Neubau Lagerraum richtig buchen

  • Bei Neubauten beginnt die Abschreibung grundsätzlich mit dem Tag der Fertigstellung und nicht mit dem Tag des Einkaufs des ersten Baumaterials (siehe Beitrag Nr. 2).


    Grundsätzlich richtig, aber nach meiner Erfahrung wird sich kein Sachbearbeiter beim FA daran stören.
    Dein Weg ist natürlich richtig, aber traust du dem Fragesteller diese Lösung zu, zumal er das Anlagenkonto schon eröffnet hat.
    MfG Günter


    Nachtrag (damit weder das FA noch du etwas auszusetzen haben :) )
    Du machst dir das Leben aber auch unnötig schwer :)
    Er kann doch nachträglich das Anschaffungsdatum frei festsetzen und damit die Afa beeinflussen.
    Also am Ende des Jahres das Datum auf den Fertigstellungstermin setzen, die Gesamtsumme addieren und als Herstellungskosten eintragen und die Erhöhungen dann löschen, fertig, das war es. So hat er dieses Konto eben zwischndurch als Sammelkonto benutzt.

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich richtig, aber nach meiner Erfahrung wird sich kein Sachbearbeiter beim FA daran stören.

    Das stimmt so nicht. Ab und an an hat es nur schlicht und einfach keine steuerliche Auswirkung (HK bzw. Baubeginn und Fertigstellung während eines Kj.). Ansonsten wird man bei 50 Jahren Nutzungsdauer (2% AfA) evtl. schon mal großzügig sein. Aber das so zu unterstellen wäre fahrlässig. Ist dann vielleicht schon ein Aufhänger, sich den gesamten Steuerfall einmal genauer anzuschauen.


    Der Steuerberater ist die einzig richtige Adresse in diesem Fall.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge :)


    Die Vorschläge von khmcologne und ghorn ergeben für mich ein immer klareres Bild.


    Die grobe Richtung stimmt also, es wird alles aufgezeichnet, und wenn das FA mit irgendwas unzufrieden ist, werden die es mir schon sagen.
    Dann kann ich immer noch ändern.


    Ich möchte mich auch nicht dahin drücken lassen, das ich kleinlich werde und/oder Angst vorm FA bekomme.


    Wie gesagt, ich habe erfahren, das es immer wichtig ist, alles anzugeben und zu sagen. Stimmt dann etwas nicht ganz, ist es nicht schlimm, weil man es deklariert hat, und man kann es berichtigen.
    Deswegen sind ja die ganzen Voranmeldungen und Bescheide immer nur vorläufige Bescheide mit Vorbehalt der Nachprüfung.
    Diese Nachprüfung kann nicht Einseitig, also nur für das FA sein, sondern das Recht habe demzufolge auch ich.
    Also bleibe ich immer locker.


    Als Selbständiger wird es wohl immer so sein, das das FA mal irgendeinen Vorgang etwas anders sieht, und dann nach einem Jahr 50 Euro Nachzahlung will.
    Außerdem möchte ich nicht wegen jedem Cent oder Euro, gleich das Streiten und das teure Klagen anfangen, denn dazu ist mir meine Zeit zu schade.



    Und wenn der Beamte halt "näher hinsieht" und es ihm nicht gefällt, sagt ers mir schon :)



    Mir geht es weniger um die Abschreibung der 3000 Euro auf 14 Jahre.
    Möchte ich zwar auch, ist aber momentan zweitranging.



    Mir kommt es momentan mehr auf die Umsatzsteuer an, die ich natürlich gerne ziehen möchte.


    Deswegen: Weiß jemand, welches Konto zwar in die UST mit einfliesst, jedoch nicht in die EÜR?

  • Deswegen: Weiß jemand, welches Konto zwar in die UST mit einfliesst, jedoch nicht in die EÜR?


    ...mach es so wie in meinem roten Text beschrieben.
    Bei Buchung der einzelnen Posten auf Konto 90 wird MwSt/Vorsteuer direkt berücksichtigt unter dem Buchungsdatum.
    Das Alnlagegut erscheint nicht in EÜR.
    Wenn alles fertig ist, so setzt du im Anlageverzeichnis alle Buchungen auf den Endtermin/Herstellungstermin, die Gesamtsumme addieren und als Herstellungskosten eintragen und die Erhöhungen dann löschen.
    Die Afa wird dann vorschriftsmäßig gebucht und die erscheint dann auch in der EÜR.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, ich habe erfahren, das es immer wichtig ist, alles anzugeben und zu sagen. Stimmt dann etwas nicht ganz, ist es nicht schlimm, weil man es deklariert hat, und man kann es berichtigen. Deswegen sind ja die ganzen Voranmeldungen und Bescheide immer nur vorläufige Bescheide mit Vorbehalt der Nachprüfung.

