Hallo,
kann man die Kosten bzw. Aufwendungen, die einem enstehen um einen Verlustfestellungsbescheid zu erhalten, in einer Steuererklärung ansetzen?
Wenn ja, wo und wie? (Außergewöhnliche Belastung?)
Vielen Dank schon mal im voraus für eine Antwort.
Hallo,
kann man die Kosten bzw. Aufwendungen, die einem enstehen um einen Verlustfestellungsbescheid zu erhalten, in einer Steuererklärung ansetzen?
Wenn ja, wo und wie? (Außergewöhnliche Belastung?)
Vielen Dank schon mal im voraus für eine Antwort.
kann man die Kosten bzw. Aufwendungen, die einem enstehen um einen Verlustfestellungsbescheid zu erhalten, in einer Steuererklärung ansetzen?
Was für Kosten sollten Dir denn dafür großartig entstehen? Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab und fertig.
Aufwendungen um einen Verlustfeststellungsbescheid zu erhalten:
- Nachweis das z.B. der Hauptwohnsitz bei den Eltern zum damaligen Zeitpunkt wirklich einen Extra-Hauseingang besitzt durch Reise zum ehemaligen Hauptwohnsitz, Fotoentwicklung, Kopienerstellung, etc.
- Nachweis das z.B. der Hauptwohnsitz bei den Eltern zum damaligen Zeitpunkt wirklich einen Extra-Hauseingang besitzt durch Reise zum ehemaligen Hauptwohnsitz, Fotoentwicklung, Kopienerstellung, etc.
Man kann es aber auch wirklich übertreiben.
Leider beantwortet mir die Aussage "Man kann es auch wirklich übertreiben" nicht meine Frage. Wenn man einen Schriftverkehr von mehr als 20 Briefen und unzähligen Telefonaten mit dem Finanzamt führt, dann kann man sich schon die Frage stellen, ob man nicht diese Kosten bei einer Steuererklärung ansetzen kann.
Ich werde die Kosten einfach mal unter außergewöhnlichen Kosten ansetzen und das Resultat hier bekannt geben.
Ich werde die Kosten einfach mal unter außergewöhnlichen Kosten ansetzen und das Resultat hier bekannt geben.
Falsch. Es ist schlicht und einfach nicht abzusetzen. Die Kosten, die Dir für die Erstellung Deiner privaten Steuererklärung entstehen sind als nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung i.S. § 12 Nr.1 EStG zu behandeln. Solche Kosten entstehen nun wirklich jedem für die Erstellung seiner Steuererklärung. Dem einen mehr, dem anderen weniger. Was daran außergewöhnlich sein soll, weiß ich wirklich nicht.
Ich werde die Kosten einfach mal unter außergewöhnlichen Kosten ansetzen und das Resultat hier bekannt geben.
Du wirst für Heiterkeit in den Amtsstuben sorgen
MfG Günter