Besteuerung von Altersrente

  • Mein Steuerbescheid für 2009 zeigt gegenüber der mit WISO Sparbuch 2010 erstellten Berechnung einen Unterschied von ca 1.600,00 EUR an Steurnachzahlung an das FA. Wir (meine Frau und ich) hatten getrennte Veranlagung gewählt entsprechend Programm-Empfehlung.


    Nach Überprüfung von Programm-Berechnung und Steuer-Bescheid ergibt sich der große Unterschied aus der Frage der zu versteuernden Altersrente. Ich beziehe seit 2008 Altersrente, die mit der Anlage R richtig eingegeben wurde. Eine zusätzliche Firmenaltersversorgung (Siemens AG) wurde entsprechend der Lohnsteurbescheinugung 2009 in das Formular Anlage N eingetragen und gilt als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Denke mal, daß die Firmenrente voll zu 100 % zu versteuern ist, was Programm und Bescheid einheitlich ausführen.


    Die zu versteuernde Rente allerdings wird vom WISO Sparbuch 2010 auf den sogenannten Ertragsteil = 18 % reduziert. Der Steuerbescheid legt aber den steuerlichen Anteil auf 56 % der Rente fest, was diesen große Differenz der Nachzahlung verursacht.


    Kann mir jemand sagen, warum das WISO-Sparprogramm von sich aus nur den Ertragsteil besteuert sehen will, das FA aber lieber 56 % versteuern will. Das WISO-Programm jedenfalls war und ist immer von mir auf dem aktuellsten Stand upgedated worden. Ich meine wahrscheinlich hat doch das FA Recht, denn die Besteuerung der Renten hat sich gestzlich seit 2004 geändert. ;(

  • Die zu versteuernde Rente allerdings wird vom WISO Sparbuch 2010 auf den sogenannten Ertragsteil = 18 % reduziert. Der Steuerbescheid legt aber den steuerlichen Anteil auf 56 % der Rente fest, was diesen große Differenz der Nachzahlung verursacht.


    18% ... da muss eine Fehleingabe bei der Datenerfassung ins Sparbuch vorliegen.
    56% ... ist ohne Kenntnis der genauen Daten aber nachvollziehbar.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Altersrenten werden ab 2005 mit 50 % versteuert und seitdem um jeweils 2 % jedes Jahr höher besteuert. Beim Renteneintritt in 2008 also mit 56 %. Wenn das Programm nun etwas anderes errechnet, so hast Du einen Eingabefehler gemacht.


    Frage zur Rente/Pension von "Siemens AG": Wurde dazu von Siemens eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt oder eine sog. Leistungsmitteilung an Dich übermittelt?

  • Frage zur Rente/Pension von "Siemens AG": Wurde dazu von Siemens eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt oder eine sog. Leistungsmitteilung an Dich übermittelt?


    Vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Ja, natürlich. Diese Firmenrente von Siemens AG habe ich - wie schon in der Steuererklärung 2008 - in das Formular N eingetragen und das wurde auch korrekt zu 100 % (nach Abzug von Pausch- und Freibeträgen) durch WISO-Programm und Steuerbescheid steeurlich herangezogen.


    Aber meine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat das FA mit 56 % anteilig besteuert während das WISO-Programm von sich aus nur den früher gültigen Ertragsanteil der Rente = 18 %-Anteil zugrunde gelegt. Das ist ein gewaltiger Unterschied in der Steuer und macht bei mir eine Nachzahlung von jetzt EUR 1600 aus im Gegensatz zur Berechnung durch WISO, das nur eine Nachzahlung von EUR 562 berechnet.


    Wo ist denn mein Eingabefehler???


    Leider weiß ich nicht, welchen Eingabfehler ich gemacht habe.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist natürlich für Außenstehende kaum möglich, hier die Eingabefehler zu ermitteln. Deshalb hier einige Fragen dazu:
    Welches Alter hattest Du im Januar 2008, also im Jahr des Rentenbeginns?
    Welche Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung 2009 von Siemens sind ausgefüllt?
    Welche Zeilen der Anlage "R" wurden von Dir ausgefüllt? (Das müsste doch noch nachvollziehbar sein.)


    Eine Besteuerung der Altersrente nach dem früheren Ertragsanteil (hier z.B. 18 %) kann auf keinen Fall sein. Die vom FA errechneten 56 % stimmen also.
    Auch könnte wegen der gewählten "getrennten Veranlagung" aufgrund von Eingabefehlern eine ungünstigere Steuerberechnung zustande gekommen sein.
    Fragen über Fragen...

