Hallo zusammen,
ich habe seit letztem Jahr einen Firmenwagen, der mir vom Arbeitgeber mit der 1%-Regelung plus 0,03% des Arbeitsweges (beides multipliziert mit dem Listenpreis) versteuert wird.
Den letzteren Teil würde ich (da ich nicht mit dem Auto sondern per Bus und Bahn an die Arbeit fahre, nach BMF 23.10.2008 (IV C 5 - S 2334/08/10010 // SIS 08 38 93 // DB 2008 S. 2398) von 14 km auf 1 km (nämlich die Entfernung zum nächsten Bahnhof) minimieren und die entsprechend zuviel gezahlten Steuern zurückverlangen. Konkret würde ich mich auf die in der o.s. Veröffentlichung angesprochene Billigkeitsregelung beziehen, die möglich ist, wenn man z.B. eine Bahn-Jahreskarte vorlegt (ich habe Jobticket plus erste Klasse Zuschlag).
Kann mir jemand sagen, wo ich das machenkann (in der WISO-Software bzw. in der Steuererklärung)?
Danke!