Hallo,
ich habe gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt. Zunächst ohne Begründung (zur Fristwahrung) und dann am 6.8. die Begründung nachgeliefert. In beiden Fällen habe ich um eine Eingangsbestätigung gebeten, aber keine bekommen. Sollte ich so langsam nachfragen, ob der Einspruch bearbeitet wird oder ist das normal?
Zweite Frage: Angenommen, dem Einspruch würde stattgegeben - kann ich dann einen erneuten Einspruch einlegen mit einer anderen Begründung (z.B. weil inzwischen zusätzliche Belege aufgetaucht sind)? Oder ist das Verfahren dann damit abgeschlossen?
Danke für eure Hilfe
und viele Grüße