In ihrer Tätigkeit als Tagesmutter hat sie nur eine Familie a 3 Kinder die sie betreut.
Typisches Arbeitnehmer-/Arbeitgeberverhältnis. Ich glaube kaum, dass sich dieses nach dem von Dir verlinkten Infoteil entkräften lässt.
Sollte ein Prüfer des FA und der Sozialversicherung auftauchen ist es vorbei mit der "Selbständigkeit".
Oder wie will sie diese Postionen erfüllen?
• Weisungsfreiheit
• Freie Verfügung der Arbeitszeit (keine zeitlichen Vorgaben beim Tagesablauf)
• Erledigung der Arbeit an einem selbst gewählten Ort
• Uneingeschränkte Tätigkeit für mehrere Auftraggeber
• Berechtigung zu eigener Werbung
• Tragen der Geschäftskosten und des Unternehmerrisikos
Wahrscheinlicher sind doch diese Positionen:
• Verpflichtung zur Befolgung der Weisungen Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers (Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsumfang)
• Zurverfügungstellung der gesamten oder überwiegenden Arbeitskraft nur für einen einzigen Arbeitgeber (Betreuung von Kindern aus nur einer Familie)
• Verbot, für Dritte tätig zu sein
• Persönliche Leistungspflicht (es darf kein anderer bei der Betreuung einspringen)