Nachzahlung für 2008

  • Hallo,


    Ab 2008 ist die Gewerbesteuer ja keine Betriebsausgabe mehr. Ich muss aber seit 2009 für 2008 Gewerbesteuer nachzahlen.


    Muss dieser Betrag in der Gewerbesteuererklärung in das Feld :



    "tragen Sie die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ein, die im betreffenden Kalenderjahr entrichtet wurden."


    oder betrifft das nur die Zahlungen für das Kalenderjahr, also 2009?




    Vielen Dank


    Wio

    • Offizieller Beitrag

    Muss dieser Betrag in der Gewerbesteuererklärung in das Feld : "tragen Sie die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ein, die im betreffenden Kalenderjahr entrichtet wurden."

    In welchem Programmbereich befindest Du Dich eigentlich? Besteht Buchführungspflicht? Ich tippe ansonsten einmal auf Konto 2280.