Theoretisch kannst du mit dem Geld machen was du willst, bzw. was die Eigentümer festlegen.
So könnte man es z.B. einfach den Rücklagen zuschreiben...
Gruss Allzeit
Theoretisch kannst du mit dem Geld machen was du willst, bzw. was die Eigentümer festlegen.
So könnte man es z.B. einfach den Rücklagen zuschreiben...
Gruss Allzeit
So könnte man es z.B. einfach den Rücklagen zuschreiben...
...würde ich auch empfehlen.
MfG Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für deine Geduld. Ich werde deinen Vorschlag, bzw. den von Allzeit aufgreifen, und die Thematik auf der diesjährigen Eigentümerversammlung durchsprechen.
Bis später mal!!!!
vielen Dank für deine Geduld.
...hat nichts mit Geduld zu tun, man lernt ja selber immer wieder was neues.
Nur für Eingeweihte, Beitrag zur totalen Verwirrung .....
Das, was du vorhattest, geht sogar.
Du legst für jeden Erstattungsbetrag 2007 und 2008 im laufenden Abrechnungsjahr ein eigenes Konto an und buchst auf dieses Konto.
Dann definierst du für jedes Konto einen neuen Umlageschlüsel und zwar nach den abgerechneten Verbrauchswerten des entsprechenden Jahres.
Alles andere macht der ach so komplizierte Hausverwalter von alleine.
Er verteilt dann Kostenerstattungen aus 2007 nach einem Umlageschlüssel aus 2007 in der Abrechnung des laufenden Jahres.
Aber bitte nicht wirklich machen.
MfG Günter