Muss ich im WISO Sparbuch angeben, dass ich Kindergeldberechtigt bin, obwohl meine Partnerin es bekommt?

  • Hallo erstmal!


    Hab schon mehrere Themen durchgelesen aber mein Problem beschreibt keines.


    Ich hab zusammen mit meiner Lebenspartnerin ein leibliches Kind und beide haben 0,5 Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte und sie bekommt das Kindergeld ausgezahlt.Soweit so gut.


    Muss ich bei Wieso Sparbuch angeben das ich Kindergeldberechtigt bin obwohl ich keines bekomme? Die Erklärungen sind zweideutig, einerseits muß ein Berechtigter bestimmt worden sein, anderseits muß ich Kindergeldberechtigt angeben auch wenn ich keins beziehe!


    Weil das halbe Kindergeld bei mir mit angerechnet wird und ich dadurch 900€ Verlust habe, warum auch immer?! :huh: ;(


    Wird das Kindergeld nachträglich bei mir Versteuert?


    Ich danke in Vorraus MfG Redy

    • Offizieller Beitrag

    Ja. Sie sind dem gemeinsamen Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
    Daher haben Sie Anspruch auf das hälftige KG, welches den Unterhalt mindert.

    • Offizieller Beitrag

    Das hälftige Kindergeld wird regelmäßig bei der Berechnung der Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes berücksichtigt. Selbstverständlich wird das dann auch genau so in die Steuerberechnung bzw. Berechnung der Steuerabzugsbeträge einbezogen. Dazu gibt es hier im Forum auch bestimmt nichts mehrdeutiges zu lesen. Im Gegenteil, nur ganz eindeutiges. Und genau Dein Fall ist bereits dutzendfach besprochen.


  • Das hälftige Kindergeld wird regelmäßig bei der Berechnung der Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes berücksichtigt. Selbstverständlich wird das dann auch genau so in die Steuerberechnung bzw. Berechnung der Steuerabzugsbeträge einbezogen. Dazu gibt es hier im Forum auch bestimmt nichts mehrdeutiges zu lesen. Im Gegenteil, nur ganz eindeutiges. Und genau Dein Fall ist bereits dutzendfach besprochen.


    Danke erstmal für die Turboschnelle Antwort, ich finde es etwas ungerecht. Ich sehe kein Cent vom Kindergeld und es wird mir im Steuerausgleich fast 1 zu 1 abgezogen. Ich Zahle 90% der Allgemeinkosten Miete Strom Auto div. Haus und Haftpflichtversicherungen usw. Was Finanzen betrifft ist meine Partnerin schnell auf 180 und dem gehe ich aus dem Weg (ich Weichei , will auch mein Kind nicht verlieren wenn man sich wegen sowas trennt) Ich liebe sie aber freiwillig kommt sie nicht und gibt was zur Miete dazu und wenn ich das Thema ankratze kommt se mit Sachen Ich hab das Schlafzimmer bezahlt oder so (5 Jahre her 1200€ = 2 Monate Miete :whistling: )


    Na ja das ist mein Problem


    Trotzdem Danke

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich jetzt den Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle in der Steuererklärung ansetzen

    Alle Zahlungen an/für das Kind sind mit den gewährten kindbezogenen Freibeträgen bzw. dem Kindergeld abgegolten.

  • Alle Zahlungen an/für das Kind sind mit den gewährten kindbezogenen Freibeträgen bzw. dem Kindergeld abgegolten.





    Also ich hab jetzt mein Kind testweise mal rausgenommen, bis auf 30€ weniger Erstattung hat es keine Auswürkung,


    Die 30€ stammen bestimmt aus der Pflegeversicherung oder so die etwas günstiger ausfällt. Von Kinderbezogenen freibeträgen hab ich jetzt nichts bemerkt.


    Ich hab ergoogelt das der Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar ist , jedoch hat bei denen das Kind bei der Mutter in der Wohnung gelebt.


