Hallo,
ich bin gerade dabei meine EüR für 2009 zu erstellen. Und auch schon gestolpert....
Mein KFZ habe ich in Oktober 2009 als Firmenwagen erworben. Diese war zu dem Zeitpunkt genau 5 Jahre alt und hatte ca. 75 tkm auf dem Buckel. Die Vorsteuer von 3900 € habe ich vom FA zurückbekommen. Anschaffungskosten 25000 €.
Laut Afa werden m.E. KfZ nach 6 Jahren abgeschrieben. Da ich den Wagen aber bereits mit 5 Jahren gekauft habe, kann ich den ja nicht noch weitere 6 Jahre abschreiben.
Frage 1: Abschreibung für Oktober - Dezember 2009 ? Ich dachte mir ich schreibe den Wagen in 2 Jahren ab. Also 2 Jahre + 3 Monate in 2009. So berechnet sich die monatliche Abschreibung von 1/27. Oder müsste ich den 2009 auch komplett mit dem Faktor 1/2 Jahre nehmen?
Wäre toll, wenn ich ne Antwort auf meine Frage bekomme. Habe echt keine Lust einem Steuerberater noch etwas zu geben.
Danke und viele Grüße aus der Kurpfalz.