    Ich glaube, Du wirfst da etwas hinsichtlich der Steuervorschriften und deren Bedeutung etwas durcheinander. Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen die Umsatzsteuervoranmeldungen nur, weil das kraft Gesetzes für die Steueranmeldung einer selbst berechneten Zahllast so vorgesehen ist. Dieses insbesondere deshalb, weil es nämlich theoretisch erst einmal niemand prüft und prüfen muss. Du erklärst mit Abgabe der Steueranmeldung die Richtigkeit der von Dir errechneten Zahllast. Du bist für die Richtigkeit der erklärten Angaben allein verantwortlich. Und das mit allen weiteren, auch rechtlichen, Konsequenzen. Und Angst machen möchte Dir niemand, ich erst recht nicht. Ich möchte nur die möglichen Folgen Deines Tuns aufzeigen. Gerade bei der Umsatzsteuer ist man seitens der Finanzverwaltung extrem empfindlich bei falsch ermittelten Zahllasten.

    Diese Nachprüfung kann nicht Einseitig, also nur für das FA sein, sondern das Recht habe demzufolge auch ich.

    Ist es auch nicht. Du musst nur den Hintergrund für diese Regelung kennen und verstehen (s.o.).

  • ...mach es so wie in meinem roten Text beschrieben.

    ...kann man so machen.


    Mein Lösungsvorschlag ist zwar zunächst mit Vorarbeit verbunden, hat meiner Meinung nach aber zwei Vorteile:

    • Wenn ich zunächst alle notwendigen Kosten auf einem eigens dafür angelegtes Konto aufzeichne, werden die Aufzeichnungen dort auch dauerhaft dokumentiert und sind einfacher nachzuvollziehen.
    • Die Bauarbeiten müssen nicht im Kalenderjahr der Kontoanlage fertig werden, sondern können über den Jahreswechsel hinausgehen, ohne dass ich alle diesbezüglichen Aufzeichnungen nochmals berichtigen muss, um den dann korrekten Abschreibungsbeginn im neuen Kalenderjahr sicherzustellen.

    Ich bin also flexibler. Insoweit mache ich mir das Leben gerne unnötig schwer. :vain:


    Einen Nachteil hat mein Vorschlag alerdings: Wenn man die Buchhaltungs-Variante 2 nutzt, wirds umständlicher, weil man dann mit der "Manuellen Buchung" arbeiten muss.

  • Ich bin also flexibler. Insoweit mache ich mir das Leben gerne unnötig schwer.


    Im Konto 90 bleiben die ursprünglichen Buchungen erhalten, sogar mit dem Erfassungsdatum. Diese Buchungen haben nur Einfluss auf die Vorsteuer und erscheinen ansonsten in der EÜR nicht. Also genau das, was du willst, ohne Kontenneuanlage.


    Das Anlageverzeichnis ist separat von der EÜR und nur für die Afa gedacht. Dort sammeln sich alle Buchungen (Anschaffungsbuchung und Erhöhungen).
    Nach Fertigstellungstermin addierst du dort alle Beträge und trägst diese Summe als Anschaffungskosten mit dem neuen Datum (auch jahresübergreifend) ein. Die untenstehenden Erhöhungen kannst du dann im Anlageverzeichnis/Konto löschen.
    Jetzt nur noch die richtige Abschreibungsdauer einsetzen und dem Fiskus ist zu 100% Genüge getan.
    Das alles ohne manuelle Buchung.


    Zum Thema *Manuelle Buchung*
    Bei Variante 2 kannst du ja nur in groben Kategorien buchen.
    Du erinnerst dich an unsere Spesenbuchung? Die geht damit ganz einfach.
    Du buchst erst den Gesamtbetrag mit Vorsteuerschlüssel auf Reisekosten (erstattungsfähig).
    Unter manueller Buchung kannst du anschließend auf den gesamten SKR03 zugreifen und buchst den nichterstattungsfähigen Teil, das waren 60 Euro netto ohne Steuerschlüssel auf Reisekosten (nicht erstattungsfähig), wobei als Gegenkonto eben Reisekosten (erstattungsfähig) gewählt wird.
    Das war es, du hast den Vorsteuerabzug vom Gesamtbetrag erhalten.


