Im letzten Jahr unter 17.500 EUR in diesem Jahr möglicherweise mehr als 50.000 EUR

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes anliegen.


    ich bin Kleinunternehmen und bin derzeit von der Umsatzsteuerregelung befreit.


    Im vergangenen Jahr lag mein Umsatz unter 17.500 EUR. In diesem Jahr explodieren meine Verkaufszahlen und ich habe bereits jetzt einen Umsatz von 31.000 EUR und werde bei gleichbleibender Entwicklung des Umsatzes die 50.000 EUR-Marke noch in diesem Jahr knacken.


    Nun wurde mir gesagt das ich in diesem Fall für den kompletten Umsatz 19% Steuern nachzahlen darf, obwohl ich diese gar nicht in den Rechnungen ausgewiesen und somit nicht eingenommen habe. Ist das wirklich so? Muss ich für diese kompletten 50.000 EUR die Umsatsteuer abführen, die durch mich eigentlich nicht eingenommen wurde????


    Das würde für mich ein Summe von 9500 EUR bedeuten und mir ein riesen Loch in die Kasse reissen.


    Vielen Dank im voraus.

  • Das Gewerbe läuft bisher nebenberuflich über mehrere Jahre und lag bisher deutlich unter 17.500 EUR.
    Erst im letzten Jahr lag der Umsatz knapp unter 17.500 EUR. Jetzt liege ich aber bereits über 31.000 EUR und werde vermutlich die 50.000 EUR überschreiten.

    • Offizieller Beitrag

    Die Umsatzsteuerpflicht lässt sich hier im Forum in diesem Fall m.E. nicht eindeutig beantworten. Nach Abschnitt 246 Absatz 3 Satz 2 UStR richtet sich die Umsatzsteuerpflicht nach der zu Beginn des Kalenderjahres vorzunehmenden Einschätzung, ob der Gesamtumsatz des kommenden (laufenden) Kalenderjahres voraussichtlich 50.000€ übersteigen wird. Genaueres steht dazu auch im BFH-Urteil vom 7.3.1995, XI R 51/94 (nur die maßgeblichen Umsatzgrenzen haben sich seitdem geändert).


    Vereinfacht ausgedrückt: Hattest Du immer Umsätze von 500€/mtl. und hast z.B. Dein Unternehmen im Oktober des Vorjahres umstrukturiert und erzielst seitdem einen Umsatz von 4.000€/mtl., so beträgt der voraussichtliche Umsatz des laufenden Kalenderjahres zu Jahresbeginn 48.000€ und Du hättest eigentlich auf Umsatzsteuerpflicht umstellen müssen.


    Das ist ein ziemlich diffizieler Bereich im Umsatzsteuerrecht und die FA´s sind da eigentlich recht großzügig. Ich würde kruzfristig mit dem FA den Sachverhalt besprechen oder ggf. einen Steuerberater einschalten, der ggf. eine (evtl. kostenpflichtige) verbindliche Auskunft einholt. Aber es geht ja auch um einiges. Ansonsten ist aber auch nicht alles verloren, da Du ggf. auch mit Deinen Kunden sprechen könntest, um mit diesen eine Rechnungsberichtigung zu vereinbaren. Macht allerdings nur bei umsatzsteuerpflichtigen Großkunden Sinn.

  • Vereinfacht ausgedrückt: Hattest Du immer Umsätze von 500€/mtl. und hast z.B. Dein Unternehmen im Oktober des Vorjahres umstrukturiert und erzielst seitdem einen Umsatz von 4.000€/mtl., so beträgt der voraussichtliche Umsatz des laufenden Kalenderjahres zu Jahresbeginn 48.000€ und Du hättest eigentlich auf Umsatzsteuerpflicht umstellen müssen.

    Sehe ich anders.
    In dem Beispiel liegt er in 2010 unter dem Gesamtumsatz von EUR 50.000,00. Da sein Gesamtumsatz in 2009 unter EUR 17.500 lag, wäre er ab 2011 umsatzsteuerpflichtig.


