BGH-Urteils zur Darstellung der Instandhaltungsrücklage

  • Hallo,
    arbeite derzeit noch mit Hausverwalter 2009 und überlege auf Version 2011 umzustellen.
    Interessant ist dabei die Frage, ob die Version 2011 das Urteil des BGH vom 4.12.2009 (Az. V ZR 44/09) berücksichtigt, dass eine geänderte Darstellung der Zuführungen zur Instandhaltunsgrücklage vorsieht. D.H, dass Zuführungen zur Rücklage nicht mehr als Ausgabe in der Abrechnung darzustellen sind und nunmehr auch die IST-Beträge zu berücksichtigen sind.


    Habt ihr diese Vorgaben für die 2009 Abrechnung bereits berücksichtigt ?
    und ist dies mit der 2011 Version möglich ?


    MfG
    KHM