Häusliches Arbeitszimmer erst jetzt einreichen für 2007 und 2008

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    wie sieht es in folgendem Fall aus.


    Jemand hat auf das geltende Recht gesetzt und in 2007 und 08 nicht wie in den Jahren zuvor das häusl. Arbeitszimmer angegeben.
    Jetzt sagte man ihm von Seiten der zuständigen Finanzamtsbeamtin, er möge doch das Ganze nachreichen. Es sei wohl so, dass generell die Arbeitszimmerangelegenheit neu aufgerollt wird, sprich rückwirkend jeder, der einen Anspruch belegen könnte (auch ohne getätigten Einspruch) profitiere.


    Warum liest man dann sonst überall davon, dass man bei endgültigen Bescheiden für 07 und 08 ohne Einspruch und ohne Vorläufigkeitsvermerk nichts mehr ausrichten könnten?


    Da gibt das FA ja andere Infos als die Printmedien.


    Weiss da jemand genaueres. Also ginge theoretisch ein Anspruchsnachanmelden für 2007 und 2008?

    • Offizieller Beitrag

    Warum liest man dann sonst überall davon, dass man bei endgültigen Bescheiden für 07 und 08 ohne Einspruch und ohne Vorläufigkeitsvermerk nichts mehr ausrichten könnten?

    So sollte es eigentlich sein.

    Es sei wohl so, dass generell die Arbeitszimmerangelegenheit neu aufgerollt wird, sprich rückwirkend jeder, der einen Anspruch belegen könnte (auch ohne getätigten Einspruch) profitiere.

    Das kann die heute schon sagen?


    Die einzige Ausnahme war bisher bei den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte und das auch nur, weil es (fast) jeden Steuerbürger betraf.

  • Hallo Steuerfachleute,
    habe durch den "Sparbuch-Newsletter (Ausgabe 08/2010 - Arbeitszimmer-Regelung verfassungswidrig!)" erfahren, dass das Arbeitszimmer jetzt doch wieder absetzbar ist.


    Ich hatte in diesem Zeitraum 2005 - 6/2009 ein kleines Nebengewerbe lt. § 19. (Webprgrammierer & EDV-Instandhaltung)


    In der Zeit hatte ich einen Ortswechsel, so dass mir das vorherige FA-Amt mein Arbeitszimmer jedesmal inkl. 2007 anerkannt hat.
    Nach dem Orstwechsel ist nun ein anderes FA für mich zuständig und hat mein Arbeitszimmer für 2008 nicht anerkannt.


    Nach einem neuesten Gerichtsurteil ist das häusl. Arbeitszimmer wieder absetzbar.
    Wer es jedoch versäumt hat, dies in seiner ESt-Erklärung (seit 2007) geltend zu machen, geht leider leer aus.

    Ich machte dann also für das Jahr 2009 aufgrund der Rechtslage (Das Arbeitszimmer stehe im Mittelpunkt usw....., was es eigentlich schon gewesen wäre. Schließlich hatte ich meine Arbeit ja nicht im Garten erledigt.), nicht mehr geltend. Da die mir es sowieso wie 2008 nicht genemigt hätten. ?(


    Wie sieht es den in einen solchen Fall aus? Soll ich mir jetzt einen rostigen Nagel ins Knie schlagen?,- oder würde sich ein Änderungsantrag lohnen?

    • Offizieller Beitrag

    Wie sieht es den in einen solchen Fall aus? Soll ich mir jetzt einen rostigen Nagel ins Knie schlagen?,-

    Ja. Haben wir doch oben schon beschrieben.

  • Danke miwe4,


    im Newsletter war noch eine Link, wo man noch ein paar Infos bekommt.


    http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-steuererklaerung/arbeitnehmer/268-arbeitszimmer-wieder-leichter-absetzbar


    Mich würde Punkt 2. im folgenden Abschnitt betreffen. Da ich meinen Bescheid im Juni 2009 erhalten hab.



    Geld zurück?

