Guten Tag,
ich habe einen Verlustvortrag aus dem Jahr 2003 im Jahr 2008 probiert geltend zu machen.
Das Finanzamt hat mich dann darauf hingewiesen, dass der Verlustvortrag zwingend für das kommende Jahr, sprich 2004, gelten gemacht werden muss.
Im Jahr 2004 waren meine Einkünfte aber unter dem Grundfreibetrag von 7664 Euro. Somit hat der Verlustvortrag keine Wirkung.
Ist die Verrechnung wirklich nur für das nächste Jahr möglich?
Vielen Dank schon mal im voraus für eine Antwort.