Gesonderte einheitliche Feststellung

  • Wird die "gesonderte einheitlche Feststellung" zusammen mit der Einkommenssteuererklärung abgegeben oder muss sie vorher abgegeben werden?


    Oder muss der Festellungsbescheid erst abgewartet werden, bevor ich meine Steuererklärung abgebe?


    Habe zusammen mit einem Partner eine vermietete Eigentumswohnung.


    Danke für einen Rat

    • Offizieller Beitrag

    Die "Gesonderte und einheitliche Feststellung" kann zusammen mit der ESt-Erklärung abgegeben werden. Da jedoch die Bearbeitung einer gesonderten Feststellung erfahrungsgemäß etwas länger dauert, sollte man sie so früh wie möglich im Jahr beim FA abgeben. Kommt dann z.B. der Bescheid zur Feststellung bis Mitte Mai, so lassen sich gleich auch die relevanten und endgültigen Daten zur ESt-Erklärung aus diesem Bescheid übernehmen.


  • Die "Gesonderte und einheitliche Feststellung" kann zusammen mit der ESt-Erklärung abgegeben werden. Da jedoch die Bearbeitung einer gesonderten Feststellung erfahrungsgemäß etwas länger dauert, sollte man sie so früh wie möglich im Jahr beim FA abgeben. Kommt dann z.B. der Bescheid zur Feststellung bis Mitte Mai, so lassen sich gleich auch die relevanten und endgültigen Daten zur ESt-Erklärung aus diesem Bescheid übernehmen.


    Hallo Hermann,


    in Zusammenhang mit Deiner Antwort hätte ich noch eine ergänzende Frage: Falls der Feststellungsbescheid bis Ende Mai nicht vorliegen sollte, was gebe ich dann in der ESt-Erklärung an? Erstmal die Werte, wie ich sie im Feststellungsbescheid erwarten würde (also meiner Erklärung folgend, in der Hoffnung, dass das Betriebs-FA diese Werte bestätigt)?


    Muss ich den Feststellungsbescheid nach Eintreffen selbst noch zum Wohnsitz-FA schicken oder erledigt dies bereits das Betriebs-FA?


    Vielen Dank und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Erstmal die Werte, wie ich sie im Feststellungsbescheid erwarten würde (also meiner Erklärung folgend, in der Hoffnung, dass das Betriebs-FA diese Werte bestätigt)?

    Genau.

    Muss ich den Feststellungsbescheid nach Eintreffen selbst noch zum Wohnsitz-FA schicken oder erledigt dies bereits das Betriebs-FA?

    Letzteres.