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht auch einmal auf die Leistungsbescheinigung der rentenzahlenden Stelle schauen. Da steht doch genau drin, um welche art Rente es sich handelt und in welcher Zeile der Anlage R diese zu erklären ist. Ich bin mir sicher, wenn Du diesen Angaben folgst, rechnet Dir das Sparbuch für eine erstmals in 2009 gezahlte reguläre Altersrente auch 56% steuerpflichtigen Anteil aus.

  • Eine Besteuerung der Altersrente nach dem früheren Ertragsanteil (hier z.B. 18 %) kann auf keinen Fall sein. Die vom FA errechneten 56 % stimmen also.
    Auch könnte wegen der gewählten "getrennten Veranlagung" aufgrund von Eingabefehlern eine ungünstigere Steuerberechnung zustande gekommen sein.
    Fragen über Fragen...


    Lohnsteuerbescheinigung (Anlage N)
    Zeile 3 = Bruttoarbeitslohn
    Zeile 4 = Lohnsteuer
    Zeile 5 = Soli
    Zeile 6 = Kirchen
    Zeile 8 = In 3 enthaltenen steuerbegünstigte Versorgungsbezüge
    Zeile 25 = Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
    Zeile 28 = Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns = 2008


    Anlage R
    Zeile 4 = Rentenschlüssel = 1 = aus gesetzlichen Rentenversicherungen
    Zeile 5 = Rentenbetrag einschl. Einmalzahlung
    Zeile 7 = Beginn der Rente = 01.06.2008 (Renteneintrittsalter = 65 Jahre) = Altersrente
    Zeile 11 = Öffnungsklausel ( Prozentsatz lt. Bescheinigung des Versicherers) = 100 %


    Das Problem ist, daß das WISO-Sparbuch 2010 den Besteuerungsanteil der Rente gem. § 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchstabe bb EStG berechnet mit
    Vollendetes Lebensjahr bei Rentenbeginn = 65 Jahre
    Ertragsanteil der Rente = 18 %
    Bemessungsgrundlage (100% x Bruttorentenbetrag)
    Besteuerungsanteil (18 % x Bruttorentenbetrag)
    Steuerpflichtiger Anteil der Rente =


    Diese Rechnung dürfte falsch sein, wie bereits erwähnt wurde. Die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich mit dem Alterseinkünftegesetz ab dem 01.01.2005 geändert. Der Besteuerungsanteil ist ab diesem Rentenbeginn oder früher = 50 % und für jeden Rentnerjahrgang ab 2006 erhöht sich der Besteuerungsanteil um zwei Prozentpunkte, d.h. für mich gibt es einen Besteuerungsanteil = 56 % der gesetzlichen RV. Der Besteuerungsanteil der Firmenrente (Anlage N) ist nach wie vor 100 %, reduziert um bestimmte Frei- und Pauschbeträge.


    Aufgrund dieses Fehlers des WISO-Sparbuch 2010 der Ermittlung des Steuerpflichtigen Anteils der Rente = 18 % und nicht wie gesetzlich vorgesehen auf 56 % ergibt sich per Steuerbescheid des FA für mich eine Steuernachzahlung = EUR 1.688 während WISO nur eine Nachzahlung von EUR 562 für gerechtfertigt hält.


    Die Ehefrau – sie ist noch aktiv im Berufsleben - kann lt. Steuerbescheid mit einem Restguthaben = EUR 1.963, 27 rechnen, während WISO ein Restguthaben von EUR 1.681,00 ermittelt hatte. Wir hatten aufgrund der WISO-Empfehlung getrennte Veranlagung gewählt. Insgesamt ist also die Bilanz positiv für uns.


    Dennoch es läßt mir keine Ruhe, woher dieser grobe Fehler, des falschen Besteuerungsanteils der gesetzlichen Rente stammt. Die 18 % sind einfach (Steuer-) Geschichte. Habe ich doch einen gravierenden Eingabefehler gemacht?


