Hallo liebe Forumsgemeinde,
wie sieht es in folgendem Fall aus.
Jemand hat auf das geltende Recht gesetzt und in 2007 und 08 nicht wie in den Jahren zuvor das häusl. Arbeitszimmer angegeben.
Jetzt sagte man ihm von Seiten der zuständigen Finanzamtsbeamtin, er möge doch das Ganze nachreichen. Es sei wohl so, dass generell die Arbeitszimmerangelegenheit neu aufgerollt wird, sprich rückwirkend jeder, der einen Anspruch belegen könnte (auch ohne getätigten Einspruch) profitiere.
Warum liest man dann sonst überall davon, dass man bei endgültigen Bescheiden für 07 und 08 ohne Einspruch und ohne Vorläufigkeitsvermerk nichts mehr ausrichten könnten?
Da gibt das FA ja andere Infos als die Printmedien.
Weiss da jemand genaueres. Also ginge theoretisch ein Anspruchsnachanmelden für 2007 und 2008?