Beiträge in WISO Mein Büro (Buchhaltung)

  • Bei einem Programm, das im mitgelieferten Handbuch mit einem Kapitel aufwartet mit der Überschrift „Business ohne Bilanzbuchhalter“ und das ausdrücklich auf die Bedürfnisse kaufmännisch unvorbelasteter Praktiker zugeschnitten wurde und der Benutzer daher beim Alltagseinsatz weder spezielle Buchführungskenntnisse noch jahrelange Erfahrungen mit der Selbstständigkeit benötigt, macht es wenig Sinn, Beiträge mit Kopien von ganzen Gesetzestexten und Verordnungen einzustellen. Derartige Beiträge sind wenig hilfreich, da sie nicht zielführend sind und bei der klassischen Zielgruppe nur für mehr Verwirrung sorgen.


    Mit WISO Mein Büro zeichne ich die Einnahmen und Ausgaben für die Einnahmeüberschussrechnung, die Umsatzsteuervoranmeldung und für die Umsatzsteuererklärung auf.


    Lösungsvorschläge die bei der klassischen doppelten Buchführung zielführend sind, können nicht immer auf das Programm WISO Mein Büro übertragen werden, da das Programm
    - sich bei der Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle teilweise nur an der klassischen doppelten Buchführung orientiert;
    - bzw. die in der doppelten Buchführung zu tätigen Buchungsschritte finden automatisiert im Programm-Hintergrund statt.


    Daher verwirren derartige Beiträge teilweise nur und müssen dann in weiteren Beiträgen, teilweise mühsam, klargestellt werden.
    Wohin das führen kann aber nicht führen sollte, konnte man jüngst im Forum WISO Mein Büro lebhaft miterleben, als mein Dickschädel auf einen ähnlichen Charaktertyp traf.

    Der Benutzer von WISO Mein Büro möchte im Grunde nur einen Lösungsweg aufgezeigt bekommen, wie er einen bestimmten Geschäftsvorfall mit WISO Mein Büro aufzeichnen kann und nicht, wie der Geschäftsvorfall bei Anwendung der doppelten Buchführung zu buchen ist.


    Wenn man also den Weg der doppelten Buchführung aufzeigt, dann muss man gleichzeitig auch einen Hinweis darauf geben können, ob dieser mit WISO Mein Büro umgesetzt werden kann oder nicht. Fehlt dieser Hinweis und wendet der MB-Benutzer diesen Lösungsvorschlag -z.B. in Vertrauen auf den Status des Beitragschreibers- an, dann kann dies im ungünstigsten Fall sogar zu fehlerhaften Steuererklärungen führen.


    Die Zusammenlegung aller Foren der WISO-Programmfamilie hat den Vorteil und den Nachteil, dass man nunmehr auf alle Foren einfach zugriff hat. Ich selbst erwische mich manchmal bei Beiträgen in Foren zu WISO Programmen deren Funktion ich nicht wirklich kenne. Daher habe ich sicherlich auch bereits etliche Beiträge verfasst, die für den Benutzer des jeweiligen WISO-Programms wenig hilfreich waren.


    Daher bitte ich alle - insbesondere die erfahrenen - Foren-Teilnehmer und fasse mir dabei an die eigene Nase, bei den eigenen Beiträgen nach Möglichkeit immer die Zielgruppe und die Besonderheiten des jeweiligen Programms nicht aus den Augen zu verlieren.


    Weniger Beiträge, sind manchmal mehr. Danke.

  • Bei einem Programm, das im mitgelieferten Handbuch mit einem Kapitel aufwartet mit der Überschrift „Business ohne Bilanzbuchhalter“ und das ausdrücklich auf die Bedürfnisse kaufmännisch unvorbelasteter Praktiker zugeschnitten wurde und der Benutzer daher beim Alltagseinsatz weder spezielle Buchführungskenntnisse noch jahrelange Erfahrungen mit der Selbstständigkeit benötigt, macht es wenig Sinn, Beiträge mit Kopien von ganzen Gesetzestexten und Verordnungen einzustellen.


    ...aber auch diese Zielgruppe sollte wissen, was sie machen und sich an Gesetze und Verordnungen halten.


    Vorab, an deinem Beitrag gibt es sonst nichts auszusetzen ( :) ich werd mich bessern)


    Die zwei relevanten Fälle habe ich mittlerweile in MB nachgestellt (Variante 2)


    1) Die Spesenabrechnung konnte ganz komfortabel sogar als Splitbuchung ausgeführt werden. (praktisch sogar noch einfacher wie in einer Fibu)
    Eine evtl. Freischaltung eines versteckten Kontos sollte vom User vorausgesetzt werden, ist aber auch nicht nötig.


    2) Die angebliche falsche Gewinnermittlung kann doch ganz einfach anhand des Buchungsjournals und der Kontenübersicht kontrolliert und aufgefunden werden. Die Erfassung des Anlagevermögens ist doch auch völlig einfach und auch kontrollierbar.
    Dazu benötigt man kein Ausschlussverfahren. Aber da sich der User auch gar nicht mehr gemeldet hat, scheint sich das Problem in Luft aufgelöst zu haben.


    Mit freundlichen Grüßen
    Günter