Wo trage ich den Elternunterhalt für die in Betreuung lebende Mutter ein?

  • Hallo,


    kurz zur Vorgeschichte. Ich bin laut Sozialamt zum Elternunterhalt für meine demenzkranke Mutter, Plegestufe 2,verpflichtet.
    Zur Zeit zahle ich monatlich 550,- €.
    Meine Mutter lebt in einer Demenz-WG, also nicht in eimen Heim. Das Sozialamt setzt im Bescheid allerdings diese Unterbringung als Heim ähnlich an.


    Setze ich diese Kosten jetzt unter dem Punkt "Heimunterbringung" oder unter "unterstützung Hilfebedürftiger" ein?
    Ist das bei der Einkommenssteuerberechnung ein Unterschied?


    Herzlichen Dank im Voraus, Udo

    • Offizieller Beitrag

    In der Regel § 33a Absatz 1 EStG unter Berücksichtigung der eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person.


    Unterhalt für Mutter steuerlich absetzbar

    • Offizieller Beitrag

    mir ist allerdings immer noch nicht klar wo ich es jetzt unterbringen soll.

    WISO Sparbuch <-> allgemeine Ausgaben <-> Unterstützung bedürftiger (Personen/Unterhaltsaufwendungen)

  • Hallo,


    ich möchte Unterhaltszahlungen für meine Mutter ([Werbelink entfernt]) und Prozesskosten ([Werbelink entfernt]) im selben Zusammenhang als Außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG geltend machen.


    wo trage ich das im WISO Steuer Sparbuch 2011 ein?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    3 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: -

    • Offizieller Beitrag

    Deine Werbelinks habe ich als unerwünscht entfernt. Und solltest Du Deinen Post ernst meinen, wäre ich schon sehr verwundert, da sich die Antwort zu dem einen Teil der Frage hier in dem Thread befindet und der andere Teil der Frage durch Eingabe des Stuchwortes Prozesskosten in die Forensuchfunktion bzw. Bedienhilfe Deines Steuerprogramms schnell beantwortet ist.

  • Ich erkenne die teilweise Antwort in dem Thread nicht. Hier wurde zu "Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen gem. § 33a EStG" und nicht zu "Außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG" geschrieben wo das einzutragen ist. In der im Link hinterlegten Information wird der Unterschied beschrieben.
    Ich würde es gern als "Außergewöhnliche Belastung" eintragen. Wäre nett wenn ich darauf noch eine Antwort bekäme.
    Da Elternunthalt in vielerlei Hinsicht eine Besonderheit darstellt und die Suche zu Prozesskosten keine Ergebnisse im Zusammenhang mit Elternunterhalt ausgibt habe ich diese Frage hier gestellt.


    Ich bestätige dass ich die Fragestellungen ernst meine und bitte um unvoreingenommene Antwort.


    Vielen Dank dafür im Voraus!

  • Elternunterhalt: Mehr verwirrt als befriedigt


    Meine Frau wird durch das Sozialamt verpflichtet einen Teil der monatlichen Zahlungen, die das Sozialamt ans Heim überweist, an die Stadt zuzahlen. Sie tut es also nicht freiwillig. Sie wird dazu verpflichtet. Wo trage ich die Zahlungen ein?

    • Sonderausgaben: Hat keine Auswirkung, da ich nicht über den Eigenanteil für Sonderausgaben komme.

    • Unterstützung bedürftiger Personen: Sagt das Programm: Sie bekommt zu viel Rente, sie ist nicht bedürftig. Kann doch nicht sein. Das Pflegeheim will 500€ mehr als sie an Rente bekommt. Sozialamt gleicht aus und trotzdem nicht bedürftig?

    • Unterhaltsverpflichtung: Dieser Punkt scheint sich nur auf Ex-Partner zu beziehen.

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    http://www.steuernsparen.de/ti…munterbringung-der-eltern
    Hier noch ein Link zum Thema, der plötzlich in meinem Sparbuch auftauchte.
    Fazit war: Zahle ich so und so alles ans Sozialamt, was das Sozilamt ans Heimzahlt. Sollte ich direkt ans Heimzahlen, dann kann ich alles absetzen.


    Gott sei dank zahle ich nur einen Teil. Also ich suche noch einen guten Tipp.