ebay-Händler die Umsatzsteuer nicht berechnen und auch nicht ausweisen, da die von Franco verlangte Bezugsgröße, nämlich der Nettobetrag nicht bekannt ist. Dieser muß zunächst aus dem Bruttobetrag ermittelt werden und damit sind wir wieder bei der Bruttomethode.


    ... und wenn der Rechnungsempfänger nach der Netto-Methode bucht, kann es zu den hier geschilderten Rundungsdifferenzen kommen. Das bleibt nun einmal nicht aus.


    Mein Lösungsvorschlag lautet daher:
    Es ist grundsätzlich die Anlage eines Rundungsdifferenzkontos notwendig. Rundungsdifferenzen, die innerhalb eines Geschäftsjahres entstehen, sind erfolgwirksam zu behandeln. Man kann entweder ein Konto der Kategorie

    • "Interimskonto" (zum Beispiel 1590/1370 im SKR 03/04, oder eine Kopie hiervon) hinterlegen und am Jahresende erfolgswirksam umbuchen,
    • oder man verwendet gleich ein Konto der Kategorie Einnahmen oder Ausgaben. Diesem darf kein Steuersatz zugeordnet sein. Es bietet sich daher zum Beispiel das Konto "Erlöse steuerfrei" (8200/4200 im SKR 03/04) an.

    Da ich nicht mit WISO Kfm arbeite, kann ich dir die Umsetzung mit WISO Kfm nicht näher erläutern.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()


  • Hallo ElToro13,


    gern geschehen.


    Rundungsdifferenz Buchen wie khmcologne sagt ist OK, nur Deiner ER bringt es nichts.


    Wer soll es besser wissen als das Finanzamt? oder vielleicht ein guter Steuerberater?
    Also dort die Rechnung mitnehmen und sich schriftlich bescheinigen lassen, was Du genau machen sollst.


    Unsere "Meinungen" helfen Dir ja nicht wirklich denn bei einer Pruefung kannst Du schlecht sagen, "ja, die und die Forummitglieder im Forum soundso haben gesagt ich soll es so machen" ;)

  • Zitat von Finanzministerium NRW


    Wie muss ich die Umsatzsteuer auf meine Verkäufe bzw. Dienstleistungen berechnen?


    Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Kunde bezahlen muss, um die Leistung zu erhalten (= Preis), jedoch abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Das Entgelt stellt somit einen Nettobetrag dar. Um diesen zu erhalten, ist die Umsatzsteuer daher aus dem Preis (Bruttobetrag) herauszurechnen.


    ...und nun kommt es darauf an, welche Rechenformel angewandt und wie gerundet wird. Verschiedene Formeln habe ich vorgestellt. Alle sind allgemein anerkannte Formeln. Genauso wie die Berechnung nach der Netto- bzw. Bruttomethode. Wenden Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger nicht die gleiche Berechnungsmethode an, kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.


    EDIT: In WISO Mein Büro habe ich zum Beispiel die Möglichkeit unter drei verschiedenen Rundungsarten bei "Art der Rundung bei Vorgängen" auszuwählen und ich habe die Möglichkeit Angebote/Rechnungen nach der Netto- und Bruttomethode zu erstellen.


    Ich bleibe weiterhin bei meiner Festlegung, dass die Rechnung des Lieferanten nicht zu beanstanden ist.


    Zumindest hinsichtlich des Lösungsvorschlags bzgl. der Buchung der Rundungsdifferenzen herrscht ja wohl Einigkeit.

    7 Mal editiert, zuletzt von khmcologne () aus folgendem Grund: EDIT

  • ...und nun kommt es darauf an, welche Rechenformel angewandt und wie gerundet wird.

    Hallo,


    ist es nicht Fakt, das ich eine Eingangsrechnung so verbuchen muss wie
    auf dem Eingangsbeleg angegeben?


    Nettobetrag + Umsatzsteuerbetrag = Gesamtbetrag


    Der Lieferant muss die angegebene Umsatzsteuer abführen und ich kann
    diese als Vorsteuer geltend machen.


    Mein Steuerberater ist schon genervt. Er fragt mich was ist das für ein
    Buchhaltungsprogramm wo ich nicht Netto und Mwst selbst erfassen kann.


    Habe aber inzwischen Klar gemacht, das ich nicht "selbst" buche sondern eine
    Eingangsrechnung erstelle, die alle Beträge selbst neu berechnet.


    Habe eine Idee, welche ich am Montag mal ausprobiere.


    Es geht darum den vom Kaufmann errechneten Vorsteuerbetrag so zu "manipulieren"
    das dieser mit dem Wert der Lieferantenrechnung übereinstimmt.


    Dazu werde ich folgendes Testen:


    Anlage eines Artikels 1 "Vorsteuerdifferenz 19%" mit atm. Steuerberechnung.
    Anlage eines Artikels 2 "Vorsteuerdifferenz Steuerfrei" ohne Steuerberechnung.


