Hallo,
arbeite derzeit noch mit Hausverwalter 2009 und überlege auf Version 2011 umzustellen.
Interessant ist dabei die Frage, ob die Version 2011 das Urteil des BGH vom 4.12.2009 (Az. V ZR 44/09) berücksichtigt, dass eine geänderte Darstellung der Zuführungen zur Instandhaltunsgrücklage vorsieht. D.H, dass Zuführungen zur Rücklage nicht mehr als Ausgabe in der Abrechnung darzustellen sind und nunmehr auch die IST-Beträge zu berücksichtigen sind.
Habt ihr diese Vorgaben für die 2009 Abrechnung bereits berücksichtigt ?
und ist dies mit der 2011 Version möglich ?
MfG
KHM