    • Eine Erstattung erhalten sehr wahrscheinlich alle, die seit dem 1. Januar 2007 gegen ihren Steuerbescheid vorgegangen sind, Einspruch eingelegt beziehungsweise geklagt haben.
    • Gut sieht es auch bei Steuerzahlern aus, die ihre Bescheide ab dem 1. April 2009 erhalten haben. Ab diesem Datum hat die Finanzverwaltung die Schreiben mit einem so genannten Vorläufigkeitsvermerk versehen. Auch hier winkt voraussichtlich eine Erstattung
    • Haben Sie für die betroffenen Jahre noch gar keine Steuererklärung erstellt, dann können Sie dort direkt das Arbeitszimmer erklären und die Kosten geltend machen.
    • Keine Steuererstattung erhalten Steuerzahler, die in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. März 2009 ihre Steuerbescheide erhalten haben und keinen Einspruch dagegen eingelegt haben.
    • Offizieller Beitrag

    Mich würde Punkt 2. im folgenden Abschnitt betreffen. Da ich meinen Bescheid im Juni 2009 erhalten hab.

    Was heißt "würde mich betreffen"? Entweder die Vorläufigkeit steht im Steuerbescheid oder sie steht eben nicht darin.


    Abgesehen davon ist nach wie vor Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.


    Verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung - BMF-Schreiben vom 12. August 2010

  • Drin steht:


    FESTSETZUNG


    Art der Steuerfestsetzung
    "Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig".


    Abgesehen davon ist nach wie vor Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.




    Verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung - BMF-Schreiben vom 12. August 2010

    Wie bereits oben genannt. Hatte ich keinen anderen Arbeitsplatz für diese Nebentätigkeit zur Verfügung, außer mein separat abgetrenntes Arbeitszimmer. Und das vorherige FA hatte es immer anerkannt. Bestimmt ist das von FA zu FA. unterschiedlich. Mal sehn was rauskommt. Werd mit den Leuten morgen mal telefoniere,schließlich brauchen die mit meiner 2009 auch schon 7 Monate für die Bearbeitung.


    Danke erstmal und noch ne schöne Woche.

    • Offizieller Beitrag

    Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig".

    Das steht heutzutage vor jedem Einkommensteuerbescheid. Maßgeblich ist der im Rahmen der Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid beschriebene Umfang der Vorläufigkeit/en
    ( ... vorläufig hinsichtlich ...... ) .

  • Ich habe jetzt für die Jahre 2008 und 2009 eine Steuererstattung bekommen und bin trotzdem ganz schön wütend! Weil ich für 2007 keinen Einspruch eingelegt habe und auf dem Steuerbescheid 2007 das Arbeitszimmer in der Liste zum Vorläufigkeitsvermerk nicht aufgeführt ist, ist dieser Bescheid angeblich nicht mehr anfechtbar. Und das, obwohl er doch eigentlich verfassungswidrig ist!? Total ungerecht!

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Text korrigiert wegen Zusatzbemerkung: "Dies ist kein Zitat sondern eine Frage! Ich bin noch nicht fit mit der Bedienung! Kann mir trotzdem jemand die Frage beantworten?"

    • Offizieller Beitrag

    Weil ich für 2007 keinen Einspruch eingelegt habe und auf dem Steuerbescheid 2007 das Arbeitszimmer in der Liste zum Vorläufigkeitsvermerk nicht aufgeführt ist, ist dieser Bescheid angeblich nicht mehr anfechtbar.

    Nicht nur angeblich, sondern tatsächlich.

    Total ungerecht!

    Nein. Solche Endgültigkeiten gelten, vorbehaltlich Änderungsvorschriften, zu Gunsten wie zu Ungunsten der Steuerbürger. Was ist daran ungerecht. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben. Hättest du es gerne, wenn das FA in ein paar Jahren ohne jede rechtliche Grundlage nachträglich Dein Arbeitszimmer 2008 und 2009 wieder rausschmeisst und Dich nachzahlen lässt?