Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb GWG

  • Eine Frage an alle Buchführungscracks der EÜR: Ein Multifunktionsgerät (für Drucken, Scannen, Kopieren, Faxen) kann im Gegensatz zu einem "normalen" Drucker unter Berücksichtigung der Grenzwerte als GWG angesehen werden. Wie ist Eure Einschätzung bzgl. der Frage, ob ein gleichzeitig angeschafftes USB-Druckeranschlusskabel als Anschaffungsnebenkosten beurteilt werden kann? Zwar kann man durch das Einstecken des Multigeräts bereits die Kopierfunktion nutzen, allerdings mit allen Funktionen ist das Gerät erst dann betriebsbereit, wenn eine Verbindung zum Laptop/PC geschaffen ist. Meines Erachtens kann das Kabel aktiviert und damit zum GWG hinzugerechnet werden, oder muss es doch als separater Aufwand verbucht werden. Vielen Dank vorab für Euer aussagekräftiges Feedback.


    Sonnige Grüße :huh:


    Zwiebelsheriff