PC über 3 Jahre abschreibbar, wie buchen?

  • Hallo,


    ich stehe etwas auf dem Schlauch und bräuchte deshalb etwas Hilfe. Ich habe mir einen PC mit Monitor, Software und zusätzlicher Externen Festplatte zugelegt. Alles zusammen hat das über 1000,00 Euro Netto gekostet. Die Rechnungen sind jedoch von verschiedenen Händlern un verschiedenen Zeitpunkten ausgestellt (Zeitraum ca. 1 Woche). Wie verbuche ich jetzt das in der Einnahmenüberschussrechnung (SKR03), damit das dann auch in der späteren Umsatsteuererklärung mit der Abschreibung von 3 Jahren richtig übernommen wird.


    Danke im voraus


    Alexander M.

  • Wie verbuche ich jetzt das in der Einnahmenüberschussrechnung (SKR03), damit das dann auch in der späteren Umsatsteuererklärung mit der Abschreibung von 3 Jahren richtig übernommen wird.


    Die Umsatzsteuer hat nichts mit der Afa zu tun, Vorsteuer wird bei Kauf berücksichtigt.
    MfG Günter

  • Hallo Günter,


    danke erstmal für deine Antwort.


    Ich habe jetzt auch gesehen, dass ich die Abschreibung dann in der Einnahmenüberschussrechnung entsprechend eingeben muss. Ich war etwas irretiert, da ich bei der Eingabe der laufenden Buchungen keine Computeranlagen und Software gefunden habe, da ich das als Ausgabe buchen wollte. Unter Freie Buchung sind diese Konten jedoch zu finden.



    MfG Alexander M

  • Hallo,


    jetzt stellt sich eine weitere Frage. Ich habe jetzt die Komponenten des PC`s (Rechner, Monitor, Festplatte usw.) bei Betriebsvermögen als Anlagevermögen einzeln gebucht. Dabei habe ich jeweils eine dreijährige Laufzeit angegeben. Eine AfA habe ich noch nicht gebucht. Jetzt berechnet das Programm die Anschaffungsbeträge anteilig zum Erwerbsdatum. (War alles so um den 15.12. rum). Anteil 2009, ganzes Jahr 2010, 2011 und wieder anteilig 2012 (11 Monate und 15 Tage). In der EÜR wird das ebenso dargestellt.


    Ist das so richtig? Ich war der Meinung, dass ich das ganze Geraffel schon 2009 zu einem Drittel abschreiben kann. Wenn nicht, ist es nicht zu ändern aber schade.


    Bitte deshalb nochmals um eine kurze Aufklärung.


    MfG Alexander M