Hallo Günter...
Du hattest gefragt, ich habe geantwortet. Dass diese Antwort auf Grund meiner Erfahrung nicht deinen Vorstellungen entspricht, entzieht sich meiner Beeinflussung
Nicht reine Antwort ist das Problem, sondern die Art und die Unterstellung der Unfähigkeit, obwohl das von mir genannte Problem bekannt zu sein scheint.
Übrigens, dass der Weg, den du eingeschlagen hast, falsch ist, hast du ja mittlerweile begriffen. Und gerade deshalb muss man hier diesen Umgang mit dem Programm um so deutlicher als falsch darstellen, damit andere den Fehler nicht auch machen.
Genau darin liegt der dezente Unterschied! Nur weil der Weg falsch ist, bedeutet es nicht, dass der, der diesen Weg (ablauftechnisch und zwangsläufig) gegangen ist einen Fehler begangen hat. Dieses Forum kann trotz dieses Themas keine wirkliche Hilfe sein... denn der falsche Weg wird erst als solches offensichtlich, wenn man ihn gegangen ist und erst danach sucht man Rat. Die Aussage von gvde verdeutlicht auf eine verständnisvolle Art, ohne Belehrungen, dass ich nicht der erste oder der letzte sein werde, der in diese Falle treten wird. Daher muss innerhalb des Programms ein Hinweis oder eine Änderung her... und die kommt nicht davon, weil mir jemand hier im Forum suggerieren will, dass mir unternehmerische Grundsätze fehlen könnten.
Auch wenn Grußformeln hier nicht relevant zu sein scheinen.... so wünsche, ich weiterhin einen erfolgreichen und erlebnisreichen Sonntag.
Midge
Sofern du wirklich den entsprechenden Einfluss auf vorteilhafte Veränderungen am Programm haben solltest, dann nutze diesen bitte. Vielleicht könnest du diesen Punkt auch ungefragt zur Sprache bringen. Meiner Ansicht nach, sollten die beiden Module EÜR zueinander (durch einen einheitlichen Kontenrahmen) kompatibel und die darin enthaltenen Daten dadurch exportierbar sein, oder es wird (wie du selbst vorgeschlagen hast) an der Stelle "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" der ESt gleich eine automatische Weiterleitung zum Pogrammteil Einnahmenüberschussrechnung und Kassenbuch 2009/2010 eingefügt. Selbst der simple Hinweis auf die Unterschiede der beiden EÜR am Punkt "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" würde einen vorläufigen Schutz, vor dem ersten Schritt in die Sackgasse bieten.