Vorweggenommene Werbungskosten

  • Hallo zusammen,


    kann ich und wenn ja wo kann ich vorweggenomme Werbungskosten eintragen?
    --> Fall: Ausbildungsbeginn Anfang 2008. Ausbildungsende: Anfang 2010.
    --> in der Steuererklärung 2009 möchte ich die Bewerbungskosten, Fachliteratur, Umzugskosten etc. als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen, damit diese bei der Steuererklärung in 2010 berücksichtigt werden.


    Danke für jegliche Hilfe!!!


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Werbungskosten sind Werbungskosten. Dass es vorweggenommene Werbungskosten sind, ergibt sich aus Deiner Begründung (Studium, Ausbildungskosten, spätere Berufstätigkeit, etc.).

  • wie du an meine fragen siehst, bin ich absoluter Leie und dazu noch begriffsstutzig...:-)


    Also muss ich die Kosten einfach bei den Werbungskosten eintragen?
    Und wenn ich diese geltend machen will einfach diese Kosten in der Steuererklärung 2010 nocheinmal aufführen als "Werbungskosten von 2008, Werbungskosten von 2009"?

    • Offizieller Beitrag

    Also muss ich die Kosten einfach bei den Werbungskosten eintragen?

    Ja. Und begründen.

    Und wenn ich diese geltend machen will einfach diese Kosten in der Steuererklärung 2010 noch einmal aufführen als "Werbungskosten von 2008, Werbungskosten von 2009"?

    Kosten 2007 in der ESt-Erklärung 2007, Kosten 2008 in der ESt-Erklärung 2008, Kosten 2009 in der ESt-Erklärung 2009. Ggf. ergehen sogenannte Verlustfeststellungsbescheide, die dann u.U. in 2010 zu einer Steuerminderung führen (§10d EStG).

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist ja überhaupt, ob es sich lohnt.


    Wenn während der Ausbildung schon Ausbildungsbezüge bezogen wurden, werden die Werbungskosten kaum höher sein als der Bruttoarbeitslohn.


    Aber das kann der Fragesteller uns bestimmt beantworten.

  • Hallo und schon mal vielen dank für die ganzen antworten!!!!


    also, es gibt geringe ausbildungsbezüge, aber die werbungskosten überschreiben in der tat nicht den lohn.
    also ein verlust kann hier nicht festgestellt werden. Aber die Ausbildungsvergütung ist auch so gering, dass keine Steuern gezahlt werden müssen.
    Insofern kann ich hier auch nichts absetzen. Sorry, aber ich habe es immer noch nicht geschnallt.... :(


    Ich habe immer mal wieder in der Presse gelesen, dass es "vorweggenommene Werbungskosten" gibt. Und die Ausbildungskosten zählen doch dazu, oder?
    Mein Ziel ist es, so viel wie möglich an Werbungskosten/Sonderausgaben in das Jahr 2010 zu schieben, um dort die höheren Bezüge und Steuern zu drücken.


    So viel habe ich schon verstanden. Die Kosten aus 2009 muss ich in der Steuererklärung von 2009 als Werbungkosten geltend machen.
    Wäre die praktische Umetzung so? (wie gesagt, 2009 aufgrund geringen Gehaltes keine Steuern zu zahlen)


    - Kosten der Ausbildung bei Werbungskosten in der Steuererklärung 2009 aufführen. Dazu zählen zum Beispiel Pendlerpauschale, Fachliteratur, Kopierkosten, Wäsche Arbeitskleidung etc.
    Wie mache ich nun deutlich, dass ich diese in 2010 übertragen möchte? Muss ich dies einfach im Anschreiben erwähnen?


    DANKE und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Wie mache ich nun deutlich, dass ich diese in 2010 übertragen möchte?

    Noch ein letztes Mal: Das geht nicht.


    Die Einkommensteuer ist kein Wunschkonzert. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Will heißen: Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.

  • Hallo zusammen und vielen Dank.
    Habe ich soweit verstanden.


    Sind, wenn ich immer wieder (z.B. im Rahmen von Studiumskosten) von vorweggenommenen Werbungskosten lese, beruhen diese stets auf der Annahme eines Verlustfeststellungsbescheids/Verlustvortrags bei dem die Kosten höher als der Bruttolohn sind?


    Gilt der Grundsatz, dass Kosten und Einnahmen nur in dem gleichen Jahr verrechnet werden können in dem sie anfallen auch für die Sonderausgaben?
    Oder kann man Sonderausgaben (für Bildung, Ausbildung, Weiterbildung, Fahrtkostne zur Weiterbildung) in das darauffolgende Jahr schieben?


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Gilt der Grundsatz, dass Kosten und Einnahmen nur in dem gleichen Jahr verrechnet werden können in dem sie anfallen auch für die Sonderausgaben?
    Oder kann man Sonderausgaben (für Bildung, Ausbildung, Weiterbildung, Fahrtkostne zur Weiterbildung) in das darauffolgende Jahr schieben?

    Es gilt das Zu- und Abflussprinzip.
    Sie können die Kosten nicht "schieben".

    • Offizieller Beitrag

    Das Zufluss-/Abflussprinzip gilt grundsätzlich immer, es sei denn, es ergibt sich aus der gesetzlichen Vorschrift etwas anderes.