Bei Neubauten beginnt die Abschreibung grundsätzlich mit dem Tag der Fertigstellung und nicht mit dem Tag des Einkaufs des ersten Baumaterials (siehe Beitrag Nr. 2).
Grundsätzlich richtig, aber nach meiner Erfahrung wird sich kein Sachbearbeiter beim FA daran stören.
Dein Weg ist natürlich richtig, aber traust du dem Fragesteller diese Lösung zu, zumal er das Anlagenkonto schon eröffnet hat.
MfG Günter
Nachtrag (damit weder das FA noch du etwas auszusetzen haben )
Du machst dir das Leben aber auch unnötig schwer
Er kann doch nachträglich das Anschaffungsdatum frei festsetzen und damit die Afa beeinflussen.
Also am Ende des Jahres das Datum auf den Fertigstellungstermin setzen, die Gesamtsumme addieren und als Herstellungskosten eintragen und die Erhöhungen dann löschen, fertig, das war es. So hat er dieses Konto eben zwischndurch als Sammelkonto benutzt.