Fragen zum Einspruchsverfahren

  • Hallo,


    ich habe gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt. Zunächst ohne Begründung (zur Fristwahrung) und dann am 6.8. die Begründung nachgeliefert. In beiden Fällen habe ich um eine Eingangsbestätigung gebeten, aber keine bekommen. Sollte ich so langsam nachfragen, ob der Einspruch bearbeitet wird oder ist das normal?


    Zweite Frage: Angenommen, dem Einspruch würde stattgegeben - kann ich dann einen erneuten Einspruch einlegen mit einer anderen Begründung (z.B. weil inzwischen zusätzliche Belege aufgetaucht sind)? Oder ist das Verfahren dann damit abgeschlossen?


    Danke für eure Hilfe
    und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    In beiden Fällen habe ich um eine Eingangsbestätigung gebeten, aber keine bekommen.

    Gibt es i.d.R. nicht.

    Sollte ich so langsam nachfragen, ob der Einspruch bearbeitet wird oder ist das normal?

    Urlaubszeit?

    Angenommen, dem Einspruch würde stattgegeben - kann ich dann einen erneuten Einspruch einlegen mit einer anderen Begründung (z.B. weil inzwischen zusätzliche Belege aufgetaucht sind)?

    Grundsätzlich ja. Aber warum hast Du das dem FA nicht längst geschrieben?

  • Ok, dann werde ich mal etwas Geduld haben.
    Urlaub ist als Grund nachvollziehbar :)

    Angenommen, dem Einspruch würde stattgegeben - kann ich dann einen erneuten Einspruch einlegen mit einer anderen Begründung (z.B. weil inzwischen zusätzliche Belege aufgetaucht sind)?
    Grundsätzlich ja. Aber warum hast Du das dem FA nicht längst geschrieben?

    Weil ich diesen zusätzlichen Beleg noch nicht habe - wollte nur wissen, ob es sich lohnt, dass ich mich noch darum bemühe oder ob das jetzt eh schon zu spät ist.
    Ist ein erneuter Einspruch (mit anderer Begründung) auch möglich, wenn der erste abgelehnt wird?