Fahrtkosten - Absetzbarkeit bei unentgeltlichem Praktikum bei Zusammenveranlagung

  • Hallo liebe Foren-Nutzer!


    Meine Frau absolvierte 2009 ein Praktikum - ohne Bezüge. Bei der Einkommensteuererklärung wurden die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte als Werbungskosten angegeben. Aufgrund dieser Praktikumstätigkeit wurde meiner Frau ein Ausbildungsplatz - Beginn September 2010 - angeboten.


    Obwohl wir zusammenveranlagt sind, wurden die Fahrtkosten vom Finanzamt nicht berücksichtigt (keine eigenen steuerpflichtigen Einkünfte), die Bewerbungskosten hingegen schon.


    Über ein kurzfristiges Feedback würden wir uns sehr freuen, da wir bis zum 10.08.2010 unseren Einspruch abgeben und begründen müssen.


    Vielen Dank für Eure Hinweise!


    Liebe Grüße


    Rainer & Tatjana

    • Offizieller Beitrag

    Macht es denn überhaupt etwas aus, ob Ihr die Aufwendungen der Ehefrau als vorweggenommene Werbungskosten geltend macht oder als Aufwendungen für die Aus-/Fortbildung in einem nicht ausgeübten Beruf und somit Sonderausgaben? Über 4.000€ dürften die entstandenen Aufwendungen ja wohl nicht liegen.


    Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Ehefrau auch nicht die durchaus übliche steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten hat. Bei Zusammenhang mit steuerfreien Aufwendungen wären die in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen natürlich nicht abziehbar.


    Ein Werbungskostenabzug wäre m.E. nur denkbar, wenn die Dauer des Praktikums z.B. auf die Ausbildungszeit angerechnet würde und die Ausbildungszeit sich dadurch entsprechend verkürzen würde.

  • Hallo!


    Vielen Dank für Dein Feedback in dieser Angelegenheit!


    Die Ausbildungszeit wird durch die Dauer des Praktikums nicht verkürzt und eine Aufwandsentschädigung erhält meine Frau auch nicht. Ebenfalls bewegen sich die Fahrtkosten nicht über 4.000 EUR.


    So wie ich es dann verstehe, besteht dann leider nur die Möglichkeit diese Aufwendungen der Fahrtkosten über die Sonderausgaben geltend zu machen... dann wird allerdings nur ein sehr geringer Teil zurückerstattet... oder? Ich muss dies einmal in meinem Steuerprogramm eingeben und schauen, wie es sich dann mit der Rückerstattung verhält. Ich dachte bis dato immer, möglichst viel in die Werbungskosten packen, denn dort ist die Rückerstattung/Minderung des zu versteuernden Einkommens am Größten.


    Hast Du sonst vielleicht noch einen Tip, wie wir diese Kosten evtl. doch noch in die Werbungskosten packen könnten. Meine Frau ist Russin und hat in Russland bereits ein Studium absolviert.


    Auf alle Fälle... vielen Dank für Deine Hilfe!


    Sonnige Grüße
    Rainer

    • Offizieller Beitrag

    So wie ich es dann verstehe, besteht dann leider nur die Möglichkeit diese Aufwendungen der Fahrtkosten über die Sonderausgaben geltend zu machen... dann wird allerdings nur ein sehr geringer Teil zurückerstattet... oder? Ich muss dies einmal in meinem Steuerprogramm eingeben und schauen, wie es sich dann mit der Rückerstattung verhält. Ich dachte bis dato immer, möglichst viel in die Werbungskosten packen, denn dort ist die Rückerstattung/Minderung des zu versteuernden Einkommens am Größten.

    In dieser Konstellation sollte ein Unterschied in der Höhe der Steuerminderung eigentlich nicht auftreten. Sollte absolut identische Ergebnisse liefern. Einziger Unterschied bei den Sonderausgaben ist die Begrenzung auf 4.000€ und keine Verlustrücktragsmöglichkeit. Da Du ja aber offensichtlich soviel verdienst, dass immer noch eine Steuerschuld verbleibt, hat es so keine Auswirkung. Wo es sich natürlich auswirkt, ist ggf. bei der zumutbaren Eigenbelastung (§ 33 EStG), die sich ja u.a. nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte richtet. Ist dieser durch die negativen Einkünfte Deiner Ehefrau geringer, mindert sich natürlich auch die zumutbare Eigenbelastung.


    Ich würde den Sonderausgabenabzug wählen.


    Siehe übrigens auch schon hier im Forum: Sind Studienkosten nach einer Berufsausbildung und Berufstätigkeit als Werbungskosten absetzbar?