Hallo,
kurz zur Vorgeschichte. Ich bin laut Sozialamt zum Elternunterhalt für meine demenzkranke Mutter, Plegestufe 2,verpflichtet.
Zur Zeit zahle ich monatlich 550,- €.
Meine Mutter lebt in einer Demenz-WG, also nicht in eimen Heim. Das Sozialamt setzt im Bescheid allerdings diese Unterbringung als Heim ähnlich an.
Setze ich diese Kosten jetzt unter dem Punkt "Heimunterbringung" oder unter "unterstützung Hilfebedürftiger" ein?
Ist das bei der Einkommenssteuerberechnung ein Unterschied?
Herzlichen Dank im Voraus, Udo