Veräußerung von vom Finazamt deklariertem notwendigem Betriebsvermögen

  • Hallo erstmal,


    ich habe ein Problem und brauche einen (oder viele) Rat. Ich
    werde versuchen mich kurz zu halten.


    Im Jahr 1997 hat mein Mann einen Verkaufsanhänger gekauft
    und den habe ich benutzt um damit auf Märkten meine Ware zu verkaufen. Diesen
    habe ich auch in mein Anlagevermögen aufgenommen(na ja, ich nicht, sondern mein
    Steuerbüro) Als die Geschäfte nicht mehr so gut liefen habe ich mein Reisegewerbe
    Anfang 2001 abgemeldet und der Restbuchwert wurde als Veräußerungsgewinn
    gebucht (und auch bezahlt) Nun stand der Hänger als privat so unbenutzt rum. (ich habe
    angenommen dass er mir jetzt privat gehört) Anfang 2003 habe ich mein
    Reisegewerbe wieder aufgenommen, ohne bei meinem neuen Steuerberater den Hänger
    wieder in das Betriebsvermögen aufnehmen zu lassen. Alle Kosten für den Hänger wurden
    auch nicht angegeben er war ja privat. Das habe ich dann so bis Mitte 2006
    gemacht- also den Hänger benutzt - aber dann bin ich nur noch mit dem Transporter
    und Schirm auf den Markt (Wochenmarkt) gefahren. Den Hänger nutzten wir dann für die
    Aufbewahrung unserer Gartenmöbel, Fahrräder usw. wir hatten keinen Keller und
    ganz in Ordnung war er auch nicht mehr. Mein Mann hat den Hänger dann über
    einen längeren Zeitraum in Ordnung gebracht und im Jahr 2007 konnten wir den Hänger gut
    verkaufen. - privat an privat.-


    Nun dachten wir natürlich, er war privat, wir hatten ja den
    Veräußerungsgewinn in 2001 bezahlt, wir brauchen
    den Gewinn auch nicht erklären.


    Aber jetzt in 2010 bei der Betriebsprüfung hat das Finanzamt
    wie durch ein wunder von dem Verkauf in 2007 erfahren und nun wollen sie von
    mir die erhaltene Umsatzsteuer.



    Jetzt bin ich platt und weiß nicht weiter. Kann mir jemand
    helfen oder soll ich mich gleich an WISO wenden. ? Mit einem Anwalt möchte ich nicht gleich zu
    tun haben.



    GLG
    Chris54

  • Aber jetzt in 2010 bei der Betriebsprüfung hat das Finanzamt
    wie durch ein wunder von dem Verkauf in 2007 erfahren und nun wollen sie von
    mir die erhaltene Umsatzsteuer.

    Stimmt das: Du hast den Hänger verkauft und hast auf der Verkaufsrechnung an Privat Umsatzsteuer ausgewiesen? Oder was meinst Du mit "erhaltene Umsatzsteuer"?

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt das: Du hast den Hänger verkauft und hast auf der Verkaufsrechnung an Privat Umsatzsteuer ausgewiesen? Oder was meinst Du mit "erhaltene Umsatzsteuer"?

    Genau diese Formulierung gibt mir auch zu denken.


    Ansonsten bedeutet zum Restbuchwert entnommen ja = neutral entnommen = kein Gewinn = USt nur Ausgleich der Vorsteuer (ggf. ja § 15a UStG). Vielleicht ja damals auch nur den Restbuchwert abgeschrieben und den Hänger als defekt angesetzt (Entnahmeerlös 0€)? Doch später tatsächlich zu einem guten Preis veräußert "Mein Mann hat den Hänger dann über einen längeren Zeitraum in Ordnung gebracht und im Jahr 2007 konnten wir den Hänger gut verkaufen."


    Aber jetzt in 2010 bei der Betriebsprüfung hat das Finanzamt wie durch ein wunder von dem Verkauf in 2007 erfahren ....

    Nö, nicht wie durch ein Wunder. So ein Prüfer bereitet sich auf seine Prüfung eben auch vor. Und da gibt es doch tatsächlich so segensreiche Einrichtungen wie die Kfz-Zulassungsstelle.

  • hallo und vielen Dank für die Antworten.
    zu der Frage ob wir die Umsatzsteuer ausgewiesen haben. Nein haben wir nicht.Wir haben ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug benutzt was man ausschließlich für den Verkauf von Privat an Privat benutzt.
    Woher das Finanzamt von dem Verkauf erfahren hat? Wenn ich alles verstehen würde hätte ich ja nicht gefragt. Der Hänger ist Anfang 2001 aus dem Betriebsvermögen mit dem Restbuchwert entnommen oder auf 0 gesetzt und der Veräußerungsgewinn an das Finanzamt abgeführt worden. Der Hänger war erst Anfang 2006 defekt und wurde dann zweckentfremdet benutzt.
    Das Finanzamt schlägt bei dem Verkaufserlös gleich noch 500€ drauf als tatsächlich bezahlt wurde. Ist das eine versteckte Strafe?
    würde mich freuen noch einmal eine Antwort zu bekommen.
    chris54

  • und der Veräußerungsgewinn an das Finanzamt abgeführt worden


    ...völlig unmöglich ?(
    Der Erlos wird als Einnahme verbucht und davon musste MwSt. bezahlt werden. Das habt ihr scheinbar versäumt.
    MfG Günter

  • hallo Günther,
    ok, bin vielleicht zu blöd.
    auf den Unterlagen von dem Steuerbüro steht Ermittlung Veräußerungsgewinn.
    Buchwert zum xxxx xDM
    Veräußerungsgewinn xDM
    weil ich diese Unterlagen dem Finanzamt vorlegen konnte wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Verkürzung von Einkommensteuer wieder eingestellt.
    Meine Frage ist aber muss ich die nicht aufgeführten MwsT ( Verkauf von Privat an Privat ohne Nennung von MwSt .) an das Finanzamt abgeben?

  • Auch bei der Rückführung von Anlagevermögen ins Privatvermögen (Privatentnahme) entsteht eine Mehrwertsteuer-Verbindlichkeit.
    Das hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun.
    MfG Günter

  • @ Chris54:
    Hast du dem Prüfer den Sachverhalt den überhaupt schon geschildert, wie er deiner Meinung nach war? Vielleicht ist er ja auf dem Holzweg, weil er denkt, der Hänger war zwischen 2003 und 2007 notwendiges Betriebsvermögen.

    • Offizieller Beitrag

    Hier weiss doch niemand wie sich der genaue Sachverhalt verhält und vor allem wie das ganze verbucht bzw. erklärt worden ist. Auch wissen wir nicht, welche Jahre überhaupt prüfungsbefangen waren und was vom Prüfer jetzt wann und wie der ESt und USt unterworfen wordden ist.


    Nur ein/der Steuerberater kann da helfen.

  • Hallo miwi4,
    vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde zu meinem Steuerberater gehen. Ich hatte gehofft, mich selber schlau zu fragen.
    Den Sachverhalt habe ich so gut ich das konnte geschildert er ist nicht ganz einfach.
    Das Forum ist sehr interessant und vielleicht habe ich mal eine ganz einfache Frage.
    bis dann so