Firmenwagen - 0,03% Regelung bei Nachweis der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit letztem Jahr einen Firmenwagen, der mir vom Arbeitgeber mit der 1%-Regelung plus 0,03% des Arbeitsweges (beides multipliziert mit dem Listenpreis) versteuert wird.


    Den letzteren Teil würde ich (da ich nicht mit dem Auto sondern per Bus und Bahn an die Arbeit fahre, nach BMF 23.10.2008 (IV C 5 - S 2334/08/10010 // SIS 08 38 93 // DB 2008 S. 2398) von 14 km auf 1 km (nämlich die Entfernung zum nächsten Bahnhof) minimieren und die entsprechend zuviel gezahlten Steuern zurückverlangen. Konkret würde ich mich auf die in der o.s. Veröffentlichung angesprochene Billigkeitsregelung beziehen, die möglich ist, wenn man z.B. eine Bahn-Jahreskarte vorlegt (ich habe Jobticket plus erste Klasse Zuschlag).


    Kann mir jemand sagen, wo ich das machenkann (in der WISO-Software bzw. in der Steuererklärung)?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Du musst den Bruttoarbeitslohn um den von dir errechneten Betrag kürzen und diesen dann in der Anlage N als Bruttoarbeitslohn eintragen.


    Das erfordert erhebliche Argumentation beim Finanzamt, versprochen.

  • Guten Tag,


    ich möchte diesen Eintrag, auf den ich bei meiner Suche gestoßen bin, nochmal vorholen und zwei Fragen stellen. Die Suche mit den Wörtern 'Dienstwagen 0,03% Fahrtenbuch' liefert unheimlich viele Ergebnisse, leider habe ich dabei trotz 1-stündigen Durchklickens durch Beiträge die mich interessierende Antwort nicht gefunden. Es geht nur um die 0,03% Regelung, nicht um die 1% Regelung (um die es in der Mehrzahl der Beiträge im Forum geht).


    1) Gemäß BFH Schreiben vom 01.04.2011 - dort Nr. 17b - ist ausdrücklich unter Abschnitt 6 "Park and ride; BFH-Urteil" der Nachweis im Form einer auf den Arbeitnehmer ausgestellten Bahnfahrkarte als ausreichend vorgesehen. Ich vermute, das hier in den Beiträgen immer wieder erwähnte Fahrtenbuch ist mit Blick auf die 1% Regelung zu führen. Ist es richtig, dass ausschließlich mit Blick auf die 0,03% Regelung kein Fahrtenbuch erforderlich ist, wenn eine entsprechende personalisierte Bahnfahrkarte vorgelegt wird? Oder ist das von FA zu FA unterschiedlich (Auslegungssache)?


    2) Kann ich mit Wiso Sparbuch 2013 (einfach) diesbezügliche Eintragungen vornehmen? Ein Ja oder Nein reicht mir, ich brauche an dieser Stelle keine Anleitung für das WSB 2013.


    Ich denke, diese Zusammenfassung mit entsprechender Antwort würde helfen, das Thema abzurunden und weitere Nachfragen zu vermeiden.


    Gruß, Stefano

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann man denn eigentlich Privatfahrten durchführen, wenn man mit der Bahn nach Hause fährt?

  • Als jahrelanger Käufer und Nutzer der Wiso Steuersoftware stelle ich nun - ermutigt auch durch die Beilagen zum Wiso Steuer Sparbuch - erstmalig eine wie ich finde seriöse, vernünftige Frage.


    Nach knapp einer Woche erhält man dann nur diese eine - sorry - dümmliche, mich unter Generalverdacht stellende Gegenfrage. Sehr enttäuschend.

    • Offizieller Beitrag

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_irre.gif]
    Sagen Sie mal, sind Sie noch ganz bei sich?



    Wer häufiger von mir liest wird wissen, dass ich ein wirklich freundlicher und geduldiger Mensch bin, aber dieser Post geht selbst mir wirklich zu weit!


    Wie sie an der Schrift unter meinem Namen unschwer erkennen können, bin ich eher im Bereich der Bürosoftware unterwegs. Das bedeutet, ich bin kein Freak in Sachen "Anwendung Steuersparbuch". Ich habe deshalb meine Frage an Ihre angefügt, um ggf. ebenfalls eine Antwort zu bekommen. Was daran eine

    Zitat

    dümmliche

    (Ihr albernes sorry können Sie sich hierbei sparen!)
    Frage sein soll erschließt sich mir wirklich nicht!


    Den Generalverdacht, den Sie sehen, würde mich interessieren. Ich, als im steuerlichen Bereich ausgebildete, erfahrene und arbeitende Person würde eher davon ausgehen, dass bei diesem Sachverhalt keine Privatfahrten möglich sind. Damit stehen Sie in Verdacht, zuviele Steuern zu bezahlen- aber das ist mir letztlich völlig schnurz, ist ja Ihr Geld.




    Obgleich der Mühen für Sie bereits zuviel:
    Was genau denken Sie sich eigentlich, was das hier ist?
    Genau: ein Forum, in dem Menschen IN IHRER FREIZEIT Fragen für Sie KOSTENFREI beantworten. Zuweilen passiert es, besonders in der Urlaubszeit, dass dazu gerade niemand Zeit findet.
    Oder Lust.