    Vielen Dank für die vielen und schnellen Kommentare. Kriegen wir die Fehlerquelle noch heraus?
    [Blockierte Grafik: http://www.wiso-software.de/forum/wcf/images/smilies/confused.png]

  • Zeile 11 = Öffnungsklausel ( Prozentsatz lt. Bescheinigung des Versicherers) = 100 %


    Die Öffnungsklausel ist eine Ausnahmeregel. Sie betrifft nur Rentner und Rentnerinnen, die vor 2005 mindestens 10 Jahre Beiträge über den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.
    Das hat zur Folge, dass nur der Rentenanteil höher besteuert wird, der auf Beitragszahlungen unterhalb des Höchstbeitrags beruht. Der übersteigende Teil wird mit einem günstigeren Ertragsanteil besteuert.
    Wichtig: Bitte der Steuererklärung einmalig eine Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers beifügen, aus der die geleisteten Beiträge hervorgehen. Die Besteuerung nach der Öffnungsklausel wird nur auf Antrag gewährt und wenn der Prozentsatz lt. Bescheinigung des Versicherers vorliegt.

    Wie kommst du auf die 100% ? (Deshalb wird alles mit 18% Ertagsanteil berechnet, das kann aber unmöglich sein, und ist dann eben vom FA korrigiert worden.)
    Du musst die 100% aber selbst eingetragen haben.
    MfG Günter


    http://www.deutsche-rentenvers…er__oeffnungsklausel.html

    • Offizieller Beitrag

    @ H-G-S
    So langsam klärt sich die Sache jetzt auf. g.horn hat Dir das Prozedere mit der "Öffnungsklausel" schön beschrieben, damit hast Du also nichts zu tun. Jetzt schnellstens die Eingaben in Zeile 11 der Anlage R über die Eingabemaske löschen (siehe auch Petz). Anschließend dann die Steuerberechnung des Programms anzeigen lassen.


    Weil Du das erforderliche Alter erreicht hast, wird Dir bei den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" ein sog. Versorgungsfreibetrag und dazu noch ein Zuschlag gewährt.
    Schau also mal im Steuerbescheid nach, ob dort folgendes vermerkt ist:
    Bruttoarbeitslohn.................................xxxx €
    Freibetrag für Versorgungsbezüge.............xxx €
    Pauschbetrag für Versorgungsbezüge.........xxx €
    Einkünfte...........................................xxxx €
    Wenn dies so dort steht, dann wurde auch die Betriebsrente seitens des FA richtig berechnet.

  • g.horn hat Dir das Prozedere mit der "Öffnungsklausel" schön beschrieben,


    Also mit fremden Federn möchte ich mich nicht schmücken. :)
    Das ist der Originaltext aus dem Sparbuch, wenn man die Öffnungsklausel gesetzt hat.
    Das muss man dann aber merken beim Ausfüllen :!:
    MfG Günter


  • Also mit fremden Federn möchte ich mich nicht schmücken. :)
    Das ist der Originaltext aus dem Sparbuch, wenn man die Öffnungsklausel gesetzt hat.
    Das muss man dann aber merken beim Ausfüllen :!:
    MfG Günter


    Ja, danke vielmals.


    Der entscheidende Hinweis für die falsche Berechnung des Besteuerungsanteils ist tatsächlich die fehlerhafte Eingabe in Zeile 11 = 100 %, sobald dieses Feld auf NULL gestzt wird, weiß das Programm, daß hier ein Besteuerungsanteil von 56 % vorzuliegen hat und der Bescheid des FA liegt etwa in der Größenordnung des Ergebnisses von WISO Sparbuch 2010.


    Wir werden also um diese Nachzahlung nicht herumkommen. Super, danke allen nochmal.


    [Blockierte Grafik: http://www.wiso-software.de/forum/wcf/images/smilies/thumbup.png]


    PS.
    Jetzt wurde allerdings von mir festgestellt, daß ein nicht unwesentlicher Betrag bei den außergewöhnlichen Belastungen bei der getrennten Veranlagung in den Steuerbescheiden beiden von uns zugute gekommen ist, d.h. ein Versehen des FA. Tatsächlich ist nur einem diese Belastung zuzuordnen. Das Ergebnis ist deshalb zu unseren Gunsten fehlerhaft. Was würden Sie machen? Ich liebäugele mit dem Gedanken mich dumm zu stellen (das fällt uns ja nicht schwer!) und die Sache auf sich beruhen zu lassen. Ich vermute mal, daß die Dateneingabe in das WISO Programm bei zunächst gemeinsamer Veranlagung und späterer Trennung der Veranlagung es durchaus zu Daten-Mix kommen kann und jede der getrennten Veranlagungen nochmal ganz sorgfältig mit Verstand geprüft werden müssen. Ansonsten gibt es Daten-Chaos. Bei diesem Wirrwar kann ja auch ein Steuerfachmann (Finanzamtsbeamter) die Übersicht verlieren, was durch Programme wie ELSTER noch verstärkt wird. Würde evtl. mal gerne Ihre Meinung kennenlernen, was dieses Thema betrifft. Das hat der Staat davon, wenn die Steuergesetze so unübersichtlich und auch ungerecht gestaltet, oder?[Blockierte Grafik: http://www.wiso-software.de/forum/wcf/images/smilies/cursing.png]