    Eingabe am Schluss der Lieferantenrechnung:


    Artikel 1 mit 0,04. Dann müsste die Vorsteuer wie in der Lieferantenrechnung angegeben sein.
    Mein Nettowarenwert und der Gesamtwert ist jetzt um 0,03 zuviel. Das gleiche ich aus mit
    Artikel 2 und Betrag -0,03 von dem keine Vorsteuer berechnet wird.


    Müsste doch dann stimmen?


    Viele Grüsse

  • Mein Steuerberater ist schon genervt. Er fragt mich was ist das für ein
    Buchhaltungsprogramm wo ich nicht Netto und Mwst selbst erfassen kann.


    Stimmt, aber du hast ja auch weder ein richtiges Programm zur Auftragsverwaltung noch ein richtiges Programm für Buchhaltung, sondern eine Mischung aus beiden für den Anfänger.
    Eine Eingangsrechnung wird übrigens nach dem Original des Lieferers gebucht, und das müsste das Programm doch können.
    MfG Günter

  • ist es nicht Fakt, das ich eine Eingangsrechnung so verbuchen muss wie auf dem Eingangsbeleg angegeben?


    ...das stimmt schon.


    Nur nehmen die meisten EDV-Programme diese Eingabe dem Benutzer doch ab und das ist auch so vom Benutzer gewollt. Der Aufschrei wäre doch bei den Benutzern riesig, wenn man Netto- Brutto- und den Umsatzsteuerbetrag jedesmal einzeln erfassen müsste. Der Benutzer gibt i.d.R. nur den Brutto- oder Nettobetrag, den Steuerschlüssel (sofern dieser nicht sogar schon generell zugeordnet ist) sowie eine Kontenzuweisung ein. Der Rest wird dann von dem jeweiligen Programm meist im Hindergrund erledigt. Das kann dann wiederum zu diesen Rundungsdifferenzen führen. In WISO Mein Büro erkenne ich derartige Rundungsdifferenzen zum Beispiel nur, wenn ich das Buchungsjorunal aufbereite und anhand der Belege kontrolliere.


    Um Rundungsdifferenzen zu vermeiden, müssten alle Programme identisch im Bezug der Rechenformeln und dem Rundungsverhalten programmiert werden. Aber dies ist ja nicht einmal bei den Programmen der WISO-Reihe so. Die WISO Kfm-Reihe ist anders aufgebaut als die WISO Mein Büro-Reihe, diese wiederum anders als WISO Sparbuch, WISO Mein Geld und WISO EÜR & Kasse. Eines haben aber alle gemeinsam. Man kann zumindest die EÜR und ggf. auch die Umsatzsteuererklärungen damit erstellen und alle Programme erheben für sich den Anspruch, dies korrekt zu erledigen. Es kann also durchaus sein, dass Dein Lieferant sogar mit einem anderen Produkt aus der WISO-Reihe arbeitet.


    Die Erfassung eines Geschäftsvorfalles, wie zu Zeiten der Kladden, findet praktisch nicht mehr statt. Dies würde dann nämlich auch einen Buchhalter der alten Schule notwendig machen. Der Nebenbei-Buchhalter ohne Qualifikation wäre damit auf die Dauer fachlich und zeitlich überfordert.


    Wir war es denn früher, wenn ich solche Differenzen hatte und ich diese anhand der allgemein annerkannten Rechenformeln nicht nachvollziehen konnte. Da hat man zum Telefon gegriffen, den Lieferanten angerufen und den gefragt: "Hör mal, wie berechnet ihr denn eure Umsatzsteuer? Ich hab da immer ne Differenz von 2 Pfennigen." ... Ruft man heute an, kommt die Antwort: "Keine Ahnung, das geb ich in den PC ein und der macht das dann. Da hat noch nie einer gemeckert."

    8 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo ElToro13,


    Zitat

    ist es nicht Fakt, das ich eine Eingangsrechnung so verbuchen muss wie
    auf dem Eingangsbeleg angegeben?


    nein, du musst sie pruefen und, wenn sie falsch ist, musst Du die Rechnung beim Lieferanten reklamieren
    Wenn Du unberechtigte VSt abziehst, bist Du dafuer verantwortlich


    Zitat

    Mein Steuerberater ist schon genervt. Er fragt mich was ist das für ein
    Buchhaltungsprogramm wo ich nicht Netto und Mwst selbst erfassen kann.


    Dein Steuerberater arbeitet sicher mit Automatikonten fuer den Wareneinkauf und gibt Brutto (Kreditor), Netto (Wareneinkaufskonto und Steuer (Vorsteuerkonto) nicht getrennt ein. Da frage ihn noch einmal ganz genau.