    MfG Günter

  • Diese Buchungen haben nur Einfluss auf die Vorsteuer und erscheinen ansonsten in der EÜR nicht. ... Das Anlageverzeichnis ist separat von der EÜR und nur für die Afa gedacht.


    Ich darf Dich an diesen Beitrag erinnern. Dieser Sachverhalt trifft im Grunde auch auf die Geschäftsbauten zu.


    Wenn ich eine Anlage in 2010 mit der Kategorie "Einkauf von Anlagenvermögen" anlege und noch Zugänge darauf verzeichne, dann wird zum 31.12.2010 die daraus gebildete AFA EÜR-wirksam aufgezeichnet.
    Insoweit können diese Aufzeichnungen eben nicht separat von der EÜR gesehen werden. Dieser programmseitige Automatismus muss mit bedacht werden.


    Daher kann Dein Lösungsvorschlag meiner Meinung nach nur angewandt werden, wenn der Bau im Jahr seines Beginnes auch fertiggestellt und vollständig abgerechnet wird.
    Liegt ein Jahreswechsel dazwischen, habe ich das Problem des Abschreibungsbeginns, weil die Abschreibung dann eben nicht im Jahr der Fertigstellung beginnt, sondern bereits ein Jahr früher, und zwar auf Grundlage der bis dahin aufgezeichneten Baukosten.

    5 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • In Deinen bisherigen Beiträgen hast Du ausgeführt, dass

    • die Anlage beim Kauf der ersten Baumaterialien angelegt wird,
    • danach werden die weiteren Ausgaben zugebucht
    • und zum Schluss, also als letzter Schritt wird dann die Anlage im Anlagenverzeichnis berichtigt, das heißt das Datum der Anlage (=Fertigstellungsdatum) und die Summe der Anlage wird berichtigt.

    Dann kommt das Ergebnis heraus, das Du in Deinem letzten Beitrag dargestellt hast. Soweit so gut und bekannt.


    Nur wenn vor diesem letzen Schritt der Jahreswechsel liegt und Du vor diesem letzten Schritt die EÜR erstellst, dann wird die EÜR anhand der bis dahin vorgenommen Aufzeichnungen einschließlich der dann ermittelten AFA vorgenommen. D.h. ist das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen und der letzte Schritt gem, deinem Lösungsvorschlag noch nicht vorgenommen, dann habe ich für 2010 eine AFA die ich nicht haben darf und es kommt keine Warnmeldung, weil für das Programm kein Fehler vorliegt. Ich muss also vor dem Erstellen der EÜR manuell eingreifen und das Datum der Anlage in 2011 ändern, um dies zu verhindern. Diesen programmseitigen Automatismus muss ich also ausschalten. Daran muss man denken.


    Ich klinke mich aber jetzt aus, weil zu diesem Thema nun alles geschrieben wurde, was es zu schreiben gibt.

    6 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • und zum Schluss, also als letzter Schritt wird dann die Anlage im Anlagenverzeichnis berichtigt, das heißt das Datum der Anlage (=Fertigstellungsdatum) und die Summe der Anlage wird berichtigt.


    ...das kannst du auch schon heute alles machen für den voraussichtlichen Endtermin/Anschaffungsdatum in 2011.
    Dann wird in 2010 nichts abgeschrieben, siehe Beispiel. Warum sind die Felder sonst frei variierbar :?:
    Das ist übrigens in jeder Alnlagenbuchhaltung so, dass man den Beginn der Afa frei festlegen kann, dazu bedarf es keiner Warnmeldungen.
    EOD
    MfG Günter

  • Danke für eure zahlreichen Antworten.


    Ich habe den Kontenplan von MB (SKR03) durchsucht.


    Wenn ich Konten nehme, die lt. Kontenplan in der EÜR die Pos. 0 haben, steht die UST bei Buchung eines Einkaufs dennoch in der EÜR drin.


    khmcologne: Wie ist das gemeint mit keiner Verbindung zur EÜR aber Verbindung zur UST Anmeldung?


    Ich habe nun an die 10 Konten probiert, aber immer wird die UST auch in die EÜR übernommen.


    Welches Konto würdest Du vorschlagen, was ich kopieren kann und als Sammelkto nutzen kann?

  • Ich habe nun an die 10 Konten probiert, aber immer wird die UST auch in die EÜR übernommen.


    Was hast du dagegen? Das ist doch richtig.
    MfG Günter