Auch wenn man die tatsächlichen Verpflegungskosten nicht absetzen darf, sollte man als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sämtliche Rechnungen/Quittungen für Speisen und Getränke auf Geschäftsreisen sammeln. Daraus darf man nämlich die Vorsteuer ziehen (BMF-Schreiben, 28.3.2001, Az. IV B 7 – S-7303a – 20/01). Wohlgemerkt: zusätzlich zur Pauschale!
Die Frage hier ist nur: Wie verbucht man das mit Mein Büro? Hat jemand eine Idee?
Danke - und viele Grüße,
vauhaDL