    • Offizieller Beitrag

    @ H-G-S
    Wenn der Bescheid des FA auch jetzt noch nicht mit dem Bescheid des eigenen Programms ganz übereinstimmt, so kann dies daran liegen, dass Deinerseits in Zeile 6 der Anlage R der sog. "Rentenanpassungsbetrag" nicht eingetragen wurde. Das FA hat diesen Betrag offenbar aber berücksichtigt. Dieser Anpassungsbetrag (Rentenerhöhung in 2009) unterliegt nämlich nicht nur zu 56 % der Versteuerung, sondern zu 100 %.
    Den Anpassungsbetrag erfährst Du am schnellsten auf Anfrage bei Deinem zuständigen Rentenversicherer.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hermann,


    ein Rentenanpassungsbetrag kann für 2009 nicht in Frage kommen, da die Rente erst seit 2008 läuft.


    Der Rentenanpassungsbetrag kommt erst im ersten Jahr nach dem Jahr zum Tragen, in dem die Rente für das ganze Jahr gezahlt wurde.
    Hier also erst in 2010.

  • Ich finde es schön, daß es so viele Leute gibt, die sich hier in diesem Forum mit den Feinheiten des BRD-Steuerrechts auskennen und den Dingen, die möglicherweise noch auf uns zukommen. Auch die Programmierer für das WISO Sparbuch haben sicherlich reichlich zu tun, um das System am Laufen zu halten.


    Alleine der Begriff 'Rentenanpassungsbetrag' ist schon eine Zumutung und für den normalen Steuerpflichtigen, zumal als Rentner, schwer verständlich. Die Rente aus der gesetzlichen RV ist sowieso so klein, daß Berufstätige, die ein Leben lang maximal eingezahlt haben, vollkommen von der geringen Ausbeute überrascht sind. Wenn es da nicht noch bei den großen Firmen eine zusätzliche Altersversorgung gäbe, wäre der einmal erreichte Lebenstandard dahin. Die Firmen schalten allerdings langsam um und gewähren nicht mehr so leicht Altersruhegeld und versuchen auch Leute weit vor dem Renteneintrittsalter (65) in den Ruhestand zu schicken. Die große Masse gehört jedenfalls zu den Frührentnern und ich gehöre zu den wenigen Ausnahmen. Mit dem 56 %-tigen Besteurungsanteil bin ich ja momentan noch ganz gut bedient, aber was sollen die Rentnerjahrgänge ab dem Jahre 2040 sagen, deren Rente dann zu 100 % versteuert werden muß? Alles Hartz IV Empfänger?

    Zitat

    ..... Zwei Sätze, die hier wirklich nichts zu suchen haben, wurden editiert.


    Danke jedenfalls für die Super-Unterstützung an alle. [Blockierte Grafik: http://www.wiso-software.de/forum/wcf/images/smilies/angry.png]

    • Offizieller Beitrag

    Alleine für Deinen Satz zu dem Herrn der Bundesbank würde ich dich am liebsten sperren lassen. Das ist Volksverdummung, wenn nicht sogar Volksverhetzung. Vor allem hat es in einem Steuerforum nichts zu suchen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Alleine für Deinen Satz zu dem Herrn der Bundesbank würde ich dich am liebsten sperren lassen. Das ist Volksverdummung, wenn nicht sogar Volksverhetzung. Vor allem hat es in einem Steuerforum nichts zu suchen.


    Na ja, sperren lassen würde ich ihn nicht, weil auch er der Meinungsfreiheit unterliegt. Aber ich gebe Dir Recht, dass diese mitunter polemische Stammtisch-Parole hier nichts, aber auch gar nichts zu suchen hat.