Wie buche ich GWG-Umtausch, einmalige Kosten für fertige Firmenhomepage, Domains? Muss ich Belege für Privatentnahmen vom Geschäftskonto beim FA einreichen?

  • Hallo, ich bin ganz neu hier. Ich habe mich schon mehrmals umgesehen, aber auf meine konkreten Fragen noch keine richtige Antwort gefunden.


    1. Ich habe am Anfang mehrere Fehlkäufe getätigt und die Teile dann umgetauscht. bei den PC-Lautsprechern war der Umtausch am selben Tag. hier habe ich die "Rückzahlung Ausgabe" genutzt, weil ich keine andere Möglichkeit gefunden habe und dann die AfA-buchung vom Erstkauf gelöscht. Ich habe sie als Peripheriegerät eingegeben. Die Tk-Anlage habe ich auch als Peripheriegerät, aber einzeln eingegeben. Die wurde einmal gegen ein gleichwertiges Telefon umgetauscht, aber erst später. Noch später (Anfang 2010) habe ich diese Tk-Anlage noch einmal gekauft und einige Zeit später innerhalb der Garantiezeit komplett zurückgegeben und den Kaufpreis zurück erhalten. Wie gebe ich so etwas ein? Bei den Abgangskonten gibt es nichts passendes. Es ist ja kein Buchverlust oder Buchgewinn o. ä. dabei. Man bekommt ja entweder den Kaufpreis komplett zurück oder einen anderen Artikel. Der kann dann mehr, weniger oder gleich viel kosten. Wie geht man beim Sparbuch bei der EÜR damit um?


    2. ich habe eine fertige Firmenhomepage vom Lizenzgeber "erworben", das heißt, ich habe einen einmaligen Betrag dafür bezahlt. Wie und wo und als was muss ich das buchen?


    Mein zweiter Online-Shop hat mich nichts gekostet (er wird den Handelspartnern kostenlos zur Verfügung gestellt), aber die Zusatzleistungen, die es jetzt neu gibt, wie z. B. google-Optimierung, Mailadresse mit Service usw., kosten eine Jahresgebühr. Wie bucht man diese Posten?


    3. Wie und wo und als was bucht man Domains, für die man einmal jährlich eine Gebühr zahlen muss? Als Werbekosten? Das wäre wohl am sinnvollsten, oder? Ich habe dazu wenig Antworten gefunden, möchte gerne sicher gehen, dass ich es richtig mache.


    4. Ich habe zwar getrennte Konten, bin oder war aber aus diversen Gründen gezwungen, auch vom Geschäftskonto Privatentnahmen zu tätigen. Muss ich dafür Belege einreichen und auch diese mitnummerieren? In der EÜR Buchungsliste habe ich sie mit eingegeben, weil es ja sonst zu Differenzen beim Kontostand käme. Private Geldeingänge habe ich dort schon längst keine mehr gehabt. Außer einer kleinen Gutschrift. Und ich habe später den größten Teil meiner Privatentnahmen durch eine Privateinlage wieder ausgeglichen. Außerdem habe ich einige kleinere geschäftliche Bareinkäufe von meinem Privatgeld bezahlt und als Privateinlage angegeben. Dadurch gleicht sich das auch wieder etwas aus.


    Ich bin zwar (noch) nicht EÜR-verpflichtet, gebe aber meine Buchungen zur besseren Übersichtlichkeit dort ein. Somit sind auch die Abschreibungen mit berücksichtigt.


