Vermögensberater

  • Hallo und guten Tag,


    nachdem von den Banken die Unterlagen eingetroffen sind, muß ich wohl doch die Steuer für 2009 angehen.


    Wir haben uns im Juni 2009 mit einem privaten Vermögensberater besprochen und dafür eine schöne Honorarnote über mehrere hundert Euro zahlen müssen.


    Kann man das im WISO Sparbuch einsetzen? Wenn ja, wie/wo?



    Danke im voraus!

  • miwe4
    Sind Sie sich sicher?


    Meines Erachtens wäre dies eine ungerechtfertigte Benachteiligung von den Menschen, die sich mit dem Thema Finanzen verstärkt auseinandersetzen oder sehr hohe Ansprüche haben.
    Es verstieße auch gegen den Verbraucherschutz (Transparenz). Ich finde, dass ein vernünftiger Anlageberater auch vernünftig verdienen sollte. Schließlich geht es um die finanzielle Existenz. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg.
    Die VersVerm Richtlinie geht einen guten Schritt in die richtige Richtung.


    Evtl. handelt es sich bei dem Berater um einen CFP, der einen Teil seiner Beratungsleistung auch dem steuerlichen zuordnen kann und darf.
    Sofern provisionsfreie Tarife durch die Honorarberatung angeboten werden, sollte dies vom Gesetzgeber nicht schlechter gestellt werden wie wenn die Provision intern gezahlt wird.
    Der eine zahlt die Provision intern und legt dadurch weniger an, der andere zahlt sie extern und erzielt bei gleicher Anlagesumme einen höheren Überschuss bzw. bei reduzierter Anlagesumme (=Anlagesumme ./. Honorar) das gleiche wie derjenige, der die Prov intern zahlt.


    Gibt es zu diesem Sachverhalt evtl. schon Urteile?

    • Offizieller Beitrag

    miwe4
    Sind Sie sich sicher?

    Ja. Schon immer private Vermögensverwaltung.


    Und ab 2009 hat es der Gesetzgeber noch einfacher gemacht: § 20 Absatz 9 Satz 1 letzter Halbsatz EStG
    § 20 (9) EStG - "1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen."