Hallo zusammen,
im "Dialog" mit meinem Finanzamt (FA) habe ich gelernt, dass eine Betriebsausgabe erst mit deren Zahlung anfällt. In meinem Fall mit der Vorsteuer/Mehrwertsteuer kann mir das nur recht sein, da ich dann die Ausgabe und die Einnahme (Erstattung) im gleichen Steuerjahr habe.
Aber mal von vorne:
Ich betreibe eine Photovoltaikanlage als Unternehmen. Diese Anlage wurde im Dez09 fertig gestellt, in Rechnung gestellt und auch in Betrieb genommen.
Daraufhin habe ich die Vorsteuer im/für Dez09 geltend gemacht und im Jan10 erstattet bekommen.
Die Zahlung an den Baubetrieb erfolgte Netto im Dez09. Die MWSt. wurde mir bis zur Erstattung durch das FA gestundet und somit dann Mitte Jan10 überwiesen.
Gebucht habe ich:
Der Anlagenzugang (Dez09)
Techn. Anlagen und Maschinen (200): Anlagen-Netto
Anrech. Vorsteuer 19%: Anlagen-Vorsteuer 19%
Darlehen (1705): Anlagen-Brutto
Erstattung Vorsteuer (Jan10)
USt-Vorauszahlung (1780) - Bank (1200)
Zahlungen Netto (Dez09) und MWSt (Jan10)
Darlehen (1705) - Bank (1200)
Wie kann ich dies nun buchen, damit erst mit der Zahlung (jetzt Kto 1576, Anrechenbare Vorsteuer 19%) und nicht bei der EüR 2009 unter Ausgaben erscheint, bei der Umsatzsteuervoranmeldung Dez09 (per Elster) aber berücksichtigt wird?
Gruß und Dank
OXI