Gebäude-AfA kann ich nicht nachvollziehen...

  • Hallo,


    ich habe leider steuertechnisch 2008 verpennt (bin selber schuld).


    Bei AfA komme ich jedoch in Schleudern.
    1999 Anschaffung der selbstbewohnten ETW, bin selbstständig, habe von den 100qm 15qm als Arbeitszimmer.
    Meine "tolle" Steuerberaterin hat mir für 2007 via Datev eine Gebäude-AfA-Wert ermittelt, der knapp 300 EUR unter dem liegt, was ich mit dem Sparbuch ausgewiesen bekomme.


    Da hab ich jetzt alle Varianten durchgerechnet, komme aber nicht auf den Betrag.


    Meine Frage(n):


    Welcher Betrag dient als Berechnungsgrundlage für die Gebäude-AfA ?
    (Anschaffungssumme der gesamten Immobilie(incl. Keller und Stellplatz) anteilig auf 15qmheruntergerechnet * AfA-Satz von 2% ? ... oder liege ich da total verkehrt...)


    Wie berechnet sich die AfA?


    Ich komme einfach nicht weiter.


    Im Voraus vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe leider steuertechnisch 2008 verpennt (bin selber schuld).

    Wie meinst Du das?


    Anteilige Wohn-/Nutzfläche im Verhältnis zum bereinigten Kaufpreis. Also ggf. ohne abgrenzbare Kosten für Garage/Stellplatz, etc. . Ich Zweifel würde ich zum Ergebnis des Steuerberaters tendieren. Der wird ja wohl die Unterlagen und Berechnungsgrundlagen herausgegeben haben. Ansonsten noch anfordern.

    • Offizieller Beitrag

    (Anschaffungssumme der gesamten Immobilie(incl. Keller und Stellplatz) anteilig auf 15qmheruntergerechnet * AfA-Satz von 2% ? ... oder liege ich da total verkehrt...)


    Grundsätzlich ja, aber der anteilige Grund- und Bodenanteil muss noch abgezogen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich ja, aber der anteilige Grund- und Bodenanteil muss noch abgezogen werden.

    Sorry, ich hatte unterstellt, dass er den schon abgegrenzt hat (das Sparbuch fragt ja eigentlich alles ab). Hätte ich aber besser erwähnen sollen.

  • Zitat

    miwe4: Anteilige Wohn-/Nutzfläche im Verhältnis zum bereinigten Kaufpreis. Also ggf. ohne abgrenzbare Kosten für Garage/Stellplatz, etc. . Ich Zweifel würde ich zum Ergebnis des Steuerberaters tendieren. Der wird ja wohl die Unterlagen und Berechnungsgrundlagen herausgegeben haben. Ansonsten noch anfordern.

    Ich hab einfach mal als B.A. (blutiger Anfänger) ins Blaue hineingerechnet:


    In der Teilungserklärung sind sowohl die Gesamtfläche des Flurstückes als auch die x/1000 - Aufteilungen der ETW-Parteinen festgelegt.
    Ich selbst habe 125/1000(Whg.1) + 127/1000(Whg.2) + 2 x 1/1000(Keller) = 254/1000 Anteile auf die Gesamtimmobilie.
    Die Stellplätze sind zwar finanztechnisch extra aufgeführt fallen aber nicht unter die Teilung.


    Auch mit dieser Konstellation bin ich nicht annähernd an den Betrag der Steuerberaterin herangekommen.


    Wer sich (so wie ich) nach der "so eine Sch..."-Erkenntnis wieder beruhigt hat, wird eigentlich ganz easy im Sparbuch fündig mit vielen Tipps und Wissenswertes wie zum Beispiel unter der Passage:


    Anschaffungskosten - Bemessungsgrundlage für die Abschreibung


    Hier wird auf den alles entscheidenden Verkehrswert hingewiesen, an dem sich alle Folgebereichnungen orientieren.
    Der Verkehrswert wird, damit er anerkannt wird, durch ein unabhängiges Gutachten ermittelt.
    Da ich nichts von allem habe, heisst es bis Montag warten um damit bei der Steuerberaterin auf der Matte zu stehen.


    Zitat

    Petz: Grundsätzlich ja, aber der anteilige Grund- und Bodenanteil muss noch abgezogen werden.

    Auch hierfür werde ich mich mal erleuchten lassen.


    Zitat

    Miwe4: Sorry, ich hatte unterstellt, dass er den schon abgegrenzt hat (das Sparbuch fragt ja eigentlich alles ab). Hätte ich aber besser erwähnen sollen.

    Leider ist das in diesem Fall seitens Sparbuch nicht möglich, wenn im Kaufvertrag der Kaufpreis für Grund/Boden und Gebäude nicht separat ausgewiesen wurde. Und das ist eben bei Häusern mit mehreren ETW-Besitzern eher die Regel als die Ausnahme.


    Ich danke euch allen für eure Untestützung. Bin erkenntnistechnisch ein Stück weiter gekommen und sitze jetzt mit mehr Begeisterung vor dem Sparbuch-Prg. Alleine DAS war´s schon Wert hier die Frage gestellt zu haben.


    DANKE


    PS. Ich halte aber gerne noch auf dem Laufenden, so ein Forum lebt ja schließlich vom Wissen vieler.


    Gruß ... truecolor