    Das einzigste Problem das ihm drohen kann ist, dass er dem FA nicht plausibel erklären kann, warum er sich mit seiner Umsatzprognose am Anfang 2010 für 2010 so verschätzt hat und es ihm am Anfang 2010 nicht möglich gewesen sein soll, für 2010 einen Jahresumsatz von deutlich über EUR 50.000,00 einschätzen zu können.


    Daher unbedingt den Rat von miwe4 befolgen und sich mit einem Steuerberater und/oder dem Finanzamt bzgl. des Beginns der Umsatzsteuerpflicht in Verbindung setzen.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich anders.
    In dem Beispiel liegt er in 2010 unter dem Gesamtumsatz von EUR 50.000,00. Da sein Gesamtumsatz in 2009 unter EUR 17.500 lag, wäre er ab 2011 umsatzsteuerpflichtig.

    Ich sage doch dasselbe!? War ja nur ein Beispiel um ihm den Hintergrund zu verdeutlichen. Ging auch alles etwas schnell. Schlage 3.000€ drauf und die Rechnung stimmt auch für Dich.


    Und er schreibt ja:

    ... werde bei gleichbleibender Entwicklung des Umsatzes die 50.000 EUR-Marke noch in diesem Jahr knacken.

    Hätte er das ohne Probleme zu Beginn des Jahres erkennen können (müssen) hätte er eventuell ein Problem. Aber das siehst Du ja im Prinzip ebenso.

  • miwe4 hatte keinen Rechenschieber zur Hand um 3.000,00 drauf zu rechnen und mich hat halt Dein Beispiel aus der Bahn geworfen, da konnt ich nicht schweigen.... :D


    Schlussendlich meinen wir aber die gleiche Problematik.


    dk15 gibt einen Gesamtumsatz von 31.000 EUR zum vermutlich 31.7.an. Wenn es dabei bleibt kommt er auf 53.142,86 EUR zum Jahresende, also rund 3.150,00 EUR zuviel, das wiederum entspricht rund 6 %.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Im Prinzip ist es ja so, das meine Steuerberaterin das mit den 50.000 erst heute so erklärt hatte. Was mich nur wundert ist, das ich jetzt offenbar was bezahlen muss (Umsatzsteuer) die ich gar nicht eingezogen habe.


    Ich selbst habe mit diesem Umsatz in der Tat nicht gerechnet. Im letzten Jahr hatte ich das erste mal die 17.500 im Visier (zwar noch nicht erreicht)
    Ich habe zwar mit einer weiteren Steigerung gerechnet, allerdings nicht mit einer solchen. dies wurde mir erst jetzt im ersten Halbjahr deutlich.


    Im Prinzip verstehe ich euch so, dass ich eine plausible Erklärung brauche, warum meine Umsätze nicht Erwartungsgemäß unter den 50.000 EUR bleiben in diesem Jahr.
    Ich stell mir nur die Frage, was meine Steuerberaterin den ganzen Tag macht ;) ich habe heute Vormittag noch gedacht ich muss Kredite aufnehmen um diese Rückzahlung zu deckeln, dabei gibt es ja noch Hoffnung.


    Ich werde mich mal ans Finanzamt wenden, die ja Schlussendlich das Geld haben wollen und ja wissen was Sie aus meinen eingereichten Daten machen. Allerdings sollte ich mal hinterfragen, wozu ich eine Steuerberaterin bezahle, die mich auf so etwas nicht hinweist ;)

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip ist es ja so, das meine Steuerberaterin das mit den 50.000 erst heute so erklärt hatte. Was mich nur wundert ist, das ich jetzt offenbar was bezahlen muss (Umsatzsteuer) die ich gar nicht eingezogen habe. ....... Im Prinzip verstehe ich euch so, dass ich eine plausible Erklärung brauche, warum meine Umsätze nicht Erwartungsgemäß unter den 50.000 EUR bleiben in diesem Jahr.
    Ich stell mir nur die Frage, was meine Steuerberaterin den ganzen Tag macht ich habe heute Vormittag noch gedacht ich muss Kredite aufnehmen um diese Rückzahlung zu deckeln, dabei gibt es ja noch Hoffnung.

