Werbungskosten für gesonderte Feststellung eingeben?

  • Ich versuche die gesonderte Feststellung für Pachteinnahmen einer Eigentümergemeinschaft einzugeben. Im Wesentlichen ist alles klar - habe dafür auch den Ausdruck vom Vorjahr zur Hand. Jedoch scheitere ich momentan an der Eingabe der gemeinsamen Werbungskosten, die in Anlage V, Zeile 48, auftauchen sollen. In den Eingabemasken von Wiso Sparbuch finde nur die Möglichkeit, die persönlichen Ausgaben der Beteiligten einzugeben. Kann mir da jemand einen Tipp geben? Grüße GardenerDD

    • Offizieller Beitrag

    Das egeht doch ganz normal und automatisch über die Einnahmeüberschussrechnung für das vermietete Objekt. Entsprechende Daten, Einnahmen und Ausgaben sind dort zu dem Objekt einzutragen. Die verhältnismäßige Aufteilung erfolgt dann automatisch über die getätigten Angaben zu den Miteigentumsanteilen bei den Grundangaben der Gesellschaft.

    • Offizieller Beitrag

    Hier noch eine etwas detailliertere Erklärung dazu (mit Formularangabe) :
    Die prozentuale bzw. bruchteilmäßige Verteilung der Werbungskosten auf die einzelnen Beteiligten wird grundsätzlich in der Anlage FB (Zeile 19) festgelegt.
    Die Verteilung der Werbungskosten auf die einzelnen Beteiligten (in Beträgen ausgedrückt) erfolgt dann automatisch in der Anlage FE1 (Zeile 5).


    In der Anlage V erscheint jedoch keine Verteilung der Kosten, sondern der Gesamtbetrag aller Werbungskosten (und zwar dort in Zeile 49 bzw. Zeile 19).


    Im Grunde genommen meinte miwe4 aber dasselbe.

  • Daruf muss ich nochmal zurück kommen... Es gibt ja Kosten welche die Erbengemeinschaft unabhängig von einem bestimmten vermieteten Objekt trägt. Z.B. Kontoführungsgebühren für das Erbengemeinschaftskonto, oder Notar/Gerichts oder andere Kosten für Testament, Beerdigung. Steuerberaterkosten. Also alles Kosten die nicht zu einem bestimmten Objekt gehören. Wo kann ich im WISO programm diese Kosten eingeben?

    • Offizieller Beitrag

    Darauf muss ich nochmal zurück kommen...

    Hat aber im Prinzip nichts mit der o.g. grundsätzlichen Frage zu tun. Bitte künftig insoweit die Forenregeln beachten.


    . Es gibt ja Kosten welche die Erbengemeinschaft unabhängig von einem bestimmten vermieteten Objekt trägt. Z.B. Kontoführungsgebühren für das Erbengemeinschaftskonto, ... . Steuerberaterkosten. Also alles Kosten die nicht zu einem bestimmten Objekt gehören. Wo kann ich im WISO programm diese Kosten eingeben?

    Dazu steht doch eigentlich alles oben. Die Steuerberatungskosten sollten sich aus der Rechnung aufteilen lassen, da diese meistens objektbezogen berechnet werden. Wird pauschal abgerechnet, dann ist das eben anteilig den Objekt zuzurechnen.


    Es gibt ja Kosten welche die Erbengemeinschaft unabhängig von einem bestimmten vermieteten Objekt trägt. Z.B. ... Notar/Gerichts oder andere Kosten für Testament, Beerdigung. ... . Also alles Kosten die nicht zu einem bestimmten Objekt gehören. Wo kann ich im WISO programm diese Kosten eingeben?

    Und die haben als Nachlassverbindlichkeiten rein gar nichts in der Feststellungserklärung zu den Vermietungseinkünften zu suchen. Die gehören allenfalls in eine etwaige Erbschaftsteuererklärung. Das sollte Euch der Steuerberater aber auch sagen können.