    Aber natuerlich kannst Du in WISO Kaufmann Netto und VSt (und natuerlich auch MwSt) manuell getrennt erfassen. Entferne bei den betreffenden Automatik-Konten einfach den zugeordneten Steuerschluessel und buche die Betraege getrennt oder in einer Splittbuchung. Voraussetzung ist natuerlich, dass Du die korrekten Konten kennst und diese verwendest.
    Und..., viel Spass bei der Steuerkonten-Verprobung, denn um die wirst Du dann nicht herumkommen.


    Du kannst sogar in Kaufmann einstellen (nur Fibu) ob Du die Erfassung vom Brutto oder vom Netto durchfuehren willst. Brutto ist die Standareinstellung, denn dem Lieferanten
    schuldest Du Brutto und nicht Netto, deshalb sollte Brutto exakt mit dem Rechnungsbetrag uebereinstimmen.



    Mein Vorschlag:


    Wandel die Bestellung an Lieferanten in eine Eingansgrechnung oder erfasse die Eingangsrechnung direkt.
    Aendere vorher den Buchungsparametern fuer die Eingangsrechnung, sodass:
    - keine Offenen Posten erzeugt werden
    - keine Buchungsaetze erstellen werden


    Dann wird beim Druck der Eingangsrechnung nur der Lagerzugang gebucht und alles ist hier OK


    Anschliessend erfasst Du den Gesamtbetrag diekt in der Buchhhaltung > Geschaeftsvorfaelle > Hauptbuch und dann stimmt der Offenen Posten und die Verbindlichkeit gegenueber dem Lieferanten und Dein Vorsteuerabzug ist ebenfalls richtig, sofern Du fuer den Wareneingangs Konto 3400, 3410 oder ein anderes WE Automatik-Konto mit fest zugeordnetem Vor-Steuerschluessel verwendest.


    Vermeide grundsaetzlich in jeder Buchhaltung, die Steuer manuell zu erfassen. Dieses ist ausgsprochen fehlertraechtig und wird Dir bei der Kontenabstimmung Probleme bereiten.

  • Hallo Franco,


    so geht es sicher, aber was für ein "Aufstand".


    Habe mal gegoogelt. Dabei habe ich einige Programme gefunden die Rundungsdifferenzen
    bei der Lieferanten Vorsteuer vorsehen. Sind sicher eine andere Preisliga als der Kaufmann.


    Hier z.B. ein Auszug aus eine Handbuch:


    7.9.2 Änderung der Steuerbuchung

    Durch Rundungsdifferenzen können gelegentlich geringe Abweichungen zur Lieferantenrechnung
    auftreten. Ebenso kommt es vor, dass der Steuerbetrag auf der Rechnung falsch ist.


    Je nach Höhe der Differenz werden Sie die Rechnung nicht unbedingt an den Lieferanten zurückgeben.


    Bei Bedarf können Sie daher den Steuerbetrag ändern, indem Sie den Button
    „Steuerbetrag ändern” anklicken. Der Netto- bzw. Bruttobetrag wird dann automatisch
    korrigiert, so dass die Berechnung (Addition) an sich stimmt.


    In der Buchungsmaske wird „Steuerbetrag wurde geändert” rot angezeigt. In der Anzeige
    der Steuerberechnung wird das Steuerfeld rot unterlegt. Dass der Steuerbetrag bei
    einer Buchung geändert wurde, erkennen Sie in der Buchungsliste an einem * in
    der Spalte <!>.



    Nützt mir halt nichts beim Kaufmann. :(


  • Habe noch etwas gefunden.


    Kann man dies im Kaufmann über einen Artikel mit abweichendem Erlöskonto "einbauen" ?



    Rundungsdifferenzkonto


    Häufig entstehen Rundungsdifferenzen, weil unterschiedliche Rechenwege in der Berechnung der Umsatzsteuer herangezogen werden. Daher ist die Anlage eines Rundungsdifferenzkontos notwendig. Rundungsdifferenzen, die innerhalb eines Geschäftsjahres entstehen, sind erfolgwirksam zu behandeln. Man kann entweder ein Konto der Kategorie "Interimskonto" (zum Beispiel 1590/1370 im SKR 03/04, oder eine Kopie hiervon) hinterlegen und am Jahresende erfolgswirksam umbuchen, oder man verwendet gleich ein Konto der Kategorie Einnahmen oder Ausgaben. Diesem darf kein Steuersatz zugeordnet sein. Es bietet sich daher zum Beispiel das Konto "Erlöse steuerfrei" (8200/4200 im SKR 03/04) an.

  • Kann man dies im Kaufmann über einen Artikel mit abweichendem Erlöskonto "einbauen" ?


    Diesen Lösungsvorschlag haben wir Dir bereits in den Beiträgen 11 und 12 präsentiert. 8)