    Wir wohnen als Familie zusammen, und man hat dadürch auch noch Nachteile. Heiraten kommt nicht in Frage, weil ich mit meinem Gehalt dann ihre Mutter unterstützen muß (angeblich Pflegebedürftig kann alles machen und bekommt ne Pflegestufe wo andere drumm kämpfen die es wirklich nötig haben) , aber das ist ein anderes Thema.


    Ungerecht ist die Welt ?(


    MfG Redy

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab ergoogelt das der Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar ist , jedoch hat bei denen das Kind bei der Mutter in der Wohnung gelebt.

    Da hast Du wahrscheinlich einmal mehr etwas falsch verstanden.

    Heiraten kommt nicht in Frage, .......

    Dann kann man auch nicht über fehlende Splittingvorteile etc. klagen.


    Sich bei allem immer nur das Beste herauspicken funktioniert eben nicht.

  • Da hast Du wahrscheinlich einmal mehr etwas falsch verstanden.

    Dann kann man auch nicht über fehlende Splittingvorteile etc. klagen.


    Sich bei allem immer nur das Beste herauspicken funktioniert eben nicht.



    Sie meinen bestimmt Kindergeld Splitting?


    Ich will mir nicht das Beste rauspicken, ich mag nur nicht wenn was arg ungerecht abläuft.


    Genauso vor 2 Jahren wurde eine neue Feststellung (Abschreibunganteil) zu meiner Immobilie Denkmalgeschützt gemacht , einfach so! Mußte erstmal für 5 Jahre rückwirkend zurück zahlen. Hab mit anderen Betroffenen geklagt gewonnen und jetzt warte ich seit nen 3/4 Jahr darauf das es endlich rückgängig gemacht wird. Anrufe brachten nichts Antwort "das dauert soviel zu tun". Wenn man Geld Rückerstattet bekommt oder Einspruch einlegt dauert es.


    Oder wenn was beim Lohnsteuerausgleich abgelehnt hat bekommt man keine Erleuterung warum , Antwort Kontrollieren sie ihren Steuerbescheit ihr Programm hat was falsch berechnet oder suchen sie ein Steuerberater auf wir dürfen keine Auskunft erteilen bla bla :cursing: (Beamte halt)


    Da wird man Glatt zum Bombenleger X( (jetzt nicht ernst gemeint)



    Gruß Redy

    • Offizieller Beitrag

    Sie meinen bestimmt Kindergeld Splitting?

    Nein.

    Oder wenn was beim Lohnsteuerausgleich abgelehnt hat

    Gibt es mit der Bezeichnung schon seit ewigen Zeiten nicht mehr.

    Antwort Kontrollieren sie ihren Steuerbescheit ihr Programm hat was falsch berechnet

    Besser gesagt: da hat der vor dem PC sitzende und das Programm bedienende wohl einen Eingabefehler getätigt.

    suchen sie ein Steuerberater auf

    Was in vielen Fällen nicht unbedingt der verkehrteste Tipp ist.

    wir dürfen keine Auskunft erteilen

    Das FA darf auch keine Steuerberatung machen. Der Bearbeiter darf allenfalls auf konkrete Fragen eine konkrete Antwort geben.

  • Zitat von »RedBull1006« Sie meinen bestimmt Kindergeld Splitting? Nein.
    Zitat von »RedBull1006« Oder wenn was beim Lohnsteuerausgleich abgelehnt hat Gibt es mit der Bezeichnung schon seit ewigen Zeiten nicht mehr.
    Zitat von »RedBull1006« Antwort Kontrollieren sie ihren Steuerbescheit ihr Programm hat was falsch berechnet Besser gesagt: da hat der vor dem PC sitzende und das Programm bedienende wohl einen Eingabefehler getätigt.
    Zitat von »RedBull1006« suchen sie ein Steuerberater auf Was in vielen Fällen nicht unbedingt der verkehrteste Tipp ist.
    Zitat von »RedBull1006« wir dürfen keine Auskunft erteilen Das FA darf auch keine Steuerberatung machen. Der Bearbeiter darf allenfalls auf konkrete Fragen eine konkrete Antwort geben.



    Ist richtig ich hatte auch ein konkrete Frage gestellt und die wurde abgeblogt.


