Hallo erstmal,
ich habe ein Problem und brauche einen (oder viele) Rat. Ich
werde versuchen mich kurz zu halten.
Im Jahr 1997 hat mein Mann einen Verkaufsanhänger gekauft
und den habe ich benutzt um damit auf Märkten meine Ware zu verkaufen. Diesen
habe ich auch in mein Anlagevermögen aufgenommen(na ja, ich nicht, sondern mein
Steuerbüro) Als die Geschäfte nicht mehr so gut liefen habe ich mein Reisegewerbe
Anfang 2001 abgemeldet und der Restbuchwert wurde als Veräußerungsgewinn
gebucht (und auch bezahlt) Nun stand der Hänger als privat so unbenutzt rum. (ich habe
angenommen dass er mir jetzt privat gehört) Anfang 2003 habe ich mein
Reisegewerbe wieder aufgenommen, ohne bei meinem neuen Steuerberater den Hänger
wieder in das Betriebsvermögen aufnehmen zu lassen. Alle Kosten für den Hänger wurden
auch nicht angegeben er war ja privat. Das habe ich dann so bis Mitte 2006
gemacht- also den Hänger benutzt - aber dann bin ich nur noch mit dem Transporter
und Schirm auf den Markt (Wochenmarkt) gefahren. Den Hänger nutzten wir dann für die
Aufbewahrung unserer Gartenmöbel, Fahrräder usw. wir hatten keinen Keller und
ganz in Ordnung war er auch nicht mehr. Mein Mann hat den Hänger dann über
einen längeren Zeitraum in Ordnung gebracht und im Jahr 2007 konnten wir den Hänger gut
verkaufen. - privat an privat.-
Nun dachten wir natürlich, er war privat, wir hatten ja den
Veräußerungsgewinn in 2001 bezahlt, wir brauchen
den Gewinn auch nicht erklären.
Aber jetzt in 2010 bei der Betriebsprüfung hat das Finanzamt
wie durch ein wunder von dem Verkauf in 2007 erfahren und nun wollen sie von
mir die erhaltene Umsatzsteuer.
Jetzt bin ich platt und weiß nicht weiter. Kann mir jemand
helfen oder soll ich mich gleich an WISO wenden. ? Mit einem Anwalt möchte ich nicht gleich zu
tun haben.
GLG
Chris54