Muss ich im WISO Sparbuch angeben, dass ich Kindergeldberechtigt bin, obwohl meine Partnerin es bekommt?

  • Ich verstehe immer noch nicht, wo Du glaubst, Dir das Kindergeld abgezogen wird. Das Kindergeld wird gegen den Freibetrag gerechnet. Was am Ende günstiger ist, wird dagegengerechnet.


    Aber bei Dir wird das Kindergeld doch offensichtlich nicht abgezogen. Das Programm erechnet doch mit und ohne Kind jedes Mal fast die gleich Erstattung. Damit siehst Du doch, dass die Kindergeldverrechnung bei Dir ziemlich genau hinkommt. Und damit siehst Du doch auch, dass das Kindergeld gar nirgendwo abgezogen wird. Du kriegst dieselbe Erstattung, egal ob Du das Kind einträgst oder nicht. Nur mit Kind hast Du das Kindergeld zusätzlich steuerfrei bekommen, was Dir aber offensichtlich in der Steuererstattung keinerlei Nachteile macht.


    Wo ist also genau Dein Problem? Wo glaubst Du wird Dir das Kindergeld abgezogen? Wo glaubst Du wäre hier Dein Nachteil, obwohl Du gar nicht mehr Steuern zahlen musst, mit oder ohne Kind?


    Hallo, genau das wollte ich hören!Hab ich mir schon beinahe gedacht. Die Gegenrechnung ohne Kind hab ich erst wärend diese Themas gemacht und früher schonmal erwähnt, das wurde wohl überlesen. Wenn das so ist, das es keinen nennenswerten Unterschied macht dann ist es Richtig so und das Programm und ich haben ales richtig eingegeben nur haben mich die Erläuterungen und div. Gesetze die ich ergoogelt habe etwas anders gedeutet, da manchmal zweideutig und wiedersprüchlich.



    Ich danke euch allen.


    Dann lies bitte die Nutzungsbedingungen richtig.


    Ja hab ich gelesen , nur was ist der Hintergrund , das das FA nicht helfen darf ist logisch aber Ihr?


    Das Programm hat ja auch eine beratende Funktion, oder nicht.


    Ps. Du´tsen gefällt mir wirklich besser :thumbsup:


    MfG Redy