Computer im Anlagenverzeichnis und dazugehörige Buchungen

  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade erst zum 01.07. mit der Selbstständigkeit angefangen und bin jetzt schon ziemlich am Rande meiner Weisheit was Anlagen und Buchungen angeht.


    Hier meine Fragen:


    1. Zu dem Zeitpunkt, wie wir die ersten Käufe getätigt haben (Vorbereitung auf Geschäftstätigkeit) hatten wir noch kein Geschäftskonto, sondern haben es von unserem Privatvermögen bezahlt. Muss ich diese Buchungen in "Kasse" oder auf dem "Verrechnungskonto" buchen?


    2. Wir besitzen 2 Computer, Computer A und B. Diese sind aus unserem Privatgebrauch und wir möchten diese Computer in das Geschäftsvermögen übernehmen. Wie funktioniert das? Wie muss gebucht werden? Muss ich überhaupt buchen, wenn ich die Computer ins Anlagenverzeichnis aufnehmen möchte? Wie ermittle ich den Restwert der Computer, die bereits vor 2-3 Jahren angeschafft wurden?


    3. Computer A ist nun jetzt schon kaputt gegangen und muss ersetzt werden. Muss ich diesen Rechner nun als Abschaffung buchen? Was passiert mit den Zugängen zu dieser Anlage wie Drucker, Scanner, Tastatur, Maus usw (teilweise erst zur Vorbereitung auf die Geschäftstätigkeit gekauft)? Muss ich diese erst wieder rausbuchen aus Computer A und diese dann dem neuen Computer hinzufügen?


    4. Computer B war sehr günstig und hat in der Anschaffung im Jahr 2007 nur 379,75 € gekostet. Fällt dieser Computer nun unter GWG und kann nicht mehr über die Jahre abgeschrieben werden?


    Ich weiß es sind viele Fragen, aber ich weiß grad einfach nicht mehr weiter und habe auch nach Stunden im Forum nichts gefunden, was mir wirklich weiterhilft.


    Ich hoffe jemand von Ihnen kann mir weiterhelfen.


    LG

  • zu 1.
    Ich würde diese mit der Vorbereitung auf die Geschäftsgründung verbundenen Kosten allesamt über das Verrechnungskonto aufzeichnen.
    Entsprechende Belege über den Zahlungsfluss sind natürlich zur Buchhaltung zu nehmen.


    zu 2.
    Hierzu gibt es in der MB2010-Hilfe die ErsteHilfe Steuern/Buchhaltung das Kapitel Abschreibungen. Das solltest Du unbedingt lesen und wenn du dann schon dabei bist, die weiteren Kapitel ebenfalls.


    Den Wert mußt du selbst ermitteln, z.B. indem du einen Fachhändler fragst, ob er dir den Zeitwert bescheinigt. Oder z.B. auf eBay ermittelt, zu welchem Kaufpreis gleichwertige PCs veräußert werden. Der Wert und der Weg, wie es zur Bestimmung des Wertes gekommen ist, müssen für das Finanzamt im Falle der Prüfung plausibel nachvollziehbar sein. D.h. die Einkaufsrechnung sollte allemal als Berechnungs-Grundlage vorhanden sein.


    Es erfolgt dann faktisch eine private Sacheinlage.


    zu 3.
    Wenn ein PC zum 1.7. aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen aufgenommen wird und dieser nach 14 Tagen bereits einen Totalschaden erleidet, dann dürfte es schwierig werden, diesem Rechner überhaupt noch eine Werthaltigkeit zuzusprechen, mit der der Rechner in das Betriebsvermögen aufgenommen werden kann um dann direkt wieder als Totalschaden abgeschrieben werden zu können.


    zu.4.
    Auch hier gilt bereits das in 2. gesagte. Der Rechner ist mit dem Zeitwert einzubringen und demgemäß abzuschreiben. Der Wert dürfte wohl bei einem drei Jahre alten PC zu diesem Kaufpreis auf 0,00 tendieren.