Hallo erstmal!
Hab schon mehrere Themen durchgelesen aber mein Problem beschreibt keines.
Ich hab zusammen mit meiner Lebenspartnerin ein leibliches Kind und beide haben 0,5 Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte und sie bekommt das Kindergeld ausgezahlt.Soweit so gut.
Muss ich bei Wieso Sparbuch angeben das ich Kindergeldberechtigt bin obwohl ich keines bekomme? Die Erklärungen sind zweideutig, einerseits muß ein Berechtigter bestimmt worden sein, anderseits muß ich Kindergeldberechtigt angeben auch wenn ich keins beziehe!
Weil das halbe Kindergeld bei mir mit angerechnet wird und ich dadurch 900€ Verlust habe, warum auch immer?!
Wird das Kindergeld nachträglich bei mir Versteuert?
Ich danke in Vorraus MfG Redy