Hallo zusammen,
die Tochter meiner Frau ( aus 1. Ehe ) ist zusammen mit Kind in unsere Wohnung eingezogen, nachdem sie sich von ihrem Ehemann getrennt hat.
Ab dem 01.01.11 wird sie eine eigene Wohnung beziehen, solange wohnt sie bei uns.
Sie, die Tochter, bekommt keinerlei Unterstützung, da sie in einer sog. Bedarfgemeinschaft lebt; hat auch keinerlei sonstige Einkünfte.
Das Kind bekommt Kindergeld und Unterhalt.
Nach einem Gespräch mit dem Finanzamt bestätigte man mir, daß für die Tochter Unterhalt eingesetzt werden kann.
Unter " außergewöhnliche Belastungen - Unterstützung Bedürftiger" erscheint nun aber 2 x der " Haushalt in dem die unterstützte Person lebt".
Wo trage ich die Ausgaben ein oder müssen diese gesplittet werden.
DANKE vorab !
Es kämen dann bestimmt noch einige andere Fragen.
Gruß Kuddel