    Entschuldigt bitte, dass ich gleich so viel Fragen habe, aber das alles ist noch Neuland für mich und mein Kopf schwirrt schon von dem allen. :wacko: :huh: :S ?( ?( ?(


    Die Zeit, die ich dafür bis jetzt gebraucht habe, um meine Zahlen im Sparbuch einzugeben und das alles auch nur halbwegs zu verstehen, hätte ich dringenst gebraucht, um mein Geschäft voran zu bringen! Aber so langsam rollt der GRoschen pfennigsweise und ich habe schon eine Menge gelernt. Nächstes jahr geht es bestimmt schon wesentlich schneller und besser. Ich finde es sooo blöd, dass man unbedingt eine Ek-Steuer-erklärung abgben MUSS, obwohl man gar nichts bezahlt hat und noch nicht zahlungspflichtig ist!!! ;( :wacko:


    Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen! Und das so schnell wie möglich, weil ich meine letzte Frist (bis Freitag, 13.08.?) wahrscheinlich schon überschritten habe. Morgen (Sonntag, 15.08.2010) MUSS ich unbedingt mit dem Kram fertig werden!!!


    Danke im voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von Kibuwe () aus folgendem Grund: Habe etwas vergessen, dazu zu schreiben.

  • Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen! Und das so schnell wie möglich, weil ich meine letzte Frist (bis Freitag, 13.08.?) wahrscheinlich schon überschritten habe. Morgen (Sonntag, 15.08.2010) MUSS ich unbedingt mit dem Kram fertig werden!!!


    Was du brauchst ist fachmännischer Rat durch einen Steuerberater.
    Der bringt Ordnung in dein Durcheinander und bekommt auch eine Fristverlängerung.
    MfG Günter

  • Hallo,


    danke für den Tipp. Nützt mir aber leider nicht viel. Weißt Du, was ein Steuerberater kostet? ich habe mir auf einen Tipp hin das WISO-Sparbuch genommen, um mir den Steuerberater zu sparen. Ok, wenn ich gewust hätte, dass das so viel Arbeit und Zeitaufwand mit sich bringt, hätte ich vielleicht doch einen StB genommen. Jetzt bin ich ja fast durch. Den Rest schaffe ich jetzt auch noch. ich habe ja schon 3 oder 4 Fristverlängerungen bekommen. Mehr bekomme ich jetzt nicht mehr. Ich hoffe, dass das FA wegen dem Wochenende ein Auge zudrückt. Und wenn ich jetzt noch einen StB suchen müsste, würde ich noch mehr Tage überschreiten.


    War sicher gut gemeint, aber jetzt ziehe ich das so durch, wie ich denke, dass es richtig sein müsste. Wenn ich keine brauchbare Antwort mehr bekomme, dann muss es eben ohne gehen. Danke trotzdem.


    Gruß


    Irene

    • Offizieller Beitrag

    Dann mal auf die Schnelle (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
    1.Zu erfassen wie jede andere Anlagenzugang und Anlagenabgang auch (ggf. auch Konto Erlöse ansprechen)
    2.Anschaffungskosten m.E. auf 10 Jahre abzuschreiben (oder im Einzelfall anderer konkret zu begründender AfA-Zeitraum )
    3.Internetgebühren, etc.
    4.jede Entnahme und jede Einlage sollten nachvollziehbar (für den nicht ausgeschlossenen Fall der Steuerprüfung)


    Eine EÜR ist das mindeste, was jeder Unternehmer machen muss.


    Wie soll das FA wissen, ob eine Steuerschuld/Zahllast anfällt, wenn es keine Steuererklärung/en nebst Aufzeichnungen erhält?

  • Danke für die schnelle antwort, die allerdings wirklich sehr kurz ist. ;)


    1.Zu erfassen wie jede andere Anlagenzugang und Anlagenabgang auch (ggf. auch Konto Erlöse ansprechen)
    Anlagenzugänge ok, aber für die Abgänge habe ich nicht die richtige Option gefunden. Wenn ich ein teil komplett zurückgebe, gibt es weder einen Buchgewinn noch einen Buchverlust oder Verlust. im Moment sehe ich die beste (oder sogar einzige?) Möglichkeit darin, die Option "Rückzahlung Ausgabe" zu nehmen und die AfA-Abschreibungen vom zurückgegebenen Teil zu löschen. Erlöse? Ich habe das Teil doch nicht verkauft. (?)


