Pressemitteilung der BaFin vom 18.08.2010:
"Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. August 2010 gegenüber der noa bank GmbH & Co. KG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind."
Quelle:
http://www.bafin.de/cln_152/nn…_noabank__moratorium.html
Aktuell ist der Zugang über Zahlungsverkehrsprogramme nicht möglich. (Stand 19.08.2010)
[Update]
25.08.2010 - BaFin stellt den Entschädigungsfall für die noa bank GmbH & Co. KG fest und stellt Insolvenzantrag
Weiterführende Informationen unter www.noabank.de
MfG
Jürgen