    Das liegt vielleicht daran, dass Deine Steuerberaterin den Sachverhalt realistischer einschätzen kann als Du es tust.

    Ich werde mich mal ans Finanzamt wenden, die ja Schlussendlich das Geld haben wollen und ja wissen was Sie aus meinen eingereichten Daten machen.

    Das würde ich in diesem Fall lieber sein lassen. Gerade dazu ist ein Steuerberater da. Der weiß nämlich wie man argumentieren muss, um überhaupt eine Chance zu haben.

  • Das liegt vielleicht daran, dass Deine Steuerberaterin den Sachverhalt realistischer einschätzen kann als Du es tust.


    ja aber warum hab ich denn jetzt das Problem? ;)


    Im Prinzip hat sie mir doch schon gesagt ich müsse mit der Rückzahlung rechnen. Einen Vorschlag, mit dem Finanzamt nochmals drüber zu reden kam von Ihr z.B nicht.
    Das nur ich meinen Umsatz beurteilen kann und nicht die Steuerberaterin sehe ich ja noch ein ;) Aber wie gesagt, meine Umsätze explodierten unerwartet und unvorhergesehen.
    Ein Grund ist z.B. die Erwähnung meines Produktes in der Presse.


    Ich habe euch aber so verstanden, das eine unerwartete Steigerung des Umsatzes über das Ziel hinaus nicht eine zwangsläufige Rückzahlung von Umsatzsteuer bedeuten muss. Dies sagte mir meine Steuerberaterin nicht.
    Ausserdem weise ich bis heute keine auf meinen Rechnungen aus und nehme auch keine in Empfang. Was also soll ich dann ans Finanzamt weiterleiten? Noch werde ich als umsatzsteuerbefreit geführt, da ich im letzten Jahr noch unter den 17.500 EUR lag und in diesem Jahr damit zu rechnen war, das diese überschritten wird, nicht jedoch die 50.000 EUR Marke.
    Für mich bedeutete dies, das ich ab nächstes Jahr die Umsatzsteuerbefreiung nicht mehr habe.

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip hat sie mir doch schon gesagt ich müsse mit der Rückzahlung rechnen.

    Ich denke, ein Steuerberater wird in der Lage sein, die Rechtslage, in Kenntnis des tatsächlichen Sachverhaltes, realistisch einzuschätzen. Und wenn Deine Steuerberaterin das sagt, so wird sie ihre Gründe dafür haben.


    Wenn dem allerdings so ist, dann solltest Du schnellstens auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und künftig in Deinen Rechnungen USt gesondert ausweisen. Natürlich nur in und nach Absprache mit Deiner Steuerberaterin. Geringer würde die Zahllast für dieses Jahr durch Abwarten nämlich auch nicht. Und sollte auch noch eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung dazu kommen, wird der zu erwartende Ärger auch nicht unbedingt abnehmen. Und mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist spätestens nach Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung (als Kleinunternehmer) zu rechnen. Die schauen sich dann nämlich auch Deine Vorjahresumsätze auf Heller und Pfennig an. Und je nach Höhe der Umsätze könnten Dich dann auch schon ein paar Änderungen oder Zuschätzungen über die 17.500€ bringen. Dann stündest Du vor demselben Problem und hättest evtl. noch ein Steuerstrafverfahren am Hals.


    Hier im Forum kann auf jeden Fall niemand den Sachverhalt besser einschätzen als Deine Steuerberaterin, denn sie sitzt an der Quelle. Und dort sollte eigentlich auch gegenseitiges Vertrauen herrschen.