    Ich weiß auch das die nicht beratend tätig werden dürfen da sie einen Eid geleistet haben(kurz den leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen ;) )


    Als Vater ist man nicht nur nach der Trennung der angemeierte sondern auch schon vorher . Zum Thema Gleichberechtigung. Ich würde alles für mein Kind tun und liebe es über alles.


    Mir kommt nur komisch vor das Programm macht die Günstigerprüfung mit Resultat 880€ mit Freibetrag und ca1100 mit Kindergeld. Also ist das Kindergeld für mich günstiger, ich bekomme den Freibetrag auch nicht , da steht 0€ !! Trotsdem wird mir das Kindergeld abgezogen !! Man kan sich auch irren ist nur menschlich aber das wirft einige Fragen auf.


    MfG Redy

    • Offizieller Beitrag

    da sie einen Eid geleistet haben(kurz den leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen

    Unsinn und nicht Stil hier im Forum. Unterlasse das Bitte.

    Mir kommt nur komisch vor das Programm macht die Günstigerprüfung mit Resultat 880€ mit Freibetrag und ca1100 mit Kindergeld. Also ist das Kindergeld für mich günstiger, ich bekomme den Freibetrag auch nicht , da steht 0€ !! Trotsdem wird mir das Kindergeld abgezogen !! Man kan sich auch irren ist nur menschlich aber das wirft einige Fragen auf.

    Du verstehst einfach die Problematik des Steuerrechts nicht. Da gibt es Günstigerprüfungen und und und. Vor allem aber gibt es da wieder die Möglichkeit, dass der vor dem PC sitzende einen Eingabefehler tätigt bzw. getätigt hat und sich dann nur über angebliche Unstimmigkeiten bei der Steuerberechnung wundert.

  • Ich bin nun nicht der schlechteste am Pc , da ich beruflich auch damit zu tun habe und Netzwerke stelle + warte und andere Tätigkeiten. Klar mag ich ein Eingabefehler gemacht haben , aber wo? eins kann man mir glauben, bevor ich mich im hilfesuchend im Forum anmelde hab ich das Programm schon mehrmals durchgehackt mit immer den gleichen Resultat. Fakt ist eins ich bin kindergeldberechtigt und darf das Kreuz nicht rausnehmen, richtig? Nehme ich es raus ,bekomme ich den Freibetrag angerechnet der mir nicht zusteht da das Kindergeld ja ausgezahlt wird , an die Mutter . Richtig? Würde ich jetzt den Freibetrag bekommen und die ziehen mir dann das Kindergeld ab, wäre ja alles o.k. und verständlich, aber der Freibetrag ist laut Berechnung null€ und das Kindergeld wird trotzdem abgezogen.


    Und ich bitte so viel falsch anklicken geht nun auch nicht,


    hab ich Kind : ja Wie heißt es . Lena usw. dan noch Kreuz wohnt in Familienwohnung + nicht alleinerziehend kindergeldberechtigt ja auch wenns nicht ausgezahlt wird usw.


    Leider hocke ich auf Arbeit dann könnt ich alle Punkte aufzählen.


    Ps. klar kann man mir unterstellen das ich was falsch mache, es wäre nur hlfreich dann mit einer evtl. Lösung zu kommen. Mein Lehrling sag ich auch nicht das ist falsch und lasse ihn nach der 3. Nachfrage immer noch im Regen stehen! Wenn man selber keine Lösung weiß dan gebe ich es zu. Ich dacht hier hilft man sich und macht nicht irgend welche Vorwürfe . Und wenn ich über Beamte und das FA nen Scherz gemacht habe , ist der nicht so ernst zu nehmen !


    Redy

  • Mir kommt nur komisch vor das Programm macht die Günstigerprüfung mit Resultat 880€ mit Freibetrag und ca1100 mit Kindergeld. Also ist das Kindergeld für mich günstiger, ich bekomme den Freibetrag auch nicht , da steht 0€ !! Trotsdem wird mir das Kindergeld abgezogen !! Man kan sich auch irren ist nur menschlich aber das wirft einige Fragen auf.