    2.Anschaffungskosten m.E.(was heißt m.E.?) auf 10 Jahre abzuschreiben (oder im Einzelfall anderer konkret zu begründender AfA-Zeitraum )
    Also die Homepage/Online-Shop als immaterielles Anlagengut eingeben mit 10 Jahre AfA? Habe ich das richtig verstanden? ich hoffe, ich finde dort den Posten Homepage oder als was gebe ich das sonst ein?


    Mein zweiter Online-Shop hat mich nichts gekostet (er wird den Handelspartnern kostenlos zur Verfügung gestellt), aber die Zusatzleistungen, die es jetzt neu als Premiumpaket gibt, wie z. B. Google-Optimierung, Mailadresse mit Service usw., kosten eine Jahresgebühr. Wie bucht man diese Posten?


    3.Internetgebühren, etc. Meinst du damit die Domains? Oder auch das Premiumpaket für den zweiten Shop? (Premiumpaket fällt ja erst dieses Jahr an.) Internetgebühren stehen wohl bei den Betriebskosten, oder? Oder ist eine Domain immaterielles Wirtschaftsgut?

    4.jede Entnahme und jede Einlage sollten nachvollziehbar sein (für den nicht ausgeschlossenen Fall der Steuerprüfung) Oh je, oh je! Ok, teilweise verstehe ich das ja. Aber dann muss ich für jede Privatentnahme (und Einlage?) einen Eigenbeleg schreiben und mit nummerieren? Das wird nicht gerade einfach. Für die Privatentnahmen habe ich meist Bargeld abgehoben (bis auf wenige Überweisungen), bei den Privateinlagen war es ähnlich. ich habe bei meinem normalen Einkauf z. B. Etiketten mit eingegekauft und alles zusammen vom privaten Geld bar oder per EC-Karte bezahlt. Ich nehme an, dass ich bei Privateinlagen, bei denen ich vom Privatgeld etwas geschäftliches gekauft habe, nur den Beleg für den geschäftlichen Teil beilegen muss? Und die Privatentnahmen vom Geschäftskonto? Ich meine, jeder Unternehmer muss doch (zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt) auch seinen privaten Bedarf irgendwie vom Geschäftskonto abnehmen. von irgendwas muss ja schließlich gelebt werden. Problematisch ist das wohl nur im ersten Jahr nach Gründung, oder? Dann sollte ich wohl vermerken, dass die Privatentnahmen von 2009 in 2010 durch eine Rückzahlung/Privateinlage ausgeglichen wurden?


    Eine EÜR ist das mindeste, was jeder Unternehmer machen muss. Der Mitarbeiter vom FA meinte, ich wäre nicht zu einer formellen EÜR verpflichtet, ich könnte sie auch formlos bzw. als Gewinn-Verlust-Rechnung einreichen. EÜR ist aber deshalb sinnvoll, weil ja sonst wahrscheinlich nicht alles berücksichtigt wäre. Deshalb mache ich sie.


    Steuererklärung ist ja ok, wenn man etwas zu zahlen oder eine Erstattung zu erwarten hat. Aber ich habe ja schon seit Jahren keine Ek-Steuer bzw. Lohnsteuer mehr bezahlt, weil ich arbeitslos war. Und ich habe erst letzten Oktober gegründet. also war und bin ich (noch) nicht Ek-(zahlungs)pflichtig. Also kann ich wohl auch nichts zurück bekommen. oder? Wohl auch keine Vorgründungskosten absetzen? Oder? ich hatte ja z. B. Portokosten.


    Vielen Dank für die Hilfe! Ich muss jetzt sehen, dass ich weiterkomme, sonst wird noch eine Nachtschicht daraus.


    Falls noch jemand hilfreiche Tipps auf Lager hat, dann her damit. ;) Kann ich sicher auch später noch brauchen. :)