    Dann stimmt doch alles. Es wird doch das gesamte Kindergeld ausgezahlt. Du hast den halben Kinderfreibetrag auf Deiner Lohnsteuerkarte und deshalb wird es so gerechnet, als ob Du das halbe Kindergeld bekommen hättest. Das ist doch korrekt. Die Hälfte wurde ja auch ausgezahlt, bloß eben an Deine Partnerin. Bei Deiner Partnerin wird es genauso gemacht: Bei ihr wird auch nur das halbe Kindergeld angerechnet.


    Angenommen, es wäre möglich, nur das halbe Kindergeld auszuzahlen, dann würdest Du das halbe Kindergeld bekommen und Deine Partner würde auch das halbe Kindergeld bekommen. Wieder würde von der Einkommensteuererklärung her exakt dasselbe herauskommen. Sowohl Du als auch Deine Partnerin zahlen exakt dieselben Steuern! Von der Seite keinerlei Unterschied. Der einzige Unterschied wäre, dass Du eben das halbe Kindergeld auf Dein Konto bekommst und Deine Partnerin das halbe Kindergeld auf ihr Konto. Mehr Kindergeld habt Ihr dadurch auch nicht.


    Es ist also völlig egal, an wen konkret das Kindergeld ausgezahlt wird. Rechnerisch wird immer die Hälfte auf jeden von Euch angerechnet. Nur wegen der Verwaltung wird es eben nur an eine Person ausgezahlt und nicht zur Hälfte an zwei. Das ist der einzige Unterschied. Die Steuererklärung am Ende sieht in jedem Fall im exakt identisch aus...

  • Dann stimmt doch alles. Es wird doch das gesamte Kindergeld ausgezahlt. Du hast den halben Kinderfreibetrag auf Deiner Lohnsteuerkarte und deshalb wird es so gerechnet, als ob Du das halbe Kindergeld bekommen hättest. Das ist doch korrekt. Die Hälfte wurde ja auch ausgezahlt, bloß eben an Deine Partnerin. Bei Deiner Partnerin wird es genauso gemacht: Bei ihr wird auch nur das halbe Kindergeld angerechnet.


    Angenommen, es wäre möglich, nur das halbe Kindergeld auszuzahlen, dann würdest Du das halbe Kindergeld bekommen und Deine Partner würde auch das halbe Kindergeld bekommen. Wieder würde von der Einkommensteuererklärung her exakt dasselbe herauskommen. Sowohl Du als auch Deine Partnerin zahlen exakt dieselben Steuern! Von der Seite keinerlei Unterschied. Der einzige Unterschied wäre, dass Du eben das halbe Kindergeld auf Dein Konto bekommst und Deine Partnerin das halbe Kindergeld auf ihr Konto. Mehr Kindergeld habt Ihr dadurch auch nicht.


    Es ist also völlig egal, an wen konkret das Kindergeld ausgezahlt wird. Rechnerisch wird immer die Hälfte auf jeden von Euch angerechnet. Nur wegen der Verwaltung wird es eben nur an eine Person ausgezahlt und nicht zur Hälfte an zwei. Das ist der einzige Unterschied. Die Steuererklärung am Ende sieht in jedem Fall im exakt identisch aus...



    Ja das hab ich schon verstanden , nur so wie das aussieht wird mir das Kindergeld beim Steuerausgleich abgezogen was ich zumindest theoretisch von der Familienkasse bekommen habe . Das ergibt für mich keinen Sinn !? Denn der der keinen Steuerausgleich macht hat dann den Vorteil das nichts abgezogen wird. Wenn mir der Freibetrag zustände und sie ziehen das Kindergeld ab wäre es mir logisch und ich würd mich nicht aufregen.


    Aber Danke das sich mir mal jemand vernünftig angenommen hat und nicht irgend welche Sachen unterstellt und mich als blöd darstellt. Generell ist das das einzige Forum das ich kenne wo man sich Sie´tst und keine Scherze machen darf . Steuerberatend dürfen die Herrn nicht Tätig werden? Ich dachte dafür existiert das Forum bzw.dieser Bereich in Verbindung mit dem Programm?


    Zumindest mit diesen Wieso Sparbuch macht das bei mir nichts aus ob ich mein Kind mit Angebe oder nicht ich komme fast auf die gleiche Summe durch den Abzug , ist das normal?



    MfG Redy

    • Offizieller Beitrag

    Du hast es offensichtlich nicht verstanden. Und besser als von gvde erklärt, geht es nicht.


    Was für Angaben hast Du in der Anlage Kind getätigt (Zeilen/Kennziffern)?


    Und mal anders gefragt: Was steht in den Erläuterungen zur Steuerberechnung zu diesem Bereich?


    Im Übrigen kann ich Scherze gut von Unverschämtheiten unterscheiden.



  • Leider bin ich wieder auf Arbeit und selten zu Hause :whistling: , also Zeilen und Kennziffern kann ich jetzt nicht nennen. Kann nur zu meinen angaben Sagen das ich leibliches Kind , Wohnt in der gemeinsamen Familienwohnung , ich bin Kindergeldberechtigt ,Erleuterung gibt es unterm Fragezeichen 2 Man muss Kindergeldberechtigt angeben auch wenn man keins direkt ausgezahlt bekommt (wie ich), auf der anderen Seite muß bestimmt werden wer von den Eltern Kindergeldberechtigt ist. Also für mein Verständniss Wiederspricht sich da einiges.


    Und wie schon erwähnt in der Günstigerprüfung steht, das das Kindergeld für mich güntiger ausfällt(ca 880€ ergäbe der Freibetrag und ca 1100€ das Kindergeld , somit wird der Freibetrag zu 0€ geltent gemacht), das einzige was ich jetzt nicht ganz auf die Reihe bekomme ist warum das Kindergeld mir dann abgezogen wird. Oder rechnet das Programm generell erst mit den Freibetrag und zieht dann was zuviel wäre wieder ab und es ist nur ein Zufall das das genau das Kindergeld vom Betrag ist?


    Macht das bei Euch was aus ob ihr mit oder ohne Kind durchrechnet? Ohne sind es bei mir vieleicht 30€ weniger Erstattung.


    Hab mich schon fast damit abgefunden , werde bei Zeiten mal beim Steuerberater nachfragen.


    Ps. mit Du klingt das ganze schon angenehmer (nicht so spießig), wäre mein Verbesserungsvorschlag ;) , Erwachsen sind wir denke Ich alle. Zu meinen Scherzen , sorry tut mir leid wenn es missverstanden wurde aber ich habe eigentlich immer ein Smiley dahinter , außer bei den Beamten Sorry... wäre ja selber manchmal gerne einer :D


    MfG Redy

  • Ich verstehe immer noch nicht, wo Du glaubst, Dir das Kindergeld abgezogen wird. Das Kindergeld wird gegen den Freibetrag gerechnet. Was am Ende günstiger ist, wird dagegengerechnet.


    Aber bei Dir wird das Kindergeld doch offensichtlich nicht abgezogen. Das Programm erechnet doch mit und ohne Kind jedes Mal fast die gleich Erstattung. Damit siehst Du doch, dass die Kindergeldverrechnung bei Dir ziemlich genau hinkommt. Und damit siehst Du doch auch, dass das Kindergeld gar nirgendwo abgezogen wird. Du kriegst dieselbe Erstattung, egal ob Du das Kind einträgst oder nicht. Nur mit Kind hast Du das Kindergeld zusätzlich steuerfrei bekommen, was Dir aber offensichtlich in der Steuererstattung keinerlei Nachteile macht.


    Wo ist also genau Dein Problem? Wo glaubst Du wird Dir das Kindergeld abgezogen? Wo glaubst Du wäre hier Dein Nachteil, obwohl Du gar nicht mehr Steuern zahlen musst, mit oder ohne Kind?

    • Offizieller Beitrag

    Ohne sind es bei mir vieleicht 30€ weniger Erstattung.


    Dann aber nur beim Solidaritätszuschlag und ggfs. bei der Kirchensteuer.


    Da wird der Kinderfreibetrag immer abgezogen.


    Natürlich kann man auch einen StB fragen, der hat die gleichen